Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (1970) (Wortlaut)

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Thomas von Aquin, der Meister der katholischen Priesterausbildung
Thomas von Aquin, der Meister der katholischen Priesterausbildung
Grundordnung
Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (1970)
der Kongregation für das katholische Bildungswesen
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
für die Ausbildung der Priester
6. Januar 1970

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 25, lateinisch und deutscher Text, S. 68-263, von den Deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung, Paulinus-Verlag Trier 1974; Imprimatur N. 25/73, Treveris die 3.10.1973 Vicarius Generalis Dr. Hofmann).

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [1] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).

Inhaltsverzeichnis

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VORBEMERKUNGEN

Bei der römischen Bischofssynode vom Oktober 1967 wurde die folgende Frage, die vom Kardinalpräfekten der Kongregation für das katholische Bildungswesen vorgelegt worden war, von den Vätern der Synode bejaht:

„Erscheint es nach Aufstellung der Themen, die in allen Ordnungen für die Priesterausbildung zu behandeln sind, noch angebracht, in Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen gemäß dem Dekret Optatam totius und den übrigen Konzilsdokumenten eine Grundordnung vorzubereiten, die in der nächsten Vollversammlung des Dikasteriums der Kongregation für das katholische Bildungswesen geprüft und verabschiedet werden soll, damit sie für alle zu erarbeitenden Ordnungen als Norm gelte, um die Einheit zu wahren und zugleich eine gesunde Vielfalt zu ermöglichen?"

Was die erwähnte Aufstellung der Themen betrifft, so hat die Kongregation unter dem Titel aber die Erneuerung der Ordnung für die Ausbildung der Priester nach den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils ein Verzeichnis herausgegeben und den einzelnen Bischofskonferenzen zugesandt, um sie dadurch bei ihren Bemühungen zweckdienlich zu unterstützen.

Was die andere Aufgabe betrifft, nämlich eine Grundordnung zu erstellen, so wird deren Text hiermit den Bischofskonferenzen als der gegebene Weg vorgelegt, um die Einheit in der Vielfalt zu wahren.

Damit ihre Bedeutung und ihr Ziel klarer zutage treten, ist folgendes zu beachten:

1. Das Dokument ist konzipiert mit dem Ziel, den Bischofskonferenzen für die ihnen zustehende Abfassung eigener nationaler Ordnungen für die Ausbildung der Priester gediegene Grundlagen aufzuzeigen, um ihnen die Durchführung oder Vollendung dieser schwierigen Aufgabe zu erleichtern; zugleich soll es der Kongregation für das katholische Bildungswesen sichere Kriterien zur Prüfung und Approbation der einzelnen Ordnungen gemäß der Vorschrift des Dekretes „Optatam totius“, Nr. 1 liefern.

2. Da dieses Dokument von Vertretern der Bischofskonferenzen bearbeitet und vom Heiligen Stuhl bestätigt worden ist, ist es bezüglich der Hauptpunkte, die unten genauer umschrieben werden, als verbindlich zu betrachten, so dass es gemäß der Intention der Ersten Bischofssynode die Norm für alle einzelnen zu erstellenden Ordnungen bildet.*

Falls in irgend welchen Nationen oder Regionen die Verhältnisse so liegen, dass sie für die Ausbildung der Priester auch in diesen Hauptpunkten eine Anpassung fordern, die den Bereich dieser Grundordnung überschreitet, so soll über diese Angelegenheit zwischen der Kongregation für das katholische Bildungswesen und den betreffenden örtlichen Bischofskonferenzen verhandelt werden.

3. Wie aus der Natur der Sache klar ersichtlich ist, gibt das Dokument manche nur allgemein gefassten Grundzüge an, auf die die Bischofskonferenzen sich bei der Ausarbeitung eigener Normen stützen müssen. Aufgabe dieses Dokumentes ist es, geeignete Wege aufzuzeigen, die den mannigfaltigen Erfordernissen der Priesterausbildung in geeigneter Weise gerecht werden, und zugleich feste Grenzen zu umschreiben, in denen das Seminarleben auf gediegene Weise voranschreiten kann. Deshalb berücksichtigt das Dokument oft - der Verschiedenartigkeit des Gegenstandes entsprechend - die unterschiedlichen Gegebenheiten, auf Grund derer die einzelnen (Bischofs-)Konferenzen einen eigenen Weg wählen können, der den örtlichen Verhältnissen besser gerecht wird (vgl. die Nrn. 17, 18, 19, 42. 60, 63, 83, 84, 85, 97, 98, 99, 101).

Da das Dokument das größere Wohl einer jeden Nation zu fördern sucht, behindert es deren Bemühungen und Initiativen nicht, sondern regt sie an.

4. Von den im Dokument vorgelegten Normen sind einige bereits in der Art von Artikeln abgefasst, so dass sie, falls es angebracht erscheint, vollständig in die nationalen Ordnungen für die Ausbildung der Priester aufgenommen werden können (z. B. die Nrn.: 5-7, 11-14, 16, 20-26, 28-41, 44-58, 67-74, 76-79, 82, 86-89, 94-95, 99); andere dagegen bieten nur Prinzipien, die für eine weiterhin erforderliche Ausarbeitung die Richtung angeben (z. B. die Nrn.: 9, 15, 19, 27, 42, 43, 61-66, 75, 80, 93, 98, 99, 101).

5. Bei der Abfassung des Dokumentes musste vor allem für die drei folgenden Erfordernisse nach Kräften Sorge getragen werden: für Klarheit, um die heute hier und da verbreiteten zweifelhaften Auffassungen über die Priesterausbildung zu zerstreuen; für Universalität, um entsprechend der Vielfalt der Verhältnisse geeignete Normen zu schaffen, welche als Grundlage für die Aufstellung von Gesetzen dienen können, die den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen; für Aktualität, damit die heutigen Probleme in der Priesterausbildung wirklich berücksichtigt und so in der bedrohlichen Situation echte Hilfen angeboten werden können.

6. Das Dokument ist ganz und gar vom Geist des II. Vatikanischen Konzils durchdrungen und führt dessen eigene Worte allenthalben an. Die Erfahrung lehrt nämlich, dass es nicht überflüssig ist, verpflichtende Normen und Grundsätze des Konzils immer wieder zu betonen, damit sie nicht etwa deshalb unbeachtet bleiben, weil sie in der Grundordnung nicht ausdrücklich genannt werden (z. B. die Nm.: 11, 13, 20, 29, 30,44,45 usw.).

7. Das Dokument hat deshalb die folgenden Normen befolgt, damit sie den Bischofskonferenzen bei der Vorbereitung oder Überprüfung ihrer Ordnung für die Priesterausbildung bestmögliche Hilfe bieten: das Dokument wollte nichts auslassen, was nützlich schien; es wollte nichts Überflüssiges hinzufügen, nicht auf etwas insistieren, was keine allgemeine Gültigkeit hat, und immer die heutigen Verhältnisse berücksichtigen. Bei diesem vielfältigen Ziel war ein Mangel im Verhältnis der einzelnen Teile zueinander nicht zu vermeiden, da hier ausführlicher, dort kürzer, hier nach Art eines Rechtsbuches, dort nach Art eines Direktoriums vorzugehen war. Die formale Ausgewogenheit musste hinter sachlichen Gesichtspunkten zurückstehen.

EINLEITUNG

Das heutige Bemühen um die Erneuerung der Seminare wurde bereits vom II. Vatikanischen Konzil in dem Dekret über die Ausbildung der Priester in grundlegende und allgemeine Normen gefasst, damit ein heilsames Wachstum der Priesterkandidaten in echter Frömmigkeit und in wissenschaftlichem und pastoralem Eros in zuverlässiger Weise gefördert werde. Es sind darüber hinaus weitere Bestimmungen erforderlich, um den Bedürfnissen der einzelnen Nationen auf bestmögliche Weise zu entsprechen und die Einheit und die Gestalt des katholischen Priestertums zu wahren, wie dessen Natur es verlangt und wie dieses Konzil es ausdrücklich betont hat (1). Dieses doppelte Anliegen hat die hier folgende Grundordnung für die Ausbildung der Priester vor Augen. Sie wurde von der Kongregation für das katholische Bildungswesen in gemeinsamer Bemühung und Beratung mit Vertretern der Bischofskonferenzen erarbeitet. Dabei war man stets aufrichtig bemüht, den wahren Geist des II. Vatikanischen Konzils und dessen pastorales Ziel in diesem Dokument treu zum Ausdruck zu bringen. In einer genaueren Umschreibung sollen Geist und Ziel des Konzils die Bildungsbemühungen der Seminare in Anpassung an die Erfordernisse der heutigen Zeit bestimmen.

Stellungnahme des II. Vatikanischen Konzils zur Ausbildung im Seminar

Aus ihrer durch Jahrhunderte erprobten Erfahrung mit den Seminaren hat die Kirche im II. Vatikanischen Konzil bestimmt, dass diese beibehalten werden sollen. Sie hat erklärt, dass die Seminare als Einrichtungen für die Priesterausbildung notwendig seien. Die Seminarausbildung hat Vorzüge, die in Verbindung mit anderen Möglichkeiten zur Gesamtausbildung der zukünftigen Priester wirksam beitragen können (2). Wenn die Kirche diesen bewährten Weg zum Priestertum von neuem bestätigt, verschweigt sie nicht, dass sich aus der Überalterung der Formen und dem Wandel der Zeitverhältnisse neue Erfordernisse ergeben. Deshalb sind manche Veränderungen nicht nur erlaubt, sondern geboten, damit das Seminar an Bedeutung und pädagogischer Wirksamkeit gewinnt.

Wenn das Konzil auch in unterschiedlicher Weise von den Großen und Kleinen Seminaren spricht, so bestimmt es doch manches, das für beide Geltung hat (3). Bevor die besonderen Probleme der beiden Einrichtungen hier näher behandelt werden, ist es notwendig, zuerst die grundlegenden Voraussetzungen für alles folgende zu bedenken. Das Seminar hat nämlich als Gemeinschaft junger Menschen (4) seine Bedeutung vor allem darin, dass es geeignet ist, eine Atmosphäre zu schaffen, in der künftige Priester heranwachsen können. Die Studenten selbst sind für die Atmosphäre mitverantwortlich. Verschiedene Elemente wirken zusammen: innere wie äußere, von der ganzen Struktur der Gemeinschaft her wie von ihrem Geist, die das Gedeihen entweder hemmen oder fördern können, deren Einfluss sich aber, wenn auch in unterschiedlicher Stärke, in allem offenbart (5).

Es ist die Hauptaufgabe der Leiter, die Bemühungen aller so aufeinander abzustimmen, dass die erwähnten geistlichen Bedingungen erreicht und vervollkommnet werden. Diese sollen so beschaffen sein, dass jeder, der in das Seminar eintritt, die notwendige Hilfe zur Förderung seines Berufes und zur Erfüllung des Willens Gottes findet (6). Dabei ist nicht zu unterschätzen, dass zur Erlangung dieses Ziels auch die Sorge um die materiellen Voraussetzungen wie die rechte Lage, die Gebäude, die Einrichtungen und alle übrigen Dinge gehört. Alles soll wohldurchdacht und passend sein, damit es dem Leben junger Menschen entspricht.

Die Situation der heutigen Jugenderziehung

Ferner müssen für eine gesunde Erneuerung der Seminarien der heutigen Zeitverhältnisse und ihre besonderen Anforderungen im Hinblick auf die Erziehung berücksichtigt werden (7). Die jungen Männer, die von Gottes Vorsehung berufen sind, den priesterlichen Dienst unter den Menschen der heutigen Zeit auszuüben, bringen eine innere Einstellung mit, wie sie für die Mentalität des heutigen Menschen charakteristisch ist. Man beobachtet bei ihnen ein ausgeprägtes Verlangen nach Ehrlichkeit und Wahrheit, das sich in verschiedenen Formen der Meinungsäußerung zeigt; eine starke Neigung, sich allem Neuen und Außergewöhnlichen zuzuwenden; eine Wertschätzung der Welt und ihrer technischen und wissenschaftlichen Errungenschaften; den Willen, sich immer mehr in der Welt zu engagieren, um ihr zu dienen; einen Sinn für „Solidarität" vor allem mit den Benachteiligten und Unterdrückten; einen Geist, der offen ist für die Gemeinschaft. Aber darüber hinaus bemerkt man bei ihnen auch ein Misstrauen gegen alle alten, überkommenen Gewohnheiten, eine Entscheidungsschwäche, eine Unbeständigkeit beim Verfolgen gesteckter Ziele, einen Mangel an Einsichtigkeit, wie sie für die geistliche Entwicklung unumgänglich notwendig ist, eine kritische Einstellung gegenüber der Autorität und den verschiedenen gesellschaftlichen und kirchlichen Institutionen usw. (8). All diese charakteristischen Züge darf der Erzieher bei seiner pädagogischen Arbeit nicht übersehen, er muss sie vielmehr zu verstehen suchen und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den künftigen Priestern selbst auf das Ausbildungsziel hin fruchtbar machen. Freilich muss er dabei wohl zu unterscheiden wissen, was zur besseren Heranbildung der Priester mehr oder weniger beiträgt und was nicht, oder was ihrer Formung sogar abträglich ist. Bei all diesen Überlegungen dürfen auch einige Schwierigkeiten nicht übergangen werden, die sich gerade in den letzten Jahren sowohl von seiten der Jugend als auch der heutigen Gesellschaft ergeben haben und die von großem Einfluss auf die Ausbildung sind und darum von den Erziehern größere Anstrengungen fordern.

