KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN LEITLINIEN
I. Die Kirche und die Entscheidungsfindung in der Berufung 1. ,,Jede christliche Berufung kommt von Gott, ist Geschenk Gottes. Sie erfolgt jedoch niemals außerhalb oder unabhängig von der Kirche, sondern vollzieht sich immer in der Kirche und durch die Kirche [...] als leuchtender, lebendiger Widerschein des Mysteriums der göttlichen Trinität“.1 Die Kirche, ,,Erzeugerin und Erzieherin von Berufungen”,2 hat den Auftrag, über die Berufung und die Eignung der Kandidaten zum Priesteramt zu entscheiden. In der Tat ,,bedarf der innere Ruf des Geistes der Anerkennung seiner Authentizität durch den Bischof“.3 Die Kirche ist in der Herbeiführung einer solchen Entscheidung und in der gesamten Ausbildung zum Amt zu zweifacher Wachsamkeit angehalten: Es gilt gleichermaßen den eigenen Auftrag und das Wohl der Kandidaten zu wahren. Wie jede christliche Berufung, so hat auch die Berufung zum Priestertum neben der christologischen eine wesentlich ekklesiologische Dimension: ,,Nicht allein, daß sie `in' der Kirche zu erkennen ist und sich `in' ihr erfüllt, sondern sie nimmt – in dem grundlegenden Dienst an Gott – auch und notwendigerweise Gestalt an als Dienst `an' der Kirche. Die christliche Berufung ist in jeder ihrer Formen ein Geschenk, bestimmt zum Aufbau der Kirche, zum Wachstum des Gottesreiches in der Welt“.4 Daher bilden das Wohl der Kirche und das des Kandidaten untereinander keine Gegensätze, sondern kommen sogar überein. Die Verantwortlichen in der Ausbildung haben die Aufgabe, beide Aspekte miteinander in Einklang zu bringen. Gleichzeitig müssen sie jedoch auch die dynamische Interdependenz beider beachten: dies ist ein wesentlicher Aspekt der hohen Verantwortung ihres Dienstes an der Kirche und den einzelnen Personen.5 2. Das priesterliche Amt, verstanden und gelebt als beständiges Gleichförmigwerden mit Christus, dem Bräutigam und Guten Hirten, bedarf vor allem moralischer und theologaler Gaben, die durch menschliche, psychische und besonders affektive Ausgeglichenheit gestützt sein müssen. So soll dem einzelnen Subjekt die Möglichkeit zu einer angemessenen Vorbereitung gegeben sein, sich wirklich frei in zölibatärer Lebensform in eine Beziehung mit den Gläubigen hinzugeben.6 Im Rahmen der Behandlung der verschiedenen Dimensionen der Priesterausbildung – der menschlichen, geistlichen, intellektuellen und pastoralen – stellt das Nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis, noch bevor es zur geistlichen Dimension als Element von höchster Wichtigkeit kommt,7 die menschliche Dimension gleichsam als Fundament der gesamten Priesterausbildung dar. Das Schreiben zählt eine Reihe von Eigenschaften auf, die von einem Priester gefordert sind, damit seine Persönlichkeit ,,bei der Begegnung mit Jesus Christus, dem Erlöser des Menschen, zur Brücke und nicht zum Hindernis“ 8 wird. Ausgehend von einer generellen Ausgeglichenheit der Persönlichkeit bis hin zur Fähigkeit, die Last der pastoralen Verantwortung zu tragen, von der profunden Kenntnis des menschlichen Herzens bis zum rechten Sinn für Gerechtigkeit und Zuverlässigkeit.9 Einige dieser Fähigkeiten sind einer besonderen Betrachtung wert: der positive und klare Sinn für die eigene männliche Identität und die Fähigkeit, mit anderen Menschen oder Gruppen in reifer Weise in Beziehung zu treten; ein solides Zugehörigkeitsgefühl als Grundlage einer zukünftigen Gemeinschaft mit dem Presbyterium und einer verantwortlichen Mitarbeit am Dienst des Bischofs;10 die Freiheit, sich für hohe Ideale zu begeistern und diese auch kohärent im alltäglichen Tun zu realisieren; der Mut, Entscheidungen zu fällen und ihnen treu zu bleiben; die Selbsterkenntnis, also das Wissen um die eigenen Fähigkeiten und Grenzen, um diese schließlich in eine positive Sicht seiner selbst vor Gott zu integrieren; die Fähigkeit, sich selbst zu korrigieren; der Sinn für das Schöne als ,,Glanz der Wahrheit” und die Kunst, diese zu erkennen; die Treue, die aus der Wertschätzung dem Anderen gegenüber erwächst und die zu seiner Annahme bereit macht; die Fähigkeit des Kandidaten, entsprechend der christlichen Sicht seine eigene Sexualität zu integrieren, gerade auch hinsichtlich der Verpflichtung zum Zölibat.11 Solche inneren Dispositionen müssen während der gesamten Ausbildung eines zukünftigen Priesters geformt werden, der als Mann Gottes und der Kirche zum Aufbau der kirchlichen Gemeinschaft berufen ist. Ein solcher Priester, ausgestattet mit der Perspektive auf die Ewigkeit, ist auf eine authentische und ganzheitliche Wertschätzung des Menschen ausgerichtet. Er führt ein Leben, das immer mehr den Reichtum der eigenen Affektivität für die Selbsthingabe an den einen, dreifaltigen Gott und an die Brüder und Schwestern, besonders an die leidenden, einsetzt. Es handelt sich also offensichtlich um Eigenschaften, die sich nur durch den beständigen Austausch des Kandidaten mit dem Werk der Gnade in ihm bilden und durch eine gestufte, auf längere Zeit angelegte und doch oft nicht immer linear verlaufende Ausbildung erworben werden.12 Wohl wissend um das erstaunliche und komplexe Geflecht menschlicher und geistlicher Dynamik in einer Berufung, kann der Kandidat nicht anders als aus einer achtsamen und verantworteten Berufungsentscheidung heraus zu versuchen, persönlich gangbare Wege der Ausbildung herauszufinden und Schritt für Schritt eventuelle Defizite auf geistlichem und menschlichem Gebiet auszugleichen. Es ist Pflicht der Kirche, bei den Kandidaten eine wirksame Integration der menschlichen Aspekte im Licht der geistlichen Dimension zu unterstützen, jener Dimension, die am Anfang und am Ende gleichermaßen steht.13 II. Die Vorbereitung der Seminarerzieher 3. Jeder Seminarerzieher sollte eine gute Menschenkenntnis besitzen. Er sollte ein Kenner der menschlichen Person, ihrer Wachstumszyklen, ihrer Stärken und Schwächen und ihrer Art, die Beziehung zu Gott zu leben, sein. Deshalb ist es wünschenswert, dass die Bischöfe eine angemessene und geeignete Vorbereitung der Seminarerzieher in der Berufungsbegleitung vorsehen, indem sie die Erfahrungen, die Programme und die bewährten Einrichtungen nutzen, entsprechend den Vorgaben, die die Kongregation für das Katholische Bildungswesen schon erlassen hat.14 Die Seminarerzieher brauchen eine Vorbereitung, um zu einem Urteil zu kommen, das – unter voller Beachtung der Lehre der Kirche im Hinblick auf die priesterliche Berufung – erlaubt, in einer durch die Vernunft gesicherten Weise entweder einen Kandidaten in das Seminar bzw. eine Ausbildungseinrichtung für den Ordensklerus aufzunehmen oder aus Gründen der Nichteignung von dort zu entlassen. Während der Ausbildung muss der Seminarerzieher einen Kandidaten zur Aneignung von moralisch und theologal vorauszusetzenden Eigenschaften führen, damit dieser authentisch und in innerer Freiheit zur vollkommenen Hingabe des eigenen Lebens fähig und so zu einem ,,Diener der Kirche als einer Gemeinschaft“ 15 wird. 4. Das Dokument der Kongregation für das Katholische Bildungswesen mit dem Titel Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat erkennt an: ,,Irrtümer bei der Entscheidung über die Echtheit der Berufung sind nicht selten, und manche psychischen Mängel oft mehr oder weniger pathologischer Natur, die für den Priesterberuf ungeeignet machen, treten erst nach der Priesterweihe in Erscheinung. Sie zur rechten Zeit erkennen könnte manche dramatische Situation vermeiden helfen. “16 Dies erfordert, dass jeder Seminarerzieher Sensibilität und eine ausreichende psychologische Vorbereitung haben sollte,17 um möglichst befähigt zu sein, die wirklichen Motivationen des Kandidaten zu erkennen, sowie zwischen gewissen Hindernissen für eine Integration von menschlicher und christlicher Reife und eventuellen Psychopathologien zu unterscheiden. Er muss sehr genau und klug die Lebensgeschichte des Kandidaten abwägen. Daraus allein jedoch kann er das entscheidende Kriterium, das über Aufnahme oder Entlassung aus der Ausbildung bestimmt, nicht erhalten. Der Seminarerzieher muss sowohl die Person in ihrer Ganzheitlichkeit und in ihrer Entwicklung – mit ihren jeweils positiven oder auch negativen Aspekten – als auch im Hinblick auf das Wissen, das der Kandidat von seinen Problemen sowie von seiner Fähigkeit hat, verantwortlich und frei sein eigenes Verhalten zu steuern, einschätzen können. Deswegen soll jeder Seminarerzieher vor allem durch geeignete Fachkurse zu einem tieferen Verständnis der menschlichen Person und den Anforderungen zur Ausbildung zum Priester befähigt werden. Zu diesem Zweck können Treffen mit Psychologen zum Meinungsaustausch oder zur Klärung spezifischer Themen von großem Nutzen sein. III. Der Beitrag der Psychologie zur Beurteilung einer Berufung und zur Seminarerziehung 5. Da die Berufung zum Priestertum und seine Beurteilung besondere Gaben Gottes darstellen, liegen sie außerhalb der eigentlichen Kompetenzen der Psychologie. Um jedoch zu einer sicheren Einschätzung des psychischen Zustandes des Kandidaten, also seiner menschlichen Begabungen, um auf die Anrufung Gottes zu antworten, zu gelangen und im Hinblick auf die menschliche Entwicklung des Kandidaten kann die Hinzuziehung von Psychologen hilfreich sein. Diese können den Seminarerziehern nicht nur ihre Diagnose und eine eventuelle Therapie im Falle von psychischen Störungen bieten, sondern auch unterstützend in der Entwicklung menschlicher Qualitäten wirken, die besonders für die Ausübung des Priesteramtes erforderlich sind,18 indem sie nützliche Wege aufzeigen, die zu beschreiten eine freiere Antwort auf die Berufung ermöglichen. Auch die Priesterausbildung muss mit einer Vielzahl von Ausdrucksformen jener