Bei den jungen Menschen von heute ist vor allem zweierlei wahrzunehmen: ein ständig wachsendes Gespür für die Würde der eigenen Person und für die sachlichen und menschlichen Gegebenheiten der heutigen Welt, sei es für das unbestreitbar Positive an ihr, sei es für ihre besondere geistige Verfasstheit, die dem Religiösen immer weniger Interesse entgegenzubringen scheint (9). Mit diesen beiden geistigen Strömungen verbinden sich noch andere, die eine Art gemeinsames Bewusstsein schaffen. Dieses verlangt, dass in den Seminaren unter anderem eine größere Hochschätzung der menschlichen Persönlichkeit zum Zuge kommt. Alles, was den Charakter einer ungerechtfertigten „Konvention" aufweist, soll entfallen; alles geschehe in Aufrichtigkeit und Liebe; unter allen soll sich ein Dialog vollziehen, der diesen Namen wirklich verdient. Intensivere Beziehungen zur Welt sind für die Ausbildung notwendig und sollen gefördert werden; schließlich soll alles, was vorgeschrieben und verlangt wird, wohlbegründet sein und in Freiheit vollzogen werden (10).

Wenn also diese (eben genannten Gesichtspunkte) fordern, dass manche aus altem Brauch überkommenen Bildungselemente revidiert werden, dann verlangen sie echtes pädagogisches Bemühen, das sich auf gegenseitiges Vertrauen und Verstehen stützt, den rechten Begriff der Freiheit besitzt und vor allem die Mittel der Erziehung sorgfältig von den Zielen selbst zu unterscheiden weiß. Hinsichtlich der Mittel kann ein nutzbringender Dialog und ein gemeinsam mit den Alumnen durchgeführtes Suchen gepflegt werden. Dabei ist jedoch von Anfang an das Ziel des Seminars und der gesamten Ausbildung im Auge zu behalten als Basis (11) aller Überlegungen, auf die sich jegliche Auseinandersetzung zurückführen lassen muss. Je klarer die Ziele der Ausbildung den jungen Menschen dargelegt werden, um so bereitwilliger werden sie in gemeinsamer Beratung die Mittel zur Erreichung dieser Ziele suchen. Wenn sie geleitet werden von der Sorge um das gemeinsame Wohl und die Erfüllung des Willens Gottes, werden sie den rechten Sinn für Freiheit und Autorität gewinnen.

Das Verständnis des katholischen Priestertums als Ziel der priesterlichen Ausbildung

Das Ziel der priesterlichen Ausbildung ergibt sich aus dem Verständnis des katholischen Priestertums, wie es aus der göttlichen Offenbarung, aus der ständigen Überlieferung der Kirche und aus den Äußerungen des Lehramtes hervorgeht. Diese Lehre, die jeder Ordnung für die Ausbildung der Priester durch ihre Kraft und ihren Geist die innere Form geben muss, kann aus den Verlautbarungen des II. Vatikanischen Konzils erhoben werden:

Alle priesterliche Gewalt und das gesamte Dienstamt in der katholischen Kirche haben ihren Ursprung in dem einzigen und ewigen Priestertum Christi, der vom Vater geheiligt und in die Welt gesandt worden ist (vgl. Joh 10,36), und der insbesondere seinen Aposteln und den Bischöfen als ihren Nachfolgern Anteil an seinem Priestertum gegeben hat. An ein und demselben Priestertum Christi nehmen die verschiedenen Glieder der Kirche auf verschiedene Weise teil: einen einfachen Grad dieser Teilnahme bildet das gemeinsame Priestertum der Gläubigen, die durch die Taufe und die Salbung mit dem Heiligen Geist „zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht werden, damit sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen (12)". Auf andere Art als die Gläubigen nehmen die Priester am Priestertum Christi teil: sie „haben zwar nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe und hängen in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen ab; dennoch sind sie mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und kraft des Weihesakramentes nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters (Hebr 5,1-10; 7,24; 9,11-28), zur Verkündigung der Frohbotschaft, zum Hirtendienst an den Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht und so wirkliche Priester des Neuen Bundes (13)". Hieraus folgt, dass das Amtspriestertum über das gemeinsame Priestertum der Gläubigen hinausgeht, weil durch das Amtspriestertum einige Glieder der Kirche Christus dem Haupt ähnlich und befähigt werden „zum Dienst für Christus, dem Lehrer, Priester und König. Sie nehmen teil an dessen Amt, durch das die Kirche hier auf Erden ununterbrochen zum Volk Gottes, zum Leib Christi und zum Tempel des Heiligen Geistes auferbaut wird (14)".

„Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, d. h. das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar im Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil (15)." Auf Grund des Priesteramtes gehen die Priester vielfältige Beziehungen zum eigenen Bischof, zu den anderen Priestern und zum Volke Gottes ein (16). Denn „alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, dass diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert ... Die Bischöfe sollen darum die Priester... als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes betrachten (17)". In Einheit mit ihrem Bischof „bilden die Priester ... ein einziges Presbyterium, das freilich mit unterschiedlichen Aufgaben betraut ist. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und großzügiger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig; sie übernehmen zu ihrem Teil seine Amtsaufgaben und seine Sorge und üben sie durch den täglichen Seelsorgedienst aus (18)".

Diese wahre Teilnahme an ein und demselben Presbyterium der Diözese knüpft auch innige und vielfältige Bande unter den Priestern selbst. „Die Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert wurden, sind in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden (19)."

„Diese soll sich spontan und freudig äußern in gegenseitiger Hilfe, geistiger wie materieller, pastoraler wie persönlicher Art, in Zusammenkünften, in der Gemeinschaft des Lebens, der Arbeit und der Liebe (20)“. „So wird jene Einheit sichtbar, durch die nach Christi Willen die Seinen vollkommen eins sein sollen, damit die Welt erkenne, dass der Sohn vom Vater gesandt ist (21)."

Jeder Priester ist aus dem Gottesvolk genommen, um für dieses Volk bestellt zu werden. Wenngleich die Priester auf Grund des Weihesakramentes das Amt des Vaters und Lehrers ausüben, „so sind sie doch zusammen mit allen Christgläubigen Jünger des Herrn, die dank der Berufung durch Gott seines Reiches teilhaftig geworden sind. Mit allen nämlich, die wiedergeboren sind im Quell der Taufe, sind die Priester Brüder unter Brüdern, da sie ja Glieder ein und desselben Leibes Christi sind, dessen Auferbauung allen anvertraut ist (22)".

Darum „sollen sie die Fürsorge für die Gläubigen, die sie geistlich in Taufe und Lehre gezeugt haben (vgl. 1 Kor 4, 15; 1 Petr 1,23), wie Väter in Christus wahrnehmen. Als Vorbilder der Herde aus Überzeugung (1 Petr 5, 3) sollen sie ihrer Ortsgemeinde so vorstehen und dienen, dass diese zu Recht mit jenem Namen benannt werden kann, der die Auszeichnung des einen und ganzen Gottesvolkes ist: Kirche Gottes (vgl. 1 Kor 1, 2; 2 Kor 1, 1). Sie seien eingedenk, dass sie in ihrem täglichen Wandel und ihrer Obsorge für Gläubige und Ungläubige, Katholiken und Nichtkatholiken, das Antlitz des wahren Priester- und Hirtendienstes zeigen und allen das Zeugnis der Wahrheit und des Lebens geben müssen. Als gute Hirten haben sie die Pflicht, auch jenen nachzugehen (vgl. Lk 15,4-7), die zwar in der katholischen Kirche getauft, aber sich von der Übung des sakramentalen Lebens oder gar vom Glauben entfernt haben (23)." So soll durch ihr unermüdliches Wirken „die Kirche als allumfassendes Heilssakrament (24)" vor allen aufleuchten und zum Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt werden (25). „In Leben und Wort sollen sie zusammen mit den Ordensleuten und ihren Gläubigen beweisen, dass die Kirche mit all ihren Gütern schon durch ihre bloße Gegenwart eine unerschöpfliche Quelle jener sittlichen Kräfte ist, deren die heutige Welt so sehr bedarf (26)." „Die Hirtenaufgabe beschränkt sich aber nicht auf die Sorge für die einzelnen Gläubigen, sondern umfasst auch wesentlich die Bildung einer echten christlichen Gemeinschaft (27)", die mit echtem missionarischem Geist und katholischer Universalität erfüllt sein soll.

Der priesterliche Dienst, wie er vom II. Vatikanischen Konzil dargelegt wird, wird vor allem im Dienst des Wortes und im Werk der Heiligung vollzogen. „Da niemand ohne Glaube gerettet werden kann, ist die erste Aufgabe der Priester als Mitarbeiter der Bischöfe, allen die Frohe Botschaft zu verkünden (28). „So erfüllen sie den Auftrag des Herrn: Gehet hin in alle Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen (Mk 16, 16). Diesem Auftrag kommen sie nach, „ob sie nun durch eine vorbildliche Lebensführung Ungläubige für Gott gewinnen oder in der ausdrücklichen Verkündigung den Nichtglaubenden das Geheimnis Christi erschließen; ob sie Christenlehre erteilen, die Lehre der Kirche darlegen oder aktuelle Fragen im Licht Christi zu beantworten suchen (29)".

Der Dienst des Wortes zielt jedoch dahin, die Menschen zum Glauben und zum Sakrament des Heiles zu führen, und er hat seinen Höhepunkt in der Feier der Eucharistie: „Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, das Opfer Christi nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Gabe dargebracht hat (vgl. Hebr 9, 11-28), im Messopfer bis zur Wiederkunft des Herrn (vgl. 1 Kor 11,26) vergegenwärtigen und zuwenden. Für die büßenden oder von Krankheit heimgesuchten Gläubigen walten sie vollmächtig des Amtes der Versöhnung und der Wiederaufrichtung; die Nöte und Bitten der Gläubigen tragen sie zu Gott dem Vater hin (vgl. Hebr 5,1-3) (30)." Daher hat der Dienst des Wortes die besondere Funktion, das Werk der Heiligung zu erfüllen, wodurch der Priester - in der Person Christi handelnd - an der Auferbauung der Kirche mitarbeitet. Dem Volke Gottes, das durch die Verkündigung des Evangeliums, durch die Sakramente und vor allem durch die Feier der Eucharistie versammelt wird, steht der Presbyter vor. Es muss also ein Priester sein, der von allen als Stellvertreter Christi des Hauptes anerkannt werden kann: denn „die Priester üben entsprechend ihrem Anteil an der Vollmacht das Amt Christi, des Hauptes und Hirten, aus. Sie versammeln im Namen des Bischofs die Familie Gottes, die als Gemeinschaft von Brüdern nach Einheit verlangt, und führen sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater. Wie zu den übrigen priesterlichen Ämtern wird auch zu diesem eine geistliche Vollmacht verliehen (31)". Durch diese Vollmacht unterscheidet sich das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, von dem gemeinsamen Priestertum der Gläubigen nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen nach (32). Denn wenn auch die Gläubigen einen gewissen Anteil am Dienst der Verkündigung und der Hirtensorge haben können und müssen (33), so kann doch nur jener, der die heilige Priesterweihe empfangen hat, den Dienst der Sakramente voll ausüben, vor allem den eucharistischen, von dem alle anderen Dienste sich herleiten und auf den sie hinzielen. Auf diese Weise auserwählt für die Frohbotschaft Gottes (Röm 1, 1), um sein Leben ganz Gott und dem Dienste der Menschen zu widmen, soll er nicht zögern, sein Leben für die Schafe einzusetzen (34).

Dienst und Leben des Priesters in der gegenwärtigen Situation

Das priesterliche Amt, wie es von der Kirche seinem Wesen definiert ist, muss heute unter ganz neuen Bedingungen ausgeübt werden, die sich aus neuen Bedürfnissen der Menschen und aus der Eigenart der modernen Kultur ergeben (35).

Die Bedürfnisse der Menschen werden heute hauptsächlich bestimmt von der Würde der menschlichen Person und dem ständig sich ändernden religiösen Empfinden. Wenn auch nicht immer in der Wirklichkeit und ausdrücklich, so wird doch wenigstens grundsätzlich jedem Menschen die menschliche Würde zuerkannt: das Recht auf Fortschritt, auf freie Meinungsäußerung und auf Mitbestimmung bei der persönlichen und allgemeinen Entwicklung. Je mehr sich - unter den starken gesellschaftlichen Wandlungen - der Einfluss des Menschen in der Welt durchsetzt, um so weniger Raum wird den von alters her überkommenen christlichen Intensives Lebensformen zugestanden. Während einige Christliche Gruppen bei dem allgemeinen Wandel der Dinge ein religiöses Leben mehr persönlicher Art entfalten, das sichtbar wird in besonderer Ehrfurcht vor dem Worte Gottes, vor der heiligen Liturgie und in einem zur Mündigkeit entwickelten Gewissen wächst auch von Tag zu Tag die Zahl jener, die das gewohnte, verbindliche Leben mit der Kirche zum Teil oder ganz aufgeben und zu einer Art Naturreligion und Naturethik neigen. Häufiger freilich kommt es so weit, dass sich der Atheismus - früher meist den Philosophen vorbehalten - allmählich immer mehr ausbreitet und viele Menschen nach und nach ganz erfasst. Diese mannigfachen Aspekte der Kultur unserer Zeit muss man sich ständig vor Augen halten, denn auf sie müssen Dienst und Leben des Priesters und die Vorbereitung auf sein Amt ausgerichtet sein (36).