Unausgeglichenheit rechnen, die im Herzen des Menschen verwurzelt sind19
und die einen besonderen Erweis sowohl in den Widersprüchen zwischen dem Ideal
der Opferbereitschaft, nach der er bewusst strebt, und seinem konkreten Leben,
als auch in den konkreten Schwierigkeiten in der Weiterentwicklung der
sittlichen Es ist festzustellen, dass diejenigen, die heute um Aufnahme in ein Seminar bitten – mehr oder minder deutlich – die Misslichkeit einer Mentalität widerspiegeln, die geprägt ist von Konsumismus, instabilen familiären und sozialen Bindungen, von sittlichem Relativismus, irrigen Ansichten zur Sexualität, der Unfähigkeit zur Entscheidung und einer systematischen Ablehnung von Werten, besonders in den Massenmedien. Unter den Kandidaten können sich einige mit besonderen Erfahrungen – menschlich, familiär, beruflich, intellektuell, affektiv – befinden, die in unterschiedlicher Form noch keineswegs geheilte Verwundungen zurückgelassen haben. Solche Wunden können Störungen bewirken, die in ihrer wirklichen Bedeutung dem Kandidaten selber vielleicht gar nicht bewusst sind und die von diesem oft irrtümlich als von außen kommend wahrgenommen werden, ohne dabei die Möglichkeit zu haben, sich ihnen angemessen zu stellen.20 Es ist klar, dass all das die Möglichkeit, in der Ausbildung zum Priester voranzukommen, einschränken kann. ,,Si casus ferat“ 21 – oder in Ausnahmefällen bei besonderen Schwierigkeiten –, kann die Einbeziehung von Psychologen entweder vor dem Eintritt in ein Seminar oder auch während der Ausbildung einem Kandidaten bei der Überwindung von Hindernissen im Hinblick auf eine feste und gründliche Verinnerlichung des Lebensstils Jesu, des Guten Hirten, des Hauptes und Bräutigams der Kirche, helfen.22 Für eine korrekte Beurteilung der Persönlichkeit eines Kandidaten kann der Experte sowohl Interviews als auch Testverfahren nutzen. Voraussetzung dafür ist immer die genaue Information des Kandidaten und seine vorausgehende ausdrückliche und freie Zustimmung.23 Aufgrund der außerordentlichen Sensibilität dieses Bereichs ist der Gebrauch spezieller psychologischer oder psychotherapeutischer Techniken seitens der Seminarerzieher zu vermeiden. 6. Es ist nützlich, wenn der Direktor oder Regens und die anderen Seminarerzieher auf die Mitarbeit von Psychologen zählen können. Diese dürfen jedoch nicht Mitglieder im Ausbildungsteam sein. Die Seminarerzieher müssen eine besondere Kompetenz in Berufungsfragen haben und ihre Professionalität mit der Weisheit des Heiligen Geistes verbinden. In der Auswahl der Experten, die psychologisch beraten sollen, gilt es, um eine bessere Vereinbarkeit mit der sittlichen und geistlichen Ausbildung zu garantieren, zerstörerische Verwirrungen oder gar Gegensätze zu vermeiden. Es soll darauf geachtet werden, dass die Psychologen über ihre solide menschliche und geistliche Reife hinaus von einem Menschenbild geleitet sind, das offen die christliche Vorstellung der menschlichen Person, der Sexualität, der Berufung zum Priester und zum Zölibat teilt, so dass ihre Tätigkeit das Geheimnis des Menschen in seinem persönlichen Dialog mit Gott entsprechend der Vorstellung der Kirche respektiert. Dort, wo vielleicht solche Fachleute nicht verfügbar sind, möge man dafür Sorge tragen, dass geeignete Personen entsprechend vorbereitet werden.24 Die Unterstützung seitens der psychologischen Wissenschaften muss sich in den Rahmen der gesamten Ausbildung des Kandidaten einfügen, so dass sie nicht zu einem Hindernis wird, sondern in besonderer Weise die unaufgebbare Bedeutung der geistlichen Begleitung wahrt. Deren Aufgabe ist es wiederum, den Kandidaten an der Wahrheit des priesterlichen Dienstes entsprechend der Vorstellung der Kirche zu orientieren. Das Klima des Glaubens, des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, des Studiums der Theologie und des Gemeinschaftslebens – grundlegend für die Reifung einer großzügigen Antwort auf die Berufung durch Gott – erlaubt dem Kandidaten ein richtiges Verständnis für die Bedeutung und die Integration der psychologischen Beiträge an seinem Berufungsweg. 7. Die Einbeziehung von Psychologen muss in den verschiedenen Ländern in den entsprechenden Rationes institutionis sacerdotalis und den einzelnen Ausbildungseinrichtungen der Orden oder der zuständigen Ordensoberen in treuer Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Weisungen dieses Dokuments geregelt werden. a) Die Beurteilung am Anfang 8. Der Seminarerzieher sollte sich ab dem Zeitpunkt, an dem ein Kandidat sich um die Aufnahme in ein Seminar bewirbt, darum bemühen, seine Persönlichkeit, seine Potentiale, seine Prägungen und auch die verschiedenen Formen von Verletzungen, die ihrer Natur und Intensität nach zu bewerten sind, zu kennen. Man darf dabei die mögliche Tendenz einiger Kandidaten nicht übersehen, die eigenen Schwächen zu minimieren oder gänzlich zu verneinen. Sie sprechen von manchen großen Schwierigkeiten gegenüber den Seminarerziehern nicht, weil sie befürchten, nicht verstanden oder nicht aufgenommen zu werden. Sie hegen damit wenig realistische Erwartungen an ihre eigene Zukunft. Im Gegensatz dazu gibt es auch Kandidaten, die die Neigung haben, ihre Schwierigkeiten eher zu übertreiben, so dass sie sich auf ihrem Berufungsweg vor unüberwindlichen Hindernissen sehen. Das frühzeitige Erkennen eventueller Probleme, die den Berufungsweg behindern könnten – exzessive affektive Abhängigkeit, erhöhte Aggressivität, unzureichende Fähigkeit zur Treue in den übernommenen Aufgaben und zu festen Beziehungen in Offenheit, Vertrauen und brüderlicher Zusammenarbeit und mit Autoritäten, eine konfuse und noch nicht eindeutig festgelegte sexuelle Identität - kann nur von großem Vorteil für die Person selber, für die Ausbildungseinrichtungen und für die Kirche sein. In der Phase der Beurteilung am Anfang kann die Hilfe von Psychologen notwendig sein, besonders auf der Ebene der Diagnose, vor allem wenn Unsicherheiten über das Vorliegen psychischer Störungen bestehen. Wird die Notwendigkeit einer Therapie festgestellt, muss diese vor der Aufnahme in das Seminar oder in die Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden. Die Hilfe der Psychologen kann für die Seminarerzieher auch dahingehend hilfreich sein, um eine auf die Person zugeschnittene Ausbildung, entsprechend den speziellen Fähigkeiten des Kandidaten, zu gestalten. Zur Einschätzung der Möglichkeit eines Kandidaten, das Charisma des Zölibats, in Treue und mit Freude als vollständiges Geschenk des eigenen Lebens an Christus als Haupt und Hirte der Kirche zu leben, muss man klar sehen, dass die Fähigkeit zur Enthaltsamkeit von sexuellen Handlungen nicht ausreicht, sondern es ist entsprechend den Leitlinien dieser Kongregation auch notwendig, die sexuelle Orientierung zu berücksichtigen.25 Die Keuschheit um des Himmelreiches willen ist in der Tat viel mehr als das bloße Fehlen sexueller Beziehungen. Im Licht dieser Ziele kann sich die psychologische Beratung in einigen Fällen als hilfreich erweisen. b) Im Verlauf der Ausbildung 9. Während der Ausbildung kann der Einsatz von Psychologen, über die Notwendigkeit in eventuellen Krisenzeiten hinaus, nützlich sein, um den Kandidaten in der Entwicklung seiner sittlichen Tugenden zu unterstützen; sie kann zu einer immer gründlicheren Kenntnis der eigenen Persönlichkeit führen und dazu beitragen, die psychischen Vorbehalte gegen Ausbildungsvorgaben zu überwinden oder zumindest weniger stark werden zu lassen. Die stärkere Orientierung nicht nur an den eigenen Schwächen, sondern auch an den menschlichen und geistlichen Kräften,26 macht es für den Kandidaten möglich, sich mit dem nötigen Bewusstsein und der nötigen Freiheit Gott in Verantwortung gegenüber sich selbst und der Kirche hinzugeben. Natürlich darf man die Tatsache nicht unterschätzen, dass die auch dank psychologischer Mittel zu erreichende christliche und berufungsmäßige Reife, selbst wenn sie von anthropologischen Aspekten einer christlichen Berufung erleuchtet ist und diese integriert, also letztlich Gnade ist, nie gänzlich frei von Schwierigkeiten und Spannungen bleibt, die eine innere Disziplin, den Geist der Opferbereitschaft, die Annahme von Mühe und Kreuz 27 und das Vertrauen auf die unersetzliche Hilfe der Gnade erfordern.28 10. Sollte sich der Kandidat trotz seiner eigenen Bemühungen und der psychologischen Unterstützung oder einer Psychotherapie weiterhin als unfähig erweisen, sich realistisch mit der Einstufung seines menschlichen Wachstums oder der eigenen schweren Unreifen (starke affektive Abhängigkeiten, deutliches Fehlen von Freiheit in den Beziehungen, überzogene