Die jungen Männer, die heute in das Seminar eintreten, sind durch vielfältige soziale Beziehungen in dieser so gearteten Gesellschaft verwurzelt und sind in ihrem Denken beeinflusst von den Problemen, die sich auf die Religion und besonders auf Dienst und Leben des Priesters beziehen. Häufig wenden sie sich dem Theologiestudium zu mit dem ehrlichen Willen, Gott und den Menschen im priesterlichen Leben zu dienen, ohne jedoch - wie es früher gegeben war - klare Vorstellungen von den Werten der Religion zu haben, deren Verkünder und Sachwalter sie einmal werden sollen. Daraus entstehen bisweilen im Seminar ernste Schwierigkeiten, und von daher ergibt sich eine echte und wichtige Erziehungsaufgabe auf die die Seminarleiter ein besonderes Augenmerk richten müssen. Bei ihrer Erziehungstätigkeit sollen sie ganz besonders bemüht sein, diese verschiedenartigen Hindernisse nicht durch plötzliches und radikales Eingreifen zu beseitigen, sondern vielmehr schrittweise die Meinungen und Haltungen zu läutern versuchen, und insbesondere mit klugem Urteil und wohlbedachten Maßnahmen das, was im Streben der jungen Menschen gesund ist, mehr und mehr zu entfalten und zu stärken bemüht sein, damit es später in ihrem priesterlichen Dienst und Leben um so reichere Frucht bringen kann.

Dazu kann nicht nur ihre hochherzige und aufgeschlossene Art sowie ihr begeistertes Streben zum Dienst an der menschlichen Gesellschaft beitragen, sondern bisweilen sogar die von ihnen noch zu überwindende Art einer von Zweifeln und Kritik allzu sehr geprägten Einstellung zum Glauben, da die Menschen, zu denen sie als Priester gesandt werden, in ihrer unsicheren und schwankenden Religiosität die Verkündigung des Priesters auch nicht ohne weiteres und leichthin bejahen, und nicht ohne vorgefasste Meinungen die Glaubenslehre annehmen und festhalten, die der Priester ihnen von Amts wegen darzulegen sucht.

Die jungen Menschen sind also so heranzubilden, dass ihnen diese besondere Situation, die sie ja heutzutage mit der ganzen Kirche erfahren, nicht zur Gefahr wird, den Mut zu verlieren. Durch diese Situation sollen sie vielmehr angeregt werden, in gläubiger Zuversicht auf Gott neue Hilfen in Erfahrung zu bringen und neue Wege zu suchen, die ihnen leichter einen Zugang zum heutigen Menschen verschaffen. Die Welt nämlich, „wie sie heute dem hingebenden Dienst der Hirten der Kirche anvertraut ist, hat Gott so geliebt, dass er seinen einzig geborenen Sohn für sie dahingab (vgl. Joh 3, 16). In der Tat reicht diese Welt, die in so viele Sünden verstrickt ist, mit ihren nicht geringen Gaben der Kirche ,lebendige Steine' (vgl. 1 Petr 2, 5) dar, die dem Bau des Hauses Gottes im Geist mit eingefügt werden (vgl. Eph 2, 22). Der gleiche Heilige Geist, der die Kirche antreibt, neue Wege zur Begegnung mit der gegenwärtigen Welt zu eröffnen, rät auch entsprechende Anpassungen des priesterlichen Dienstes an und fördert sie (37)".

Diese neue Anpassung priesterlichen Dienstes und Lebens beunruhigt und bedrängt heute viele Gemüter und wirft überall Fragen verschiedener Art auf. Infolgedessen ist vieles über den Priester selbst, sein Wesen, seine besondere Stellung in der Gesellschaft, seine Lebensverhältnisse und seine bessere Vorbereitung zu wirksamerer Ausübung seines Dienstes in Wort und Schrift behandelt und vorgelegt worden (38). Es versteht sich von selbst, dass das Seminar dies alles niemals ignorieren oder außer acht lassen darf, im Gegenteil, es muss die gültigen und bleibenden Werte des Priestertums sorgfältig schützen und bewahren. Sache dieser Grundordnung soll es sein, diese errungenen Werte zu sichern. Was die übrigen, mehr zeitbedingten Elemente angeht, so sollen die Bischofskonferenzen in voller Freiheit dafür Sorge tragen, dass sie den örtlichen und zeitlichen Erfordernissen angepasst werden.

I. ALLGEMEINE NORMEN (39)

1 Wenn eine Ordnung für die Ausbildung der Priester gemäß Nr. 1 des Dekretes Optatam totius von einer Bischofskonferenz beschlossen ist, wird sie von der Kongregation für das katholische Bildungswesen zunächst „ad experimentum" approbiert.

Falls sich innerhalb der Probezeit eine dringende Notwendigkeit ergibt, die Ordnung in irgendeinem Teil neuen Gegebenheiten anzupassen, so sind Änderungen dieser Art nicht ausgeschlossen, sofern sie nur rechtzeitig dem Heiligen Stuhl angezeigt werden.

Vor Ablauf der Probezeit wird die Ordnung von der Bischofskonferenz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen unter Mithilfe von Sachverständigen durch die bischöfliche Kommission für die Seminare (40) überprüft und zur erneuten Approbation der genannten Kongregation vorgelegt.

Diese Revision und Approbation soll später zu bestimmten Zeiten wiederholt werden, wie es die einzelnen Bischofskonferenzen für notwendig oder nützlich erachten.

Nur den Bischofskonferenzen, nicht den einzelnen Bischöfen steht das Recht und die Aufgabe zu, in der eigenen Nation oder Region eine Ordnung für die Ausbildung der Priester zu erstellen und bestimmte Experimente zu gestatten, falls deren Einführung geraten erscheint,

2 Die so erarbeiteten Normen der Ordnung sind in allen diözesanen, regionalen oder nationalen Priesterseminaren für den Diözesanklerus zu beachten. Deren spezielle Anpassungen sind von den zuständigen Bischöfen in einer für jedes Seminar eigenen Lebensordnung festzulegen.

Diesen Normen sind auch die Ausbildungsordnungen der Religiosen-Institute sinngemäß anzupassen (41).

Wo die Alumnen eines Seminars ihre philosophischen und theologischen Studien an Fakultäten oder anderen höheren Instituten betreiben, soll bezüglich der Studien beachtet werden, was in dem Dokument Normae quaedam (42) unter Nr. 33 von der Kongregation für das katholische Bildungswesen festgesetzt worden ist.

3 Die Ordnung umfasst die Grundausbildung der Priester, nämlich die menschliche, die spirituelle, die intellektuelle und die pastorale Ausbildung. Die Teilbereiche müssen in geeigneter Weise aufeinander abgestimmt werden, so dass der Priester Christi wirklich für die Erfordernisse unserer Zeit vorbereitet wird.

4 Die gesamte Priesterausbildung muss - unter Berücksichtigung aller Dokumente des heiligen Stuhls über die Heranbildung der Alumnen – vor allem geprägt sein vom Geist und den Vorschriften des II. Vatikanischen Konzils, wie sie klar hervorgehen aus dem Dekret Optatam totius und aus den anderen Konstitutionen und Dekreten, welche die Erziehung der Kleriker behandeln (43).

II. ZUR PASTORAL DER (GEISTLICHEN) BERUFE

5 Die Berufung zum Priestertum ist im größeren Ganzen der Berufung des Christen eingebettet, die im Sakrament der Taufe wurzelt. Durch diese Berufung ist das Volk Gottes „von Christus als Gemeinschaft des Lebens, der Liebe und der Wahrheit gestiftet (und) wird von ihm auch als Werkzeug der Erlösung angenommen und als Licht der Welt und Salz der Erde (vgl. Mt 5,13.16) in alle Welt gesandt (44)". Diese vom Heiligen Geist bewirkte Berufung, „der seine vielfältigen Gaben gemäß seinem Reichtum und den Erfordernissen der Dienste zum Nutzen der Kirche austeilt (vgl. 1 Kor 12, 1-11) (45)", ist hingeordnet auf die Auferbauung des Leibes Christi, in der „die Verschiedenheit der Glieder und der Aufgaben waltet (46)".

6 Alle Berufungen sind als Offenbarungen der unergründlichen Reichtümer Christi (vgl. Eph 3,8) in der Kirche hoch zu schätzen. Deshalb sind sie mit aller Sorgfalt zu pflegen, damit sie reifen und wachsen. Also ist es Aufgabe der gesamten christlichen Gemeinschaft (47), aber in besonderer Weise „obliegt es den Priestern als Erziehern im Glauben, selbst oder durch andere dafür zu sorgen, dass jeder Gläubige im Heiligen Geist angeleitet wird zur Entfaltung seiner persönlichen Berufung nach den Grundsätzen des Evangeliums, zu aufrichtiger und tätiger Liebe und zur Freiheit, zu der Christus uns befreit hat48", um zu seiner „christlichen Reife zu gelangen (49)".

7 Unter den vielen vom Heiligen Geist unaufhörlich im Volke Gottes geweckten Berufungen haben die Berufung zum Stand der Vollkommenheit und vor allem die Berufung zum Priestertum ihre besondere Bedeutung. Durch sie wird der Christ von Gott zur Teilnahme am hierarchischen Priestertum auserwählt (50), um „die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden (51)". Diese Berufung zeigt sich auf mannigfache Weise in den verschiedenen menschlichen Altersstufen, bei Heranwachsenden, bei Männern fortgeschrittenen Alters, aber auch schon - wie die ständige Erfahrung der Kirche zeigt - bei Knaben, bei denen sie gleichsam „keimhaft" nicht selten deutlich mit besonderer Frömmigkeit, glühender Liebe zu Gott und dem Nächsten und einem inneren Zuge zum Apostolat verbunden ist (52).

8 In Anbetracht der dringenden Bedürfnisse der Christen wie auch der wohl verstandenen Stimme des göttlichen Erlösers, der alle einlädt: „Bittet den Herrn der Ernte, dass er Arbeiter in seine Ernte sende" (Mt 9,38; Lk 10,2), ist es höchst notwendig, dass die gesamte Gemeinschaft der Christen beharrlich und treu für die Förderung von Ordensund Priesterberufen Sorge trägt. Deshalb soll auf diözesaner, regionaler oder nationaler Ebene das Werk der geistlichen Berufe nach den entsprechenden päpstlichen Dokumenten eingerichtet und gefördert werden, damit es alles, was zur Förderung der geistlichen Berufe beitragen kann, in angemessener und kontinuierlicher Weise ordnet und mit Klugheit wie mit Eifer durchführt, ohne irgendwelche geeigneten Mittel außer acht zu lassen (53).

„Dieses tatkräftige Zusammenwirken des ganzen Gottesvolkes zur Förderung von Berufen ist die Antwort auf das Handeln der göttlichen Vorsehung; sie verleiht den Menschen, die von Gott zur Teilnahme am hierarchischen Priestertum Christi erwählt sind, die entsprechenden Gaben und unterstützt sie mit ihrer Gnade; zugleich überträgt sie den rechtmäßigen kirchlichen Amtsträgern die Aufgabe, die als geeignet erkannten Kandidaten, die in rechter Absicht und mit voller Freiheit ein so hohes Amt erstreben, zu prüfen, zu berufen und mit dem Siegel des Heiligen Geistes für den göttlichen Kult und den Dienst der Kirche zu weihen (54)." Um das Werk auszubauen und geistliche Berufe zu fördern, sollen die Bischöfe ernstlich darauf bedacht sein, die Bemühungen der Priester, Ordensleute und Laien, vor allem der Eltern und Lehrer (55), wie auch der katholischen Vereinigungen aufeinander abzustimmen und in die allgemeine Seelsorge organisch einzugliedern.

9 Es muss alles geschehen was notwendig ist, um Berufungen von Gott her zu erwirken, besonders das von Christus selbst geforderte Gebet (vgl. Mt 9,39; Lk 10,2). Dies soll privat geschehen und auch, zu bestimmten Zeiten im Ablauf des liturgischen Jahres und bei feierlichen Anlässen, in öffentlicher Weise, nach den Bestimmungen der kirchlichen Autorität. Diesem Zweck dient vornehmlich der vom Heiligen Stuhl eingeführte und angeordnete Welttag der geistlichen Berufe, der überall auf der Erde jährlich begangen werden soll (56). Auch muss alles gefördert werden, was die Menschen anzuregen und zu öffnen vermag, den göttlichen Anruf zu erkennen und anzunehmen; darum also braucht es das Beispiel der Priester, die die „wahre österliche Freude" offenbar machen (57), eine gut organisierte Jugendseelsorge in den Diözesen, Predigten und Katechesen über die geistlichen Berufe, geistliche Formung zum Beispiel durch Exerzitien; das alles soll als vorrangiges Anliegen dieses pastoralen Bemühens angesehen werden.

Diese Tätigkeit muss unter Beachtung der Gesetze einer gesunden Psychologie und Pädagogik auf die Menschen der verschiedenen Altersstufen ausgerichtet sein. Doch gerade heute ist ein neues Bemühen um jene Berufe dringlich, die oft erst im reiferen Alter (zuweilen nach Ausübung eines anderen Berufes) hervortreten, und die mit Hilfe eigener Einrichtungen und mit spezifischen Maßnahmen zu erkennen, zu pflegen und heranzubilden sind (58).

10 In großzügiger Weise sollen die Berufe nicht nur für die eigene Diözese und Nation, sondern auch für andere Diözesen und Völker gefördert werden, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gesamtkirche und des göttlichen Wirkens, das die einzelnen zu verschiedenen Diensten beruft: sei es zum Weltpriestertum, sei es zur Missionsarbeit oder zum Eintritt in ein Religiosen-Institut. Um dieses Ziel besser zu erreichen, ist je ein einziges Zentrum in den einzelnen Diözesen sehr zu wünschen, das die Zusammenarbeit und die Einheit von Diözesan- und Ordensklerus in der Verantwortung für alle geistlichen Berufe zum Ausdruck bringt (59).

III. DIE KLEINEN SEMINARE UND DIE ANDEREN INSTITUTE, DIE ZUM GLEICHEN ZWECKE ERRICHTET SIND (60)

11 Der Zweck des Kleinen Seminars besteht darin, Jungen Menschen die Anzeichen einer Berufung zu zeigen scheinen, behilflich zu sein, diese Berufung klarer zu erkennen und ihr zu entsprechen. In einer Sache, die so viel Umsicht und Überlegung erfordert, dass sie nur zum Ziel kommen kann unter der Erleuchtung und Führung des Heiligen Geistes, der seine Gaben austeilt, wie er will (vgl. 1 Kor 12,11), sollen die Kandidaten von den Erziehern, den Eltern, der Pfarrgemeinde und den anderen, die es betrifft, so geführt werden, dass sie den Absichten der göttlichen Vorsehung treu entsprechen, ihre Taufe von Tag zu Tag intensiver leben und erfüllen, in der apostolischen Gesinnung voranschreiten und so fähig werden, das hohe Geschenk ihrer Berufung in seinem eigentlichen Wesen zu begreifen und bereitwillig und freudig anzunehmen, wenn die Zustimmung der rechtmäßigen Autorität gegeben ist (61).

Die Berufung zum Priestertum ist ein übernatürliches Geschenk, das vollkommen unverdient ist. Dennoch setzt sie natürliche Fähigkeiten voraus, Qualitäten so dass man mit Recht an der Berufung zweifeln muss, wenn eine dieser Gaben fehlt. Deshalb sollen die Alumnen sorgfältig geprüft werden bezüglich ihrer Familien, ihrer physischen, psychischen, moralischen und geistigen Qualitäten, damit man rechtzeitig sichere Anhaltspunkte über ihre Eignung gewinnen kann (62).

12 Im Leben der Diözese muss dem Kleinen Seminar entsprechende Bedeutung zukommen; es soll als lebendiges Glied innerhalb der Diözese in kluger Weise für deren Leben aufgeschlossen sein, um nicht nur die bereitwillige Mitarbeit der Gläubigen und des Klerus anzuregen, sondern auch als eine Stütze der Pastoral für die geistlichen Berufe eine wohltuende Wirkung auf die Jugendlichen auszuüben und zu deren geistlichem Fortschritt, beizutragen. Durch angemessenen Kontakt mit der Außenwelt sollen die Alumnen lernen, die wichtigen Probleme der Kirche und des menschlichen Lebens ihrer geistigen Fassungskraft entsprechend zu erkennen und im Geiste des Christentums zu verstehen. Auf diese Weise wird allmählich eine echte kirchliche und missionarische Gesinnung bei ihnen gefördert (63).

Der angemessene und notwendige Kontakt der Alumnen mit ihren Familien und mit ihren Altersgenossen soll gepflegt werden; dieser ist erforderlich für eine gesunde psychische und vor allem gemütsmäßige Entwicklung. Durch entsprechende spirituelle Hilfe für die Familien soll dafür gesorgt werden, dass diese bei der Sorge für die kirchlichen Berufe immer tatkräftiger mit dem Seminar zusammenwirken können (64).

13 Die Alumnen sollen die Möglichkeit haben, im Seminar ein Leben zu führen, das ihrem Alter und ihrer Entwicklung angemessen ist und mit den Normen einer gesunden Psychologie und Pädagogik im Einklang steht; alles, was die freie Berufswahl irgendwie einschränken könnte, soll sorgfältig vermieden werden. Immer halte man sich vor Augen, dass unter den Alumnen solche sind die den Priesterberuf offenkundig anstreben, solche, die ihn als Möglichkeit durchaus in Erwägung ziehen, und schließlich solche, die noch zögern, ja sogar offenkundig an ihrer Berufung zweifeln, bei denen jedoch, da sie entsprechende Fähigkeiten haben, die Erreichung des Priesterberufes nicht ganz aussichtslos ist (65).

Das alles macht erforderlich, dass im Kleinen Seminar eine Atmosphäre familiären Vertrauens gegenüber den Oberen und brüderlicher Freundschaft unter den Alumnen herrscht, so dass alle zu einer Familie zusammenwachsen und jeder leicht seine natürlichen Begabungen so entfalten kann, wie es dem Willen Gottes entspricht (66).

14 Den Alumnen soll durch geeignete Führung bei ihrer geistlichen Formung so geholfen werden, dass sie alle ihre körperlichen sittlichen geistigen und gemüthaften Anlagen harmonisch entfalten und immer mehr vom Geist der Gerechtigkeit, der Ehrlichkeit, der brüderlichen Freundschaft, der Wahrhaftigkeit, der echten Freiheit und des Pflichtbewusstseins erfüllt werden. Wenn also in dieser Weise auch alle natürlichen Anlagen mit entsprechender Aufmerksamkeit entwickelt werden (67), werden sie um so eher fähig Christus dem Erlöser in großmütiger und lauterer Gesinnung nachzufolgen und ihm in einem apostolischen Leben zu dienen (68).

Besondere und unersetzliche Bedeutung kommt in dieser geistlichen Ausbildung dem liturgischen Leben zu, an dem die Alumnen ihrem Alter entsprechend immer bewusster teilnehmen sollen. Auch andere Übungen des geistlichen Lebens sollen in der Lebensordnung des (Kleinen) Seminars einen festen Platz haben, sei es täglich oder zu bestimmten Zeiten. Diese sollen den jungen Christen gemäß sein und alle sollen sie freudig und gern mitvollziehen (69).

15 Das Seminar soll auch für die anderen Lebensbereiche besondere Vorschriften haben, nach denen die verschiedenen Aufgaben und Betätigungen der Alumnen für den Tag und das ganze Jahr in angemessener Weise vorgesehen sind (70).

16 Der Studiengang der Alumnen soll so beschaffen sein, dass er in dem betreffenden Land zur akademischen Aufnahme des akademischen Studiums berechtigt; soweit die Studienordnung es zulässt, mögen sie sich außerdem jenen Studien widmen, die für Priesterkandidaten notwendig oder nützlich sind. Im allgemeinen sollen sie bemüht sein, das Ausbildungsziel der staatlichen Schulen zu erreichen, damit sie den anderen Schülern gleichgestellt sind und damit sie die Freiheit und Möglichkeit haben, einen anderen Lebensstand zu wählen, wenn sich zeigt, dass sie nicht zum Priestertum berufen sind (71).

17 Diese Studien machen sie in eigenen Seminarschulen, oder auch, wenn die Bischöfe es wegen der örtlichen Gegebenheiten für besser erachten Schulen und es sinnvoll verwirklicht werden kann, an externen katholischen oder auch an sonstigen Schulen.

18 Diesem Vorhaben dienen auch andere Institute, wie sie in manchen Gegenden errichtet sind, nämlich Kollegs, Schulen, wo man sich neben anderen Berufszielen auch um die Weckung von Priesterberufen bemüht und diese fördert. Für diese Institute sind ähnliche Normen aufzustellen, damit so Sorge getragen werde für eine gediegene christliche Bildung der Alumnen, für eine angemessene Ausbildung, wie sie für die Hochschulstudien erforderlich ist, und, durch verschiedene Gruppierungen und andere hilfreiche Maßnahmen, für ihre apostolische Betätigung (72).

19 Für die Bedürfnisse der jeweiligen Nation sollen Institute geschaffen und gefördert werden, die der Ausbildung von Kandidaten dienen, die in einem fortgeschritteneren Alter zum Priestertum berufen werden. Diese besonderen Priesterbildungsstätten sollen mit Hilfe der Bischöfe einer Region oder eines Landes so gestaltet und ausgestattet sein, dass sie dem ihnen gestreckten Ziel in jeder Hinsicht entsprechen (73).

Diese Institute müssen eine eigene Ordnung für die Frömmigkeit, die Disziplin und die Studien haben, damit sie, unter Berücksichtigung des reiferen Alters und der vorangegangenen Ausbildung eines jeden, durch eine angemessene Pädagogik und Didaktik die für sie erforderliche geistliche und wissenschaftliche Bildung erhalten, die zur Aufnahme der kirchlichen Studien notwendig ist.

Unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse ist auch zu überlegen, ob die Alumnen, nachdem sie die „mittleren" (humanistischen) Studien während eines angemessenen Zeitraums absolviert haben, in den ordentlichen Studiengang der Seminare eingegliedert oder ob sie besonderen philosophisch-theologischen Hochschulen zugeführt werden sollen.

IV. DIE PRIESTERSEMINARE (74)

20 Das Priesterseminar nimmt Alumnen auf, die nach Abschluss der sogenannten mittleren (humanistischen) Studien die priesterliche Ausbildung im engeren Sinne anstreben. Das Seminar ist darauf ausgerichtet, dass die Berufung der Kandidaten zur vollen Klarheit entfaltet werde, und dass die Kandidaten nach dem Beispiel unseres Herrn Jesus Christus, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu echten Seelsorgern geformt und für den Dienst, das Volk Gottes zu lehren, zu heiligen und zu leiten, vorbereitet werden (75).

21 Ein Priesterseminar darf nur errichtet und weitergeführt werden, wenn es eine entsprechende Anzahl von Alumnen hat, dazu Vorsteher, die zu ihrem Amt befähigt sind und brüderlich zusammenarbeiten, und - sofern das Institut gleichzeitig eine philosophisch-theologische Hochschule hat - eine genügende Anzahl qualifizierter Professoren. Überdies müssen entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sein, die mit einer Bibliothek und den anderen Hilfsmitteln ausgestattet sind, wie sie der Rang und die Eigenart des Ausbildungsganges verlangen (76).

Wo in einer Diözese diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Errichtung eines Überdiözesanen (regionalen, zentralen oder nationalen) Seminars notwendig. Je nach den örtlichen Verhältnissen ist auch die brüderliche Zusammenarbeit von Diözesan- und Ordensklerus notwendig, so dass mit vereinten Kräften und Mitteln unter Wahrung der jeweils eigenen Rechte und Pflichten leichter die geeigneten Stätten für die kirchlichen Studien geschaffen werden können. Diese werden dann von den Alumnen des Welt- und Ordensklerus besucht, die in ihren eigenen Häusern die spirituelle und pastorale Formung erhalten (77).

22 Da die Ausbildung und Erziehung im Seminar das Ziel hat, dass die Kandidaten, wenn sie an dem einen und einzigen priesterlichen Dienstamt Christi Anteil erhalten haben, eine hierarchische Gemeinschaft mit ihrem Bischof und den an deren Brüdern im Priesteramt bilden und so ein einziges Presbyterium der Diözese darstellen, ist es sehr angebracht, dass schon von der Seminarzeit an zwischen den Alumnen und ihrem Bischof sowie dem Diözesanklerus eine enge Verbindung besteht, die von gegenseitiger Liebe, häufigem Gedankenaustausch und jeder Art von Zusammenarbeit getragen sein soll (78).

23 Unter Berücksichtigung der Zahl der Alumnen kann eine Aufteilung in Gruppen nützlich sein, um die persönliche Bildung des einzelnen besser zu fördern. Diese Gruppen sollen entweder im gleichen Haus oder in nahe beieinander liegenden Gebäuden wohnen, damit ein intensiver Kontakt untereinander nicht erschwert wird. Eine wirksame Einheit der Leitung, der geistlichen Führung und der wissenschaftlichen Bildung muss jedoch gewahrt bleiben (79).

Jede Gruppe soll ihren priesterlichen Leiter haben, der auf seine Aufgabe gut vorbereitet sein muss. Er muss enge und dauernde Verbindung haben zum Regens des Seminars, zu den Alumnen seiner Gruppe und zu den anderen Gruppenleitern, damit durch eine solche Zusammenarbeit alles gefördert wird, was zur besseren Ausbildung der Alumnen beiträgt.

24 Um das Leben im Seminar in geordneter Weise durchzuführen und um die Initiative und das Verantwortungsbewusstsein der Alumnen zu fördern, soll für eine Zusammenarbeit der Studenten mit der Seminarleitung Sorge getragen werden. Mit zunehmender Reife der Alumnen kann diese Mitarbeit allmählich an Umfang und Qualität zunehmen, aber doch so, dass bei dieser Form gemeinsamen Arbeitens die unterschiedliche Verantwortlichkeit von Oberen und Alumnen klar umgrenzt und erhalten bleibt.

Deshalb soll das gegenseitige Vertrauen zwischen den Erziehern und den Alumnen auf jede Weise gefördert werden, um so zu einem echten und wirksamen Dialog zu kommen, so dass die Entscheidungen, die von Rechts wegen den Oberen zufallen, nach einer eingehenden Erwägung des allgemeinen Wohles getroffen werden (vgl. Nr. 49) (80).