charakterliche Kühle, Fehlen von Aufrichtigkeit, unsichere sexuelle Identität, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen, etc.) auseinander zu setzen, muss die Ausbildung unterbrochen werden. Dasselbe gilt auch im Falle, dass sich deutliche Schwierigkeiten abzeichnen, die Keuschheit im Zölibat zu leben, indem der Kandidat den Zölibat lediglich auf sich nimmt und als eine so schwere Verpflichtung erlebt, dass das affektive und beziehungsmäßige Gleichgewicht gestört wird. IV. Die Frage nach speziellen Untersuchungen und der Respekt vor der Intimsphäre des Kandidaten 11. Es obliegt der Kirche, die Personen für den Dienst in der Seelsorge zuzulassen, und es ist ihr Recht und ihre Pflicht, das Vorhandensein der entsprechenden Qualifikationen bei denen festzustellen, die in den heiligen Dienst aufgenommen werden.29 Can. 1051, 1º CIC sieht für das Skrutinium zur Feststellung der Eignung im Hinblick auf die Weihespendung vor, dass unter anderem der physische und psychische Gesundheitszustand des Kandidaten untersucht wird.30 Can 1052 CIC stellt fest, dass der Bischof vor der Weihespendung die moralische Sicherheit gewonnen haben muss, dass der Kandidat geeignet ist. Dies soll ,,aufgrund positiver Argumente“ (vgl. § 1) erwiesen sein. Bei begründetem Zweifel darf er die Weihe nicht vornehmen (vgl. § 3). Daraus folgt, dass die Kirche das Recht hat, auch unter Hinzuziehung von Medizin und Psychologie die Eignung der zukünftigen Priester zu prüfen. Darüber hinaus ist es Sache des Bischofs bzw. des zuständigen Oberen, die Eignung des Kandidaten nicht nur zu prüfen, sondern auch festzustellen. Der Priesterkandidat kann nicht seine persönlichen Bedingungen aufzwingen, sondern muss in Demut und Bereitwilligkeit die Normen und Bedingungen der Kirche selbst annehmen, die diese in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung aufstellt.31 Deswegen wird in Zweifelsfällen hinsichtlich der Eignung die Aufnahme in das Seminar bzw. in die Ausbildungseinrichtung im Einzelfall erst nach einer psychologischen Begutachtung der Persönlichkeit des Kandidaten möglich sein. 12. Das Recht und die Pflicht der Ausbildungseinrichtung, für die notwendigen Kenntnisse zu einem klugen und sicheren Urteil hinsichtlich der Eignung des Kandidaten zu sorgen, darf weder den guten Ruf der Person noch das Recht, die eigene Intimsphäre zu wahren, beschädigen, wie es von can. 220 CIC vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass eine psychologische Beratung nur nach vorausgehender Information und der ausdrücklichen und freien Zustimmung des Kandidaten erfolgen darf. Die Seminarerzieher müssen eine Atmosphäre des Vertrauens wahren, so dass der Kandidat sich wirklich öffnen kann und mit Überzeugung an der Entscheidungsfindung und Begleitung mitwirkt, indem er ,,seine persönliche Überzeugung und herzliche Zusammenarbeit entgegenbringt“.32 Von ihm wird wiederum eine aufrichtige und vertrauensvolle Offenheit gegenüber den Seminarerziehern selber erwartet. Nur wenn der Kandidat aufrichtig daran mitarbeitet, von den Ausbildern besser kennen gelernt zu werden, kann ihm auf dem geistlichen Weg geholfen werden, den er mit dem Eintritt in das Seminar zu gehen gewillt ist. Wichtig und oft entscheidend in der Überwindung von eventuellen Missverständnissen werden sowohl das erzieherische Klima zwischen Alumnen und Seminarerziehern – gekennzeichnet durch Offenheit und Transparenz – als auch die Motivationen und die Umstände sein, unter welchen die Seminarerzieher dem Kandidaten den Vorschlag einer psychologischen Beratung empfehlen. Man sollte unbedingt den Eindruck vermeiden, dass ein solcher Vorschlag eine Art Vorspiel einer letztlich unvermeidlichen Entlassung aus dem Seminar oder einer Ausbildungseinrichtung zu bedeuten habe. Der Kandidat muss sich frei an einen aus den durch die Seminarerzieher vorgeschlagenen Psychologen wenden können. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass sich der Kandidat an einen Psychologen wendet, der von ihm zuvor vorgeschlagen und von den Seminarerziehern akzeptiert wurde. Entsprechend den Möglichkeiten sollte für die Kandidaten stets eine freie Wahl zwischen verschiedenen Psychologen, die die nötigen Voraussetzungen haben, gewährleistet sein.33 Gesetzt den Fall, dass der Kandidat den seitens der Seminarerzieher gemachten Vorschlag ablehnt, sich einer psychologischen Beratung zu unterziehen, sollten diese in keiner Weise versuchen, den Kandidaten zu zwingen, sondern klug den Entscheidungsprozess mit den entsprechenden Konsequenzen, die im oben zitierten can. 1052 § 1 CIC vorgesehen sind, weiterführen. V. Das Verhältnis zwischen den Verantwortlichen in der Ausbildung und dem Psychologen a) Die Verantwortlichen im Bereich des Forum externum 13. Im Geist des gegenseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit in der eigenen Ausbildung kann der Kandidat eingeladen werden, freiwillig sein schriftliches Einverständnis zu geben, dass der Psychologe unter Einhaltung seines Berufsgeheimnisses die Ergebnisse der Beratung, welche der Kandidat selbst festlegt, den Seminarerziehern mitteilt. Die Seminarerzieher wiederum bedienen sich der Informationen aus der Beratung, um ein generelles Persönlichkeitsbild des Kandidaten zu erstellen und daraus geeignete Schlüsse für den weiteren Ausbildungsweg oder die Zulassung zu den Weihen zu ziehen. Um die Intimsphäre und den guten Ruf des Kandidaten gegenwärtig und in Zukunft zu schützen, bedarf es der besonderen Sorge, dass die fachlichen Einschätzungen des Psychologen ausschließlich den Verantwortlichen für die Ausbildung zugänglich sind. Dies steht unter dem klaren und bindenden Verbot, keinen anderen Gebrauch davon zu machen als ausschließlich hinsichtlich der Berufungsentscheidung und der Ausbildung des Kandidaten. b) Der besondere Charakter der geistlichen Begleitung 14. Dem Spiritual kommt eine nicht leichte Rolle in der Berufungsentscheidung zu, wenn auch im Bereich des Gewissens. Es gilt festzuhalten, dass die geistliche Begleitung in keiner Weise durch Formen der psychologischen Analyse oder psychologischer Mittel ausgetauscht oder ersetzt werden kann. Ebenso gilt, dass das geistliche Leben an sich schon das Wachstum menschlicher Tugenden begünstigt, zumindest wenn keine Blockaden psychologischer Natur vorliegen.34 Um ansonsten unlösbare Zweifel zu klären, kann sich der Spiritual in der Notlage befinden, eine psychologische Beratung zu erwägen, ohne diese jedoch aufzuzwingen, damit er zu größerer Sicherheit in der Beurteilung und in der geistlichen Begleitung kommt.35 Im Falle der Anfrage um eine psychologische Beratung seitens des Spirituals ist es wünschenswert, dass der Kandidat darüber hinaus, den Spiritual über die Ergebnisse dieser Beratung zu unterrichten, auch den Seminarerzieher des Forum externum informiert, besonders wenn der Spiritual selbst ihn dazu einlädt. Wenn es der Spiritual für nützlich hält, direkt Informationen vom psychologischen Berater zu erfragen, geschieht dies wie in Nr. 13 beschrieben, entsprechend den Vorgaben für die Seminarerzieher des Forum externum. Aus den Ergebnissen der psychologischen Beratung zieht der Spiritual die entsprechenden Hinweise für die Entscheidungen in seinem Zuständigkeitsbereich und seine Ratschläge an den Kandidaten hinsichtlich einer Fortsetzung oder eines Abbruchs der weiteren Ausbildung. c) Die Hilfe des Psychologen für Kandidat und Seminarerzieher 15. Der Psychologe – soweit dazu angefragt – soll dem Kandidaten helfen, zu einem größeren Wissen um seine eigene Person, der eigenen Potentiale und Verletzlichkeiten zu kommen. Er soll ebenso helfen, die von der Kirche benannten Berufungsideale mit der eigenen Person zu konfrontieren, um so eine persönliche, freie und bewusste Zustimmung zur eigenen Ausbildung zu fördern. Es ist Aufgabe des Psychologen, dem Kandidaten geeignete Hinweise über die Schwierigkeiten zu geben, die dieser aktuell erfährt und die möglichen Folgen daraus für sein Leben und sein zukünftiges Priesteramt. Der Psychologe sollte nach durchgeführter Untersuchung, auch unter Einbeziehung der von den Seminarerziehern gegebenen Hinweise und nur mit vorausgehender schriftlicher Zustimmung des Kandidaten, den Seminarerziehern seinen Beitrag zum besseren Verständnis des Persönlichkeitstyps und der Probleme geben, mit denen der Kandidat konfrontiert ist oder konfrontiert werden sollte. Er sollte auch entsprechend seiner Einschätzung und eigenen Kompetenz Möglichkeiten zu einer positiven Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Kandidaten aufzeigen. Er sollte darüber hinaus nötigenfalls Formen oder Wege psychologischer Unterstützung empfehlen. VI. Die Personen, die entlassen wurden oder freiwillig ein Seminar oder eine Ausbildungseinrichtung verlassen haben 16. Es ist gegen die Normen der Kirche, Personen in das Seminar oder die Ausbildungseinrichtung aufzunehmen, die schon aus anderen Seminarien oder Ausbildungshäusern ausgetreten oder – aus gutem Grund – entlassen wurden, ohne zuvor die nötigen Informationen ihres Bischofs oder Ordensoberen eingeholt zu haben. Dies gilt besonders für die Gründe, die zur Entlassung oder zum Austritt geführt haben.36 Es ist absolute