25 Jedes Seminar soll eine Lebensordnung haben, die vom Bischof, oder falls es sich um ein überdiözesanes Seminar handelt, von den zuständigen Bischöfen) approbiert ist. In dieser sollen die Hauptpunkte angegeben sein, die das tägliche Leben der Alumnen und die Ordnung des ganzen Instituts betreffen (81).

26 Was in dieser Lebensordnung oder in anderen Bestimmungen für das Seminar festgelegt ist, soll von allen bereitwillig und gern beobachtet werden aus der Überzeugung, wie notwendig dies für ein echtes Leben in Gemeinschaft und für die Entfaltung und Stärkung der eigenen Fähigkeiten ist. Deshalb sollen auch die Vorschriften für das gemeinsame Leben wie für das des einzelnen einen angemessenen Freiheitsspielraum wahren und nicht aus Trägheit oder Gefügigkeit Beobachtung finden, sondern in Freiheit und Bereitwilligkeit, Selbständigkeit aus innerer Überzeugung und aus Liebe, Im Laufe der Zeit sollen diese Vorschriften entsprechend der zunehmenden Reife und dem wachsenden Pflichtbewusstsein der Alumnen schrittweise gelockert werden, so dass diese allmählich zur Selbständigkeit finden (82).

V. DIE SEMINARLEITUNG

27 Der regionalen Gewohnheit entsprechend sollen in den einzelnen Seminaren Verantwortliche sein, die die Leitung ausüben, nämlich ein Regens, ein Subregens, ein oder mehrere Spirituale, ein Studienpräfekt, ein Leiter für die pastoralen Übungen, ein Präfekt für die Ordnung des gemeinsamen Lebens im Seminar, ein Ökonom und ein Bibliothekar. Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte sowie die ihnen zustehende Vergütung sollen genau festgelegt werden.

In Seminaren kleineren Maßstabs mit einer weniger großen Zahl von Alumnen ist es nicht unbedingt erforderlich, alle diese Ämter mit einer entsprechenden Anzahl von Personen zu besetzen.

28 Die Leiter werden nach sorgfältiger Beratung vom Bischof ernannt, falls die Seminarstatuten nichts anderes vorschreiben. Alle sollen um den Fortschritt des Seminars ehrlich bemüht sein, häufig ein Gespräch mit dem Bischof und den Alumnen pflegen, um so herauszufinden, was dem allgemeinen Wohl besser dient, und um die erzieherische Arbeit immer mehr zu vervollkommnen (83).

29 Der Regens, der das wichtigste und schwierigste Amt bei der Leitung des Seminars ausübt, soll der Koordinator der gesamten Seminarleitung sein. In brüderlicher Liebe fördere er unter Achtung des Gewissensbereiches eine enge Zusammenarbeit, damit durch einträchtiges Bemühen die Ausbildung der Alumnen voranschreite. Dazu kann das gemeinsame Leben der Seminarvorsteher in hervorragender Weise beitragen. Des öfteren - zum Beispiele wenigstens einmal im Monat – sollen sie zusammenkommen, um ihre gemeinsame Arbeit aufeinander abzustimmen, die Probleme und Angelegenheiten des Seminars zu besprechen und geeignete Lösungen zu suchen (84).

30 Die Leiter sollen mit größter Sorgfalt ausgewählt werden: es sollen Männer sein von priesterlichem und apostolischem Geist, fähig zu brüderlicher Zusammenarbeit im gemeinsamen erzieherischen Bemühen. Sie sollen Aufgeschlossenheit für die Erfordernisse der kirchlichen und bürgerlichen Gesellschaft, Erfahrung im pfarrlichen oder sonstigen pastoralen Dienst und eine gründliche Kenntnis der Mentalität der Jugend besitzen (85).

Da das Amt der Seminarleiter eine hervorragende Kunst ist, verträgt es keine aus dem Stegreif geschehende zufällige Handlungsweise. Die Seminarleiter müssen außer den natürlichen und übernatürlichen Gaben auch unbedingt die für ihr jeweiliges Amt erforderliche spirituelle, pädagogische und sachliche Vorbereitung haben. Diese sollen sie vornehmlich in besonderen Instituten erwerben, die in der eigenen oder in anderen Regionen für diesen Zweck gegründet beziehungsweise noch zu gründen sind (86).

31 Es ist auch dafür zu sorgen, dass die Ausbildung der Seminarleiter im Hinblick auf ständig eintretende Neuerungen (aggiornamento) weitergeführt wird. Das soll durch den Besuch von Tagungen und Kursen geschehen, wie sie eingerichtet zu werden pflegen, um die Fortschritte im spirituellen und pädagogischen Wissen kennen zu lernen und sich die neuen Methoden und Erfahrungen anzueignen. Auch die verschiedenen Experimente und Initiativen sollen nicht außer acht gelassen werden, - durch welche die Seminarleiter die heute zur Diskussion stehenden Fragen - besonders die der jungen Menschen - besser zu verstehen und vom Glauben her zu lösen vermögen (87).

VI. DIE PROFESSOREN

32 Es soll eine ausreichende Zahl von Professoren vorhanden sein, die den zu vermittelnden Disziplinen, den Lehrmethoden und der Zahl der Alumnen Rechnung trägt. Für jedes Seminar, in dem die philosophisch-theologische Ausbildung vermittelt wird, soll eine Aufstellung bezüglich der für die verschiedenen Lehrgänge und Fachgebiete erforderlichen Professoren gemacht werden.

33 Im allgemeinen sollen die Professoren der theologischen Disziplinen Priester sein; alle sollen bereitwillig ihre Arbeit mit der der anderen in Zusammenarbeit brüderlicher Weise vereinen und sollen von solcher Art sein, dass sie - je nach ihrem Stand – den Alumnen das Beispiel eines christlichen beziehungsweise priesterlichen Lebens bieten. Sie werden vom Bischof ernannt, falls es nicht anders geregelt ist, oder, wenn es sich um Regionalseminare handelt, von den Bischöfen, denen die Sorge für diese Seminare obliegt. Vorher sollen jedoch der Regens und das Professorenkollegium zu Rate gezogen werden. Diese können geeignete Kandidaten vorschlagen (88).

34 Die Professoren müssen in ihrer Disziplin wirklich Fachleute sein und entsprechende Kenntnisse der verwandten Fachgebiete besitzen (89). Deshalb müssen sie die erforderliche Ausbildung und die entsprechenden akademischen Grade erworben haben: für die Lehrtätigkeit in Theologie und Philosophie wenigstens das Lizentiat oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis; für die anderen Fächer geeignete akademische Qualifikationen.

35 Sie sollen sich auch durch pädagogische Fähigkeiten auszeichnen. Deshalb ist für eine angemessene Ausbildung auch auf diesem Gebiet Sorge zu tragen, sowie auf dem Gebiet einer die Selbsttätigkeit fördernden Methodik und Didaktik, nach denen sie die Alumnen durch Mitarbeit und Dialog besser unterweisen können (90).

36 Die Professoren sollen darauf bedacht sein, Berufsbegleitende die eigene wissenschaftliche Bildung ständig zu vervollkommnen (aggiornare) durch die Lektüre von Zeitschriften und neuen Büchern, durch häufigen Austausch mit Gelehrten und durch Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen (91).

37 Die Professoren sollen keine Aufgaben übernehmen, die sie an der rechten Erfüllung ihres Lehrauftrags hindern; deshalb soll ihnen auch eine angemessene Besoldung zuerkannt werden, damit sie sich der ihnen zukommenden schwierigen Aufgabe ganz widmen können. Es ist jedoch zu empfehlen, dass sie in rechtem Maß bestimmte Dienste ausüben damit sie durch pastorale Erfahrung in den Problemen unserer Zeit – insbesondere der Jugend - Hilfe erfahren, um diese tiefer zu verstehen und ihre Disziplin im Hinblick auf die Formung der künftigen Seelsorger besser zu vermitteln.

38 In Ausübung ihres Amtes sollen sie sich als wahre Erzieher erweisen; deshalb sollen sie stets die unten angeführten Richtlinien für die Übermittlung der Lehre und die Methode der Unterweisung vor Augen haben. Sie sollen besorgt sein um die Unterweisung und um die gesamte priesterliche Bildung der einzelnen Alumnen, so dass diese in der Wissenschaft und im geistlichen Leben echte Fortschritte machen; des öfteren zum Beispiel wenigstens einmal monatlich, sollen sie zusammenkommen, um wissenschaftliche Probleme gemeinsam zu erörtern, damit sie durch sorgfältiges und einträchtiges Bemühen die Unterweisung und Bildung der Alumnen fördern.

Auch mit den Seminarleitern sollen sie eine enge und beständige Zusammenarbeit pflegen, damit sie nicht nur zur wissenschaftlichen, sondern auch zur gesamten priesterlichen Formung der Alumnen wirksamer beitragen können. Endlich sollen die Seminarleiter und die Professoren eine Erziehergemeinschaft bilden, so dass sie zusammen mit den Alumnen das Bild einer Familie bieten, die den Willen des Herrn erfüllt, „dass sie eins seien" (Jo 17, 11) (92).

VII. DIE PRIESTERKANDIDATEN

39 Zur geeigneten Ausbildung der Priesterkandidaten ist nicht nur deren wohlüberlegte Auswahl erforderlich, sondern eine ernsthafte Prüfung der einzelnen jungen Männer während des Studienganges; dabei sollen erfahrene Leute zu Rate gezogen werden, damit über Gottes Willen in bezug auf ihre Berufung Gewissheit erlangt wird. Bei diesem aufrichtigen Bemühen um die Erkenntnis des Willens Gottes soll man sich bereitwillig um die Mitwirkung der zu prüfenden Kandidaten selbst bemühen, um ohne Zeitverlust und mit größerer Sicherheit für deren geistliches Wohl sorgen zu können.

Hierbei sind vor allem zu bedenken die menschliche und moralischen Voraussetzungen der Jungen Männer (z. B, Aufrichtigkeit der Gesinnung, affektive Reife, gute Umgangsformen, zuverlässiges Einhalten von Versprechungen, ständiges Streben nach Gerechtigkeit, Sinn für Freundschaft und für wahre Freiheit und Verantwortlichkeit, Fleiß, Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen usw.), die spirituellen Voraussetzungen (zum Beispiel Liebe zu Gott und dem Nächsten, das Streben nach Brüderlichkeit und Selbstverleugnung, Belehrbarkeit, gefestigte Keuschheit, gläubige und kirchliche Gesinnung, apostolischer und missionarischer Eifer) und die geistige Befähigung (zum Beispiel treffsichere und gesunde Urteilskraft, ausreichende Begabung zur Vollendung der kirchlichen Studien, ein richtiges Verständnis des Priesterberufes und seiner Voraussetzungen usw.), damit so beurteilt werden kann, ob sie für den priesterlichen Dienst geeignet sind oder nicht.

Ebenso sollen sie im allgemeinen durch erfahrene Ärzte und andere (Fachleute), die in der Psychologie bewandert sind, auf ihre physische und psychische Gesundheit untersucht werden, wobei etwaige von der Familie ererbte Anlagen zu berücksichtigen sind (93).

Vor allem ist den Alumnen zu helfen dass sie vor Gott ernsthaft und aufrichtig überlegen, ob sie zu Recht glauben dürfen, zum Priestertum berufen zu sein, und dass sie die Beweggründe, aus denen sie es anstreben, zu beurteilen vermögen, damit sie, wenn es Gott gefällt, in rechter Absicht und aus freiem Willen auf das Priesteramt zugehen (94).

40 Zu bestimmten Zeiten soll mit den einzelnen Alumnen, um deren Bewährung es geht, ein eingehendes Gespräch über ihre persönliche Situation geführt werden. Auf diese Weise sollen jene, die der Regens und seine Berater für nicht geeignet halten, in Güte aufgefordert werden, einen anderen Lebensstand zu ergreifen, wobei man ihnen - zum Wohl der Kirche und des Alumnen selbst - Hilfe gewähren soll. Diese endgültige Wahl des Lebensstandes soll jedoch rechtzeitig und so früh wie möglich erreicht werden, damit nicht eine allzu lange und nutzlose Verzögerung den Kandidaten zum Schaden gereicht (95).

41 Besonders großer Wert ist auf die Scrutinien zu legen, die vor Empfang der heiligen Weihen vorgeschrieben sind. Darum soll der Regens, der durch sein Amt im Gewissen dazu verpflichtet ist, genaue Kenntnisse über die einzelnen Kandidaten sammeln. Diese Kenntnisse sollen aus eigener Beobachtung stammen sowie von Leuten, die die Kandidaten gut kennen, besonders von Pfarrern, (anderen) Priestern und ausgewählten Laien (wobei der Gewissensbereich zu wahren ist). Der Regens soll diese Kenntnisse dem Bischof mitteilen, damit dieser sich über die Berufung des Kandidaten ein klares Urteil bilden kann. Wenn jedoch Zweifel bestehen bleiben, soll man dem sichereren Urteil folgen (96).

42 Im Sinne einer besseren Ausbildung der Priesterkandidaten und einer ausgereuteren Vorbereitung auf die heiligen Weihen sollen die Bischofskonferenzen überlegen, ob es zweckmäßig ist, in der eigenen Region bestimmte Experimente oder Gelegenheiten zur Bewährung einzuführen, sei es für alle Alumnen, sei es für bestimmte einzelne nach dem Urteil des eigenen Ordinarius (97).

Unter den verschiedenen Möglichkeiten zur Bewährung werden die folgenden als Beispiel dargelegt:

a) Zu Beginn der philosophisch-theologischen Studien kann ein es besonderer Zeitraum zur Erwägung des Priesterberufes unter dem Gesichtspunkt seiner Einzigartigkeit, seines Wesens und der mit ihm verbundenen Verpflichtungen vorgesehen werden, damit die Alumnen durch eingehenderes Bedenken und intensiveres Gebet auf den Weg zu einer reiflich überlegten Entscheidung geführt werden.

Diese Einführung, die sich über einen verschieden langen Zeitraum erstrecken kann, ist im allgemeinen günstig mit der Einführung in das Mysterium Christi und in die Heilsgeschichte zu verbinden, die gemäß dem Konzil zu Beginn des philosophisch-theologischen Studienganges stattfinden soll.

b) Im Verlauf des philosophisch-theologischen Studiums kann das Wohnen im Seminar unterbrochen werden, zum Beispiel für ein Jahr oder ein Semester. In dieser Zeit unterbricht der Alumne sein Studium und sein Leben im Seminar, oder auch nur das Leben im Seminar, während er seine philosophisch-theologischen Studien anderswo fortsetzt. Während einer solchen Unterbrechung hilft der Alumne unter Leitung eines erfahrenen Priesters im pastoralen Dienst, lernt die Menschen, die Fragen und Schwierigkeiten, unter denen er einst wirken wird, kennen und gewinnt auch Erfahrungen zur Prüfung seiner persönlichen Eignung für das priesterliche Leben und den pastoralen Dienst. Erfahrungen des bürgerlichen Lebens in werktätiger Arbeit oder im Militärdienst, wo dieser Pflicht ist, sollen nicht ausgeschlossen werden.

Nach Abschluss des ersten Jahres im Priesterseminar kann den Alumnen auch die Möglichkeit gegeben werden, entweder das zweite Seminarjahr zu beginnen oder nichttheologische Studien an der Universität zu machen oder Studien eines bestimmten Spezialgebietes außerhalb des Seminars durchzuführen. Auf diese Weise wird dem Kandidaten nach den ersten Erfahrungen im Seminar ein Spielraum wahrer innerer und äußerer Freiheit gewährt, um seine eigene Berufung gründlicher und sorgfältiger zu entfalten.

c) Nach Beendigung der philosophisch-theologischen Studien können die Alumnen einen ein- oder mehrjährigen Diakonatsdienst ausüben, damit sie unter der Leitung eines erfahrenen Priesters eine größere Berufsreife und -festigkeit erlangen. Ebenso sollen dadurch die Pastoraldisziplinen, die die jungen Männer im Seminar studiert haben, besser angeeignet und der Übergang zum priesterlichen Dienst organischer und leichter gemacht werden.

Für die unter b) und c) genannten Experimente sollen angemessene Bedingungen festgesetzt werden, um einen erfolgreichen Ausgang sicherzustellen.

43 Die Bischofskonferenz soll ferner erwägen, ob mit Rücksicht auf ihre regionalen Gegebenheiten das nach dem allgemeinen Recht geforderte Weihealter heraufgesetzt werden soll (98).

VIII. DIE SPIRITUELLE BILDUNG (99)

44 Die spirituelle Ausbildung, deren letztes Ziel die vollkommene Liebe ist, muss vor allem zu erreichen suchen, dass der Priesterkandidat nicht nur kraft der heiligen Weihe, sondern durch eine tiefe innere Verbundenheit des ganzen Lebens mit Christus auf besondere Weise ein zweiter Christus werde. Von seinem Geiste erfüllt, soll er in der Feier des Mysteriums des Herrentodes wahrhaft erkennen, was er tut, nachahmen, was er vollzieht und ihm folgen, der nicht kam, um bedient zu werden, sondern um zu dienen (vgl. Mt 20, 28) (100).

45 Das geistliche Leben der Alumnen soll unter Mithilfe eines Spirituals (101) in seinen verschiedenen Bereichen systematisch entfaltet werden (102). Dabei ist das pastorale Ziel der gesamten priesterlichen Ausbildung immer im Auge zu behalten. Auf diese Weise sollen die jungen Männer zugleich mit jenen Tugenden, um die die Menschen sich bemühen (103), ihre Taufgnade zur vollen Entfaltung bringen und von Tag zu Tag sich klarer und sicherer ihrer besonderen priesterlichen Berufung bewusst werden. So sollen sie sich auch besser für die Erlangung der Tugenden und Haltungen des priesterlichen Lebens disponieren, das sie anstreben.

46 Eine besondere Bedeutung bei der priesterlichen Bildung ist auch der Gemeinschaft beizumessen, als deren Glieder die Priesterkandidaten sich daran gewöhnen sollen, den eigenen Willen hintanzustellen und in gemeinsamer Beratung und gegenseitiger Hilfe das größere Wohl des anderen zu suchen. So tragen sie nach Kräften dazu bei, dass ihr eigenes wie auch das gemeinsame Leben im Seminar vervollkommnet werde nach dem Beispiel der Urkirche, in der die vielen Gläubigen ein Herz und eine Seele waren (vgl. Apg 4, 32). Durch die Liebe nämlich erfreut sich eine Gemeinschaft der Gegenwart Gottes, erfüllt sie das Gesetz vollkommen, erlangt sie das Band der Vollkommenheit und übt eine große apostolische Kraft aus (104).

47 Durch das gemeinsame Leben im Seminar Vorbereitung für die Aufnahme sollen die Kandidaten auf das Priestertum vorbereitet werden, damit sie einmal durch die heilige Weihe „in sakramentaler Bruderschaft" in die größere Gemeinschaft des Diözesan-Presbyteriums eingegliedert werden, „durch das Band der Liebe, des Gebetes und der allseitigen Zusammenarbeit verbunden ... in der Auferbauung des Leibes Christi, die besonders in unserer Zeit vielerlei Dienstleistungen und neue Anpassungen erforder (105)". Die Alumnen sollen also allmählich in die Verhältnisse der Diözese eingeführt werden (vgl. oben Nr. 22), damit sie die spirituellen Anliegen und Bedürfnisse des Klerus und der Gläubigen kennen lernen und den zukünftigen pastoralen Dienst fruchtbarer ausüben können (106).

48 Die Kirche des lateinischen Ritus hat sich die durch ehrwürdige Gewohnheit empfohlene Norm gegeben, nur jene für das Priestertum auszuwählen, die mit Gottes Gnade freiwillig den Zölibat um des Himmelreiches willen ergreifen wollen (107). Diese Lebensform, die in der Lehre des Evangeliums und der unverfälschten Überlieferung der Kirche wurzelt, ist „dem Priestertum in vieler Hinsicht angemessen ... Die priesterliche Sendung ist nämlich gänzlich dem Dienst an der neuen Menschheit geweiht, die Christus, der Überwinder des Todes, durch seinen Geist in der Welt erweckt". Es ist eine Lebensform, durch die die Presbyter Christus „leichter ungeteilten Herzens anhangen, ... sich freier ... dem Dienst für Gott und die Menschen schenken ... und so noch mehr befähigt werden, die Vaterschaft in Christus tiefer zu verstehen ...". Da sie nämlich den jungfräulichen Stand um des Himmelreiches willen wählen (Mt 19, 12), werden sie also auf diese Weise „ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden" (vgl. Lk 20, 35-36) (108).

Die sich also auf das Priestertum vorbereiten, sollen den Zölibat als besondere Gabe Gottes betrachten und annehmen. Durch ein Leben, das ganz dem Gebet, dem Eins-Sein mit Christus und einer aufrichtigen brüderlichen Liebe gewidmet ist, sollen sie die notwendigen Bedingungen schaffen, unter denen sie den Zölibat ohne Abstriche und frohen Herzens leben können, ständig bemüht um die Lauterkeit der von ihnen vollzogenen Selbsthingabe (109).

Damit die Wahl des Zölibats wirklich frei erfolgt, ist es erforderlich, dass der junge Mensch die evangelische Kraft dieser Gabe im Lichte des Glaubens fassen kann, zugleich aber auch die Vorzüge des Ehestandes richtig einschätz (110). Er soll auch die volle innere, psychologische sowie die äußere Freiheit besitzen und die notwendige Stufe der affektiven Reife erlangt haben, so dass er den Zölibat als Erfüllung seiner Person erfahren und leben kann (111). Dazu bedarf es einer entsprechenden Sexualerziehung (112), die bei den in den reiferen Adoleszenz stehenden Alumnen mehr in der Entfaltung einer keuschen personalen Liebe besteht als in einer bisweilen sehr belastenden ängstlichen Sorge, Sünden zu vermeiden; diese Erziehung muss die Priesterkandidaten auf die künftige seelsorgliche Begegnung mit den Menschen vorbereiten. Darum sollen die jungen Männer allmählich nach wohlüberlegtem, auch die spirituellen Belange berücksichtigendem Urteil eingeladen und angeleitet werden, in Vereinigungen und auf verschiedenen Gebieten des Apostolats und der sozialen Zusammenarbeit eine aufrichtige menschliche, brüderliche, personale und nach Christi Beispiel sich selbst darbringende Liebe zu allen und jedem einzelnen, insbesondere zu den Armen, Bedrängten und in ähnlicher Lage Befindlichen zu erfahren und zu üben. Auf diese Weise überwinden sie die Einsamkeit des Herzens. Wenn sie mit den Spiritualen und Seminarleitern offen und vertrauensvoll darüber sprechen, werden sie zusammen mit diesen solche Liebe im Herrn richtig beurteilen lernen. Sie sollen aber vor allem ausschließliche und sich lange hinziehende Sonderbeziehungen zu Personen des anderen Geschlechts meiden, sondern vielmehr eine für alle offene und somit wirklich keusche Liebe zu pflegen suchen und ständig als Geschenk von Gott zu erbitten sich gewöhnen.

Im Blick auf die besondere Natur dieses Geschenkes, das „von oben ist, vom Vater des Lichtes" (Jak 1, 17), müssen die Priesterkandidaten sich auf die Hilfe Gottes stützen und sich nicht zu sehr auf ihre eigenen Kräfte verlassen. So sollen sie „Abtötung üben und die Sinne beherrschen. Auch die natürlichen Hilfen, die der seelischen und körperlichen Gesundheit dienen, sollen sie nicht außer acht lassen. So werden sie nicht durch irrige Meinungen, völlige Enthaltsamkeit sei unmöglich oder stehe der menschlichen Entfaltung entgegen, beeindruckt und werden alles, was die Keuschheit gefährdet, gleichsam instinktiv von sich weisen (113)".

49 Der Alumne muss ein enges und freundliches Verhältnis zur Person und zur Sendung Christi erstreben, der sein Werk in demütigem Gehorsam gegenüber dem Willen des Vaters vollbrachte (vgl. Jo 4,34). Diese Freundschaft verlangt notwendig, dass der Priesterkandidat in aufrichtiger Treue „den eigenen Willen gehorsam in den Dienst für Gott und die Brüder zu stellen (114)" vermag. Für den, der in Einheit mit dem gekreuzigten Christus an der Auferbauung seines Leibes mitarbeiten will, ist es nämlich unbedingt erforderlich, dass er nicht nur lernt, das Kreuz anzunehmen, sondern es auch zu lieben und bereitwillig im pastoralen Geist alle Belastungen auf sich zu nehmen, die der apostolische Dienst erfordert.

Aufgabe der Seminarleiter ist es, die jungen Männer zu einem echten und reifen Gehorsam zu führen, der im Vertrauen auf Christus gründet. Er erwartet von den Seinen Gehorsam, nachdem er zuvor selbst das Beispiel dieser Haltung gegeben und zugleich durch seine Gnade in uns die Grundlage des Gehorsams gelegt hat. Es ist deshalb notwendig, dass die Seminarleiter ihre Autorität mit Klugheit und Achtung vor der Person ausüben. Die jungen Männer jedoch werden sicherlich in dieser Beziehung ihre Mitarbeit leisten, wenn ihnen nur der Gehorsam im wahren Lichte vorgestellt wird, man muss ihnen nämlich aufzeigen, wie notwendig es ist, dass alle für das Erreichen des gemeinsamen Wohles zusammenwirken, und dass auch die Autorität dieses zum Ziel hat (vgl. Nr. 24).

Diesen vollen und aufrichtigen Gehorsam sollen sie in vorzüglicher Weise dem Papst, dem Statthalter Christi, in demütiger Gefolgschaft und kindlicher Anhänglichkeit leisten; ebenso im gleichen Geiste ihrem Bischof, so dass sie durch das Priestertum dessen treue Mitarbeiter werden, indem sie ihm gemeinsam mit den anderen Priestern des Presbyteriums bereitwillig und in großzügiger Weise ihre Kraft zur Verfügung stellen (115).