Pflicht der vormaligen Seminarerzieher, den neuen Ausbildern konkrete Auskünfte zu geben. Man habe besonders acht auf die Tatsache, dass Kandidaten häufig eine Ausbildungseinrichtung aus eigenem Entschluss verlassen, um so einer bevorstehenden Entlassung zuvor zu kommen. Im Falle des Wechsels eines Kandidaten in ein anderes Seminar oder eine andere Ausbildungseinrichtung hat der Kandidat die neuen Seminarerzieher über eine eventuell vorausgegangene psychologische Beratung in Kenntnis zu setzen. Jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Kandidaten können die neuen Seminarerzieher Zugang zu den Aussagen des Psychologen erhalten, der die Beratung durchgeführt hat. Im Falle, dass sich ein Kandidat nach einer vorausgehenden Entlassung um Aufnahme in ein anderes Seminar bewirbt, sich einer psychologischen Behandlung unterzieht, muss zuvor, soweit es möglich ist, sein psychischer Zustand genau geklärt sein. Zu diesem Zweck sollten unter anderem, nachdem der Kandidat sich freiwillig schriftlich damit einverstanden erklärt hat, die nötigen Informationen bei dem Psychologen eingeholt werden, der den Kandidaten begleitet hat. Im Falle, dass ein Kandidat nach einer psychologischen Beratung um den Wechsel in ein anderes Seminar oder ein Ausbildungshaus bittet, jedoch nicht will, dass das Gutachten den neuen Ausbildern zur Kenntnis gebracht wird, möge man sich vergegenwärtigen, dass die Eignung des Kandidaten durch positive Argumente erwiesen sein muss, entsprechend der Norm des bereits zitierten can. 1052 CIC. Es muss daher jeder vernünftige Zweifel ausgeräumt sein. Schluss 17. Alle, die in verschiedenen Bereichen in die Ausbildung eingebunden sind, sollen unter Achtung der jeweiligen spezifischen Aufgabenbereiche ihre überzeugte Mitarbeit anbieten, damit die Berufungsentscheidung und die Berufungsbegleitung der Kandidaten dazu geeignet ist, ,,nur diejenigen zum Priestertum zu führen, die berufen sind, und sie erst nach angemessener Ausbildung zuzulassen. Diese zielt bei den Kandidaten auf eine bewusste und freie Antwort der Zustimmung und des Sich-ergreifen-Lassens der ganzen Person von Jesus Christus, der zur innigen Vertrautheit mit ihm und zur Teilnahme an der Heilssendung ruft“.37 Papst Benedikt XVI. hat in der Audienz, die er dem firmierenden Kardinalpräfekten am 13. Juni 2008 gewährt hat, das vorliegende Dokument für gut geheißen und seine Veröffentlichung autorisiert. Rom, am 29. Juni 2008, dem Hochfest der Apostel Petrus und Paulus. Zenon Kardinal Grocholewski + Jean-Louis Bruguès, o.p. 1Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992), Nr. 35b-c: AAS 84 (1992), 714. 2Ebd., Nr. 35d: AAS 84 (1992), 715. 3Ebd., Nr. 65d: AAS 84 (1992), 771. 4Ebd., Nr. 35e: AAS 84 (1992), 715. 5Vgl. ebd., Nr. 66-67: AAS 84 (1992), 772-775. 6Über diese Bedingungen findet sich in Pastores dabo vobis eine umfangreiche Beschreibung, Nr. 43-44: AAS 84 (1992), 731-736; vgl. Can. 1029 und 1041, 1º CIC. 7Insofern sie ,,für jeden Priester [...] die Mitte darstellt, die sein Priestersein und sein Wirken als Priester zusammenhält und belebt“: Pastores dabo vobis, Nr. 45c: AAS 84 (1992), 737. 8Pastores dabo vobis, Nr. 43: AAS 84 (1992), 731-733. 9Vgl. ebd.; vgl. auch Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius (28. Oktober 1965), Nr. 11: AAS 58 (1966), 720-721; Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 3: AAS 58 (1966) 993-995; Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (19. März 1985), Nr. 51. 10Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 17: AAS 84 (1992), 682-684. 11Paul VI. behandelt in der Enzyklika Sacerdotalis cælibatus (24. Juni 1967) ausdrücklich diese notwendige Fähigkeit eines Priesterkandidaten in den Nummern 63-64: AAS 59 (1967), 682-683. Er schließt in Nr. 64: ,,Ein so vollständig und einfühlsam nach innen und außen geordnetes Leben, wie das eines zölibatär lebenden Priesters, schließt folglich Personen mit nicht ausreichender psychophysischer und sittlicher Ausgeglichenheit aus. Man darf dabei nicht annehmen, dass darin die Gnade die Natur ergänzt“. Vgl. auch Pastores dabo vobis, Nr. 44: AAS 84 (1992), 733-736. 12In der Entwicklung kommt der affektiven Reifung eine besondere Bedeutung zu, einem Aspekt, der heute mehr als früher besonderer Aufmerksamkeit bedarf. ,,In Wirklichkeit gelangt man nur zur affektiven Reife, wenn das Herz Gott anhängt. Christus braucht Priester, die reif und mannhaft sind, fähig, eine wahre geistliche Vaterschaft auszuüben. Damit das geschieht, bedarf es der Aufrichtigkeit mit sich selbst, der Öffnung gegenüber dem geistlichen Begleiter und des Vertrauens auf die göttliche Barmherzigkeit“ (Benedikt XVI., Ansprache bei der Begegnung mit dem polnischen Klerus in der Kathedrale von Warschau (25. Mai 2006), in: L'Osservatore Romano (dt.) 36. Jg., Nr. 23, 9. Juni 2006, S. 10. Vgl. Päpstliches werk für Geistliche Berufe, Neue Berufungen für ein neues Europa, Schlußdokument des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa, Rom, 5.