50 Den Geist der Armut, der heutzutage so sehr von der Kirche verlangt wird und der zur Erfüllung des apostolischen Dienstes erforderlich ist, sollen sie nicht nur im Wort, sondern auch in der Tat pflegen lernen. So sollen sie es im Vertrauen auf die väterliche Vorsehung verstehen, nach dem Beispiel des Apostels Überfluss und Not gleichmütig zu ertragen (Phil 4, 12). Wenn sie auch - im Gegensatz zu den Ordensleuten - nicht gehalten sind, gänzlich auf materielle Güter zu verzichten, so sollen sie doch als geistliche Menschen nach der wahren Freiheit und Aufgeschlossenheit der Söhne Gottes trachten und zu jener vom Geiste geleiteten Selbstbescheidung kommen, die notwendig ist, um die rechte Einstellung zur Welt und den irdischen Gütern zu finden (116). Ja, nach dem Beispiel Christi, der für uns arm geworden ist, da er reich war (2 Kor 8, 9), sollen sie sich in einer besonderen Weise den Armen und Schwachen verbunden fühlen (117). Durch die Einfachheit und Strenge ihres Lebens sollen sie ein Zeugnis der Armut geben können, da sie schon gewohnt sind, auf alles Überflüssige freimütig zu verzichten (118).

51 Die geistliche Formung muss den ganzen Menschen erfassen (vgl. die Nrn. 14, 45). Da die Gnade die Natur nicht aufhebt, sondern erhebt, und Tugenden da niemand ein wahrer Christ sein kann, wenn er nicht die Tugenden besitzt und übt, die zum echten Menschen gehören und die von der christlichen Liebe selbst vorausgesetzt, beseelt und in Dienst genommen werden, soll der künftige Priester sich üben in Aufrichtigkeit der Gesinnung, in wachem Sinn für Gerechtigkeit, in guten Umgangsformen, im Einhalten des gegebenen Wortes, in mit Liebe verbundener Bescheidenheit beim Gespräch (119), im Geist bereitwilligen brüderlichen Dienens, in Arbeitsamkeit, in der Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten usw. Auf diese Weise soll er zu jener harmonischen Verbindung der menschlichen und übernatürlichen Fähigkeiten gelangen, die für ein echtes Zeugnis christlichen Lebens in der heutigen Gesellschaft notwendig ist.

Da der Priester ja allen Menschen die Frohbotschaft verkünden muss, soll der Kandidat besonders intensiv seine Fähigkeiten ausbilden, mit Menschen der verschiedensten Verhältnisse entsprechende Kontakte anzuknüpfen. Vor allem lerne er die Kunst, andere in passender Weise anzusprechen, ihnen geduldig zuzuhören und mit ihnen in Gedankenaustausch zu treten. Das tue er mit großer Achtung vor Menschen jeder Art, und vom Geiste dienstbereiter Liebe getragen, damit er das Mysterium des in der Kirche lebenden Christus anderen zu erschließen vermag (120).

52 Die tägliche Feier der Eucharistie, die in der völlig frei und würdig empfangenen sakramentalen Kommunion gipfelt, soll das Zentrum des ganzen Seminarlebens sein. An ihr sollen die Priesterkandidaten ehrfurchtsvoll teilnehmen. Denn durch die Teilnahme am Messopfer, „der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens (121)", gewinnen sie Anteil an Christi Liebe und schöpfen aus diesem reichen Quell übernatürliche Kraft für ihr spirituelles Leben und für ihre apostolische Arbeit.

Das eucharistische Opfer, wie überhaupt die ganze Liturgie, soll gemäß der Konstitution „Sacrosanctum Concilium" im Seminar eine solche Stellung haben, dass daraus deutlich wird, dass die Liturgie wirklich „der Höhepunkt (ist), dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt (122)".

Man soll auch für eine gesunde Vielfalt in der Art und Weise der Mitfeier der heiligen Liturgie sorgen. So sollen die Alumnen nicht nur größeren geistlichen Gewinn aus ihr ziehen, sondern auch von der Seminarzeit an auf den künftigen liturgischen Dienst und das künftige liturgische Apostolat praktisch vorbereitet werden (123).

53 Eng verbunden mit der Ausbildung für den eucharistischen Gottesdienst sei die Hinführung zum göttlichen Offizium, in dem die Priester „im Namen der Kirche Gottes für das ganze ihnen anvertraute Volk, ja für die ganze Welt bitten (124)". Die Kandidaten sollen die Eigenart des Betens der Kirche kennen lernen durch eine entsprechende Einführung in die Heilige Schrift, die Psalmen und andere vom Geist der Heiligen Schrift erfüllte Gebete und durch den häufigen gemeinschaftlichen Vollzug eines Teils des Offiziums (z. B. der Laudes oder der Vesper). So sollen sie das Wort Gottes, das sich in den Psalmen und in der ganzen Liturgie ausdrückt, mit tieferem Verständnis und größerer Ehrfurcht aufnehmen. Zugleich sollen sie dazu erzogen werden, im späteren priesterlichen Leben die Verpflichtung zum göttlichen Offizium treu zu erfüllen (125).

Diese liturgische Ausbildung kann jedoch nicht als vollständig bezeichnet werden, wenn sie für die Alumnen nicht die enge Verbindung deutlich macht, die zwischen der heiligen Liturgie und den Mühen des Alltagslebens besteht, mit dessen Anforderungen für den apostolischen Dienst und für ein echtes Zeugnis lebendigen Glaubens, der in der Liebe wirksam wird (126).

54 Um ein wirklich echtes und treues priesterliches Leben führen zu können, müssen die Alumnen sich allmählich - entsprechend ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstadium - eine feste Lebensform mit gefestigten Tugenden erwerben, ohne die sie Christus und der Kirche nicht wirklich und dauerhaft anhangen können.

Folgendes ist für den Priester unerlässlich:

a) Der Priester muss lernen in inniger und steter Gemeinschaft mit dem Vater durch seinen Sohn Jesus Christus im Heiligen Geist zu leben (127)".

b) Er soll Christus regelmäßig in vertrauter Gebetsgemeinschaft finden können.

c) Er muss lernen, sich das Wort Gottes in der Heiligen Schrift in gläubiger Liebe vor Augen zu halten und den anderen weiterzugeben.

d) Er soll gern und freudig den in der Eucharistie sakramental gegenwärtigen Christus besuchen und verehren.

e) Der Jungfrau Maria, der Mutter Christi, die am Erlösungswerk in besonderer Weise beteiligt war, soll er im Sinne der Kirche in glühender Liebe anhangen.

f) Er soll die Dokumente der Tradition, die Werke der Väter und die Beispiele der Heiligen gern zu Rate ziehen.

g) Er muss sich selbst, d. h. sein Gewissen und dessen Beweggründe in rechter und aufrichtiger Gesinnung zu erforschen und zu beurteilen wissen.

Alles das wird er nur dann als Priester beibehalten, wenn er es als Seminarist in einer durch ehrwürdigen Brauch nahegelegten und in einer in der Seminarordnung festgesetzten religiösen Übung treu verwirklicht und seine Bedeutung und Kraft recht erkannt hat. Falls es notwendig wird, die eine oder andere dieser religiösen Übungen neu den Bedürfnissen anzupassen, so sorge man dafür, dass die wesentlichen Ziele, die mit der betreffenden Frömmigkeitsform verbunden sind, immer klar im Bewusstsein bleiben und dass sie auf eine andere angemessene Weise erreicht werden können (128).

55 Da die tägliche Hinwendung zur Nachfolge Christi und zum Geist des Evangeliums unerlässlich ist, soll den zukünftigen Priestern die Haltung der Buße auch durch gemeinsame Bußvollzüge - sei es zur eigenen Formung, sei es zur Erziehung anderer - eingeschärft werden. Sie sollen sich aus Liebe zu Christus ständig um ein Leben unter dem Kreuz und um die Läuterung des Herzens bemühen. Hierzu sollen sie demnach eifrig die notwendige Gnadenhilfe suchen und es sich vor allem zur Gewohnheit machen, häufig zum Sakrament der Buße hinzutreten, in welchem das Bemühen eines jeden in gewissem Sinne geheiligt wird. Jeder soll auch seinen geistlichen Berater haben, dem er demütig und vertrauensvoll sein Gewissen eröffnet, um sich mit größerer Sicherheit auf dem Wege des Herrn führen zu lassen (129).

Die Alumnen sollen sich in voller Freiheit ihren Spiritual und ihren Beichtvater unter denen wählen, die der Bischof als für diese Aufgabe geeignet bestellt hat (130).

56 Der Zutritt zum Priestertum geht nur in Stufen vor sich; diese Stufen bezeichnet auch die Einrichtung der niederen Weihen, die - nach einer ordnungsgemäß verlaufenen pädagogischen und spirituellen Einführung - zu bestimmten kirchlichen Funktionen befähigen. Die spirituelle Bildung der Kandidaten erfolgt schrittweise und verlangt geeignete Anpassungen im Hinblick auf das Alter, die Erfahrung und die geistige Begabung der einzelnen. Zu ihrer wirksameren Förderung stellen bestimmte Zeiträume einer intensiveren Einübung eine große Hilfe dar, so z. B. beim Eintritt ins Seminar, zu Beginn des theologischen Studienganges oder aus Anlass der bevorstehenden nächsten Priesterweihe usw. Damit das Bemühen der jungen Männer im geistlichen Leben immer neue Impulse erhält und sinnvoll auf das Erreichen einer echten und reifen priesterlichen Spiritualität nach dem Verständnis der Kirche ausgerichtet wird, sollen außer der persönlichen geistlichen Führung der einzelnen zu bestimmten Zeiten je nach der betreffenden Seminarordnung den Priesterkandidaten spirituelle Vorträge und Konferenzen gehalten werden. Diese sollen der Situation und Mentalität der jungen Menschen unserer Zeit angepasst sein. Weiterhin soll die Lebensbetrachtung, die regelmäßige Rekollektio und ähnliches gepflegt werden. In jedem Jahre sollen alle mehrere Tage lang Exerzitien machen.

57 Nach dem Beispiel und dem Rat Christi (vgl. Mt 6,6; 14, 13; Mk 6,30.46), der zwischen den Mühen des Tages gern die Einsamkeit suchte, um sich aufmerksamen Sinnes dem Gebet zum Vater zu widmen, sollen sich die Kandidaten bemühen, „ein mit Christus in Gott verborgenes Leben (vgl. Kol 3, 3) zu führen. Daraus fließt die Nächstenliebe zum Heil der Welt und zum Aufbau der Kirche (131)". Auch sollen sie besorgt sein um die Bewahrung des äußeren Schweigens, das für das innere Schweigen des Geistes, für das Besinnen, für die Arbeit sowie für eine Atmosphäre des Friedens in der ganzen Gemeinschaft erforderlich ist (132).

58 Ein angemessener Umgang mit den Menschen, unter denen der Erlöser, von der Liebe des Vaters gesandt (vgl. Jo 4,9), sein Erlösungswerk vollbrachte, kann den Alumnen dazu führen, die Zeichen der Zeit (133) recht zu erkennen, die Geschehnisse im Lichte des Evangeliums zu beurteilen und die verschiedenen Situationen und Bedürfnisse des menschlichen Lebens richtig zu deuten. Sie enthalten ja wahrhaft die „Saatkörner des Wortes (134)" und fordern dazu auf, sie „durch das Licht des Evangeliums zu erhellen, zu befreien und unter die Herrschaft Gottes, des Erlösers, zu bringen (135)".

Bei diesem Umgang mit der Welt ist sorgfältig darauf zu achten, dass alle diesbezüglichen Experimente auf das pastorale Ziel des Seminars ausgerichtet sind und dass die Kandidaten spirituell so vorbereitet werden, dass die künftige Tätigkeit für sie kein Hindernis, sondern vielmehr eine Hilfe zur Förderung und Festigung ihres spirituellen Lebens bedeutet (136).

IX. DIE WISSENSCHAFTLICHE BILDUNG IM ALLGEMEINEN

59 Das Ziel der wissenschaftlichen Bildung besteht darin, dass die Alumnen zugleich mit einer allgemeinen, den Bedürfnissen unserer Zeit angepassten Bildung eine umfassende und gediegene Kenntnis der theologischen Wissenschaften gewinnen, so dass sie nach einer solchen Fundierung und Stärkung ihres Glaubens imstande sind, den Menschen unserer Zeit die Lehre des Evangeliums in rechter Weise zu verkünden und sie in deren Kulturwelt einzupflanzen (137).

Diese wissenschaftliche Ausbildung umfasst folgendes:

a) eine Vervollständigung der geistes- und naturwissenschaftlichen Bildung, soweit diese nach Abschluss des in Nr. 16 behandelten Bildungsganges erforderlich ist,

b) die philosophische Bildung,

c) die theologische Bildung.

60 Die verschiedenen Arten, nach denen diese Studien koordiniert werden müssen lassen sich auf drei Grundmodelle zurückführen:

A) In genau abgegrenzten Zeitabschnitten folgen einander die geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studien (soweit es nötig ist), die philosophischen und die theologischen Studien.

B) Das Studium in den Geistes- und Naturwissenschaften wird mit dem philosophischen Studium verbunden (vgl. das Amerikanische Kolleg); darauf folgt das theologische Studium.

C) Nach dem Studium der Geistes- und Naturwissenschaften werden die philosophischen Studien so mit den theologischen verbunden, dass die Philosophie zugleich mit der Theologie gelehrt wird; jedoch ist darauf zu achten, dass die Philosophie in eigenen Disziplinen und nach der ihr eigenen Methode dargelegt wird, und dass das Studium der Philosophie nicht auf eine fragmentarische und vereinzelte Behandlung ihrer Probleme anlässlich theologischer Fragestellungen beschränkt wird.