-10. Mai 1997, in Zusammenarbeit der Kongregationen für das Katholische Bildungswesen, für die Orientalischen Kirchen, für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens (6. Januar 1998), Nr. 37, S. 105-113. 13Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 45a: AAS 84 (1992), 736. 14Vgl. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Richtlinien für die Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993), Nr. 36 und 57-59; vgl. auch Optatam totius, Nr. 5: AAS 58 (1966), 716-717. 15Pastores dabo vobis, Nr. 16e: AAS 84 (1992), 682. 16Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat (11. April 1974), Nr. 38. 17Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 66c: AAS 84 (1992), 773; Richtlinien für die Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993), Nr. 57-59. 18Vgl. Optatam totius, Nr. 11: AAS 58 (1966), 720-721. 19Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes (7. Dezember 1965), Nr. 10: AAS 58 (1966), 1032-1033. 20Um diesen Sachverhalt besser zu verstehen, ist es sinnvoll, auf die folgenden Aussagen von Papst Johannes Paul II. zu verweisen: ,,Der Mensch also trägt den Keim des ewigen Lebens und die Berufung, die eigentlich transzendentalen Werte zu tun, in sich; innerweltlich bleibt er jedoch verletzbar und dramatisch dem Risiko des Verlusts der eigenen Berufung ausgesetzt. Dies geschieht aufgrund der Widerstände und der Schwierigkeiten, denen er auf seinem existenziellen Weg sowohl bewusst, wo dann die sittliche Verantwortung gefragt ist, als auch unbewusst, in seinem psychisch geordneten oder auch in jenem von Kindheit an geprägten oder durch gemäßigte Psychopathologien bestimmten Leben, die jedoch keinen substantiellen Einfluss auf die Freiheit der Person ausüben, um an den transzendenten Idealen festzuhalten, die einmal in Verantwortung gewählt wurden“ (Ansprache an die Rota Romana [25. Januar 1988]: AAS 80 [1988], 1181). 21Vgl. Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (19. März 1985), Nr. 39; Kongregation für die Bischöfe, Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe Apostolorum Successores (22. Februar 2004), Nr. 88. 22Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 29d: AAS 84 (1992), 704. 23Vgl. Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Istruzione sull'aggiornamento della formazione alla vita religiosa (6. Januar 1969), Nr. 11 § III: AAS 61 (1969), 113. 24Vgl. Johannes Paul II.: ,,Aus diesem Grund wird es nötig sein, für die Bereitstellung von psychologischen Experten zu sorgen, die auf wissenschaftlicher Ebene ein tiefes Verständnis der christlichen Auffassung vom Leben und von der Berufung zum Priestertum besitzen, so daß sie imstande sind, eine wirksame Unterstützung bei der notwendigen Integration der menschlichen und der übernatürlichen Dimension zu geben“ (Ansprache an die Teilnehmer der Vollversammlung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen [4. Februar 2002]: AAS 94 [2002], 465). 25Vgl. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen (4. November 2005): AAS 97 (2005), 1007-1013. 26Vgl. Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat, Nr. 38. 27Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 48d: AAS 84 (1992), 744. 28Vgl. 2 Kor 12,7-10. 29Vgl. Cann. 1025, 1051 und 1052 CIC; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Carta circular Entre las más delicadas a los Exc.mos y Rev.mos Señores Obispos diocesanos y demás Ordinarios canónicamente facultados para ilamar a las Sagradas Ordenes, sobre Los escrutinios acerca de la idoneidad de los candidatos (10. November 1997): Notitiæ 33 (1997), pp. 495-506. 30Vgl. Cann. 1029, 1031, § 1 und 1041, 1º CIC; Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Nr. 39. 31Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 35g: AAS 84 (1992), 715. 32Ebd., Nr. 69b: AAS 84 (1992), 778. 33Vgl. Nr. 6 dieses Dokuments. 34Siehe Anmerkung Nr. 20. 35Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 40c: AAS 84 (1992), 725. 36Vgl. Can. 241, § 3 CIC; Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen (14. September 1996). 37Pastores dabo vobis, Nr. 42c: AAS 84 (1992), 730.
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