Die Möglichkeiten zur Ordnung der Studien, die hier als Beispiele angeführt wurden, schließen jedoch andere nicht aus. In einer jeden Ordnung für die Ausbildung der Priester sollen die Modelle angegeben werden, die von der Bischofskonferenz unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten gewählt und approbiert worden sind.

61 Wie auch immer die Studien geordnet werden mögen, folgendes ist sorgfältig zu beachten:

a) Immer soll zu Beginn ein Einführungskurs in Notwendigkeit in das Mysterium Christi stehen, von dem im folgenden Artikel gehandelt wird (138).

b) Wenn die Philosophie und die Theologie in verschiedenen Zeitabschnitten gelehrt werden, so ist dafür Sorge zu tragen, dass zwischen den philosophischen und theologischen Disziplinen eine Koordinierung erfolgt, insbesondere zwischen der Theodizee (Theologik) und dem dogmatischen Traktat von Gott, zwischen der Ethik und der Moraltheologie, zwischen der Geschichte der Philosophie, der Kirchengeschichte und der Dogmengeschichte usw. (139).

c) Der Zeitraum, der vornehmlich den philosophischen Studien gewidmet ist, soll wenigstens zwei Jahre betragen (oder, nach der in einigen Ländern geltenden Studienordnung, die entsprechende Anzahl von sogenannten Semesterstunden); das theologische Studium soll wenigstens vier Jahre dauern (oder die entsprechende Anzahl von Semesterstunden). Somit umfasst das vollständige Philosophie- und Theologiestudium wenigstens sechs Jahre (oder, nach anderer Art der Studienzählung, jenes Stoffpensum, das im allgemeinen in sechs Jahren behandelt wird) (140).

62 Die Einführung in das Mysterium Christi und in die Heilsgeschichte, die zu Beginn der philosophisch-theologischen Studien zu geben ist, hat zum Ziel, dass die Alumnen den Sinn, den Aufbau und das apostolische Ziel der kirchlichen Studien zu erkennen vermögen, zugleich aber auch eine Hilfe erfahren, ihren Glauben zu fundieren, ihre Berufung zum Priestertum tiefer zu erfassen und bewusster zu ergreifen.

Dauer und Inhalt dieses Kurses sind in einer jeden Ordnung für die Ausbildung der Priester unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der eigenen Nation bzw. in der Gesamtkirche genau festzulegen. Es soll auch dafür gesorgt werden, dass der entsprechende Zusammenhang (des Kurses) mit den übrigen theologischen Studien gegeben ist und dass er später vor allem durch die Lesung der Heiligen Schrift unter Anleitung der Professoren seine Weiterführung findet (141).

63 Die Dozenten sollen bei der Vermittlung ihrer Disziplinen ständig auf die Innere Einheit und Harmonie der gesamten Glaubenslehre bedacht sein (vgl. Nr. 90), indem sie vor allem ihre Glaubenslehre Heilsbedeutung klar hervorheben. Zur vollen Erfüllung dieser Aufgabe soll am Ende des Studienganges oder, falls die Bischofskonferenzen dies für besser halten, nach einigen Jahren pastoraler Praxis, ein angemessener Zeitraum, der auch länger andauern kann, vorgesehen werden. In dieser Zeit sollen die Alumnen, nachdem sie den Studiengang in den Einzeldisziplinen vollendet haben, in einer eigenen, entsprechenden Methode unter Leitung der Dozenten und mit Hilfe des erworbenen theologischen Wissens das Wort Gottes tiefer erfassen, ja gleichsam betrachten und erleben können in seiner einfachen Einheit, in der es den Gläubigen zu ihrem Heil vermittelt werden muss. So sollen sich die Erkenntnisse aller Disziplinen, die ihnen bisher getrennt dargeboten wurden, zu einem einheitlichen Ganzen zusammenfügen. Diese Zeit einer ganzheitlichen Zusammenfassung empfiehlt sich aufs höchste, damit die erworbenen Kenntnisse nicht isoliert und gleichsam einander fremd bleiben, sondern vielmehr zum spirituellen Nutzen der Gläubigen und der Priester selbst angemessen miteinander verbunden werden. So werden die Priester, wenn ihnen einmal die Sinnhaftigkeit des erworbenen Wissens aufgegangen ist, von einer größeren Liebe zu den theologischen Disziplinen erfasst werden.

Wo die Bischöfe - sei es einzeln, sei es auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses der Bischofskonferenz - es für günstig halten, für die Zeit nach dem Abschluss des Studiums ein ein- oder mehrjähriges Diakonatspraktikum einzuführen (vgl. Nr. 42 c), wird es am nützlichsten sein, diese Zusammenfassung aller Disziplinen bzw. deren einheitliche und organische Verbindung – auf jene Zeit zu verlegen, in der die Diakone ins Seminar zurückkehren, um sich auf das Priestertum vorzubereiten. Der Zeitraum dafür muss großzügig genug angesetzt werden, damit die unmittelbare Vorbereitung auf das Priestertum voll wirksam geleistet wird.

64 Bei der ganzen wissenschaftlichen Ausbildung ist auf deren Anpassung an die verschiedenen Kulturen besonders Wert zu legen, damit die Alumnen die Botschaft Christi in der Art ihrer eigenen Kultur erfassen und ausdrücken können und somit das christliche Leben der spezifischen Geistigkeit ihrer Kultur anzupassen verstehen.

Deshalb sollen die Professoren der Philosophie und der Theologie in ihren Vorlesungen nicht versäumen, die christliche Lehre mit dem Grundverständnis, das die Völker sich nach ihren geheiligten Überlieferungen von Gott, von der Welt und vom Menschen gebildet haben, zu vergleichen und soweit dies möglich ist, damit die philosophische Weisheit und das Glaubensverständnis zu bereichern (142).

X. DIE GEISTESWISSENSCHAFTLICHEN (HUMANISTISCHEN) UND NATURWISSENSCHAFTLICHEN STUDIEN

65 Bevor die Kandidaten die speziell zum Berechtigung zum Priestertum führenden Studien beginnen, müssen sie den Bildungsgang der „mittleren" (höheren) Schule absolviert haben (vgl. Nr. 16), so wie es in dem betreffenden Land für die Zulassung zum akademischen Studium erforderlich ist; sie sollen ein allgemein anerkanntes Abschlusszeugnis erlangt haben (143).

66 Falls nach Abschluss dieses Studiengangs den Kandidaten noch bestimmte für die Vorbereitung auf das Priestertum notwendige Kenntnisse fehlen, zum Beispiel eine ausreichende Kenntnis der lateinischen Sprache, wie sie schon immer dem dringenden Wunsch der Kirche entsprach (144), so sind diese Kenntnisse entweder vor dem philosophischen Studium oder während dessen zu erwerben, wie es in Nr. 60 angegeben ist. Eine Aufstellung und ein Studienprogramm für die betreffenden Fächer soll in der Ordnung für die Ausbildung der Priester enthalten sein.

67 Außer der Landessprache sollen die Alumnen unter Berücksichtigung der bürgerlichen Lehrpläne auch solche Sprachen lernen, die für den künftigen pastoralen Dienst notwendig oder nützlich sind. Auch soll eine den Menschen unserer Zeit gemäße Fähigkeit des Ausdrucks vermittelt werden, wie (auch) die Kunst, etwas in freier Rede oder schriftlich darzustellen sowie Probleme in ihrem Wesen zu erfassen, was auch für den Priester unerlässlich ist. Es erscheint auch angebracht, den Alumnen eine entsprechende Einführung in die sakrale und profane Kunst und Musik zu bieten (145).

68 Da der Mensch bei der heutigen Lebensweise nicht nur durch Literatur und Lehrpersonen, sondern immer mehr durch audiovisuelle Techniken informiert und motiviert wird, müssen die Priester unbedingt in der Lage sein, diese Medien sachgerecht zu gebrauchen. Sie dürfen ihnen nicht unerfahren gegenüberstehen, sondern sollen ihnen stets kritisch begegnen. Das ist nur möglich, wenn sie als Seminaristen unter Wahrung von Klugheit und Maß durch entsprechende Übungen von erfahrenen Männern praktisch und theoretisch dazu angeleitet werden. So sollen sie selbst zu diesen Medien das rechte Verhältnis haben und in der Lage sein, die Gläubigen zu bilden und die Medien in der apostolischen Arbeit wirksam einzusetzen (146).

69 Daher sollen die Alumnen schon von den ersten Jahren ihrer Ausbildung an und noch weit mehr mit zunehmendem Alter und fortschreitender Ausbildung in die sozialen Erfordernisse besonders ihres Volkes eingeführt werden. So sollen sie durch die Beschäftigung mit den verschiedenen Disziplinen, durch den Kontakt mit den Dingen und den Menschen und durch die Tagesereignisse die strittigen sozialen Probleme kennen lernen. Desgleichen sollen sie dadurch lernen, deren Wesen, Zusammenhang, Schwierigkeiten und Folgen zu durchdenken und angemessene und gerechte Lösungen im Licht des Naturgesetzes und der Weisungen des Evangeliums ausfindig zu machen (147).

XI. DAS STUDIUM DER PHILOSOPHIE UND ANGRENZENDER WISSENSCHAFTEN (148)

70 Das Studium der Philosophie und der angrenzenden Wissenschaften muss, wie auch immer die Disziplinen über die Jahre verteilt werden (vgl. Nr. 60), den Umfang eines vollständigen Zweijahrespensums haben. Es hat den Sinn, die menschliche Bildung der jungen Männer zu vervollkommnen, ihr geistiges Unterscheidungsvermögen zu steigern und eine gediegenere Kenntnis alter und neuer Weisheit zu vermitteln, mit der die Menschheitsfamilie im Laufe der Jahrhunderte bereichert worden ist, Diese Wissenschaften sollen zugleich so dargeboten werden, dass sie dem Kandidaten helfen, seinen Glauben tiefer zu erfassen und zu leben, und auch so, dass sie ihn auf das theologische Studium vorbereiten und ihn für das Zugehen auf den apostolischen Dienst befähigen, damit das Gespräch mit den Menschen unserer Zeit besser geführt werden kann (149).

71 Besonderen Wert lege man auf die systematische Philosophie mit all ihren Teilbreichen, die zum Erwerb einer gründlichen und zusammenhängenden Erkenntnis des Menschen, der Welt und Gottes hinführt.

Diese philosophische Ausbildung muss sich auf das stets gültige philosophische Erbe stützen (150), dessen Gewährsleute die bedeutendsten christlichen Philosophen sind; diese haben fundamentale philosophische Prinzipien überliefert, die von bleibender Gültigkeit sind und gleichsam in der Natur selbst gründen.

Auf diesem sicheren Fundament sollen auch die philosophischen Forschungen der neueren Zeit zur Geltung kommen, besonders diejenigen, die im eigenen Land von großer Bedeutung sind. Ebenso soll der Fortschritt der neueren Wissenschaften berücksichtigt werden, so dass die Alumnen die Eigenart der heutigen Zeit richtig erfassen und dadurch zum Gespräch mit den Menschen in geeigneter Weise vorbereitet werden (151).

72 Mit der gleichen Sorgfalt muss auch die Geschichte der Philosophie gelehrt werden, damit Ursprung und Weiterentwicklung der Hauptprobleme deutlich werden und die Kandidaten bei den im Laufe der Zeit gegebenen Lösungsversuchen das Wahre sehen und das Falsche aufdecken und zurückweisen können (152).

73 Auch die angrenzenden Wissenschaften wie Naturwissenschaft und Mathematik sollen, soweit ihre Fragestellung mit der Philosophie zusammenhängt, im rechten Maß gelehrt werden, so dass sie für die Hauptdisziplinen eine nützliche Ergänzung bieten und zugleich einer Zusammenhanglosigkeit und Oberflächlichkeit des Wissens entgegenwirken (153).

74 In allen Disziplinen ist bei der Darlegung einmal die sachliche Bedeutung und der einzelnen Fragen zu berücksichtigen und zum anderen deren aktuelle Dringlichkeit für die Gegebenheiten der Studierenden und des betreffenden Landes (154).

75 In der Ordnung für die Ausbildung der Priester (oder m deren Anhang) soll eine Übersicht über alle zum philosophischen Studiengang gehörenden Disziplinen gegeben werden. Dabei soll das Studienprogramm für die einzelnen Disziplinen knapp dargestellt und die Zahl der Studienjahre beziehungsweise -semester sowie der zur Verfügung stehenden Wochenstunden angegeben werden.

Falls das aus verschiedenen Gründen nur äußerst schwierig oder überhaupt nicht möglich ist (wie es zum Beispiel in großen und weiträumigen Ländern, wo verschiedenartige Systeme gebräuchlich sind, der Fall sein kann), sollen wenigstens einige modellartige Programme dargelegt werden, die als sichere Anhaltspunkte zum Nutzen aller dienen können.

XII. DAS STUDIUM DER THEOLOGIE

76 Der Umfang der theologischen Studien muss wenigstens einem Zeitraum von vier Jahren entsprechen (155). Ihr Ziel ist, dass die Kandidaten die Lehre, die im Lichte des Glaubens und unter der Führung des kirchlichen Lehramtes mit Sorgfalt aus der göttlichen Offenbarung abgeleitet wurde, tief durchdringen, sie zum Nährboden für ihr eigenes geistliches Leben machen und fähig werden, sie im priesterlichen Dienst zu bewahren und sie zum spirituellen Nutzen der Gläubigen zu verkünden und auszulegen (156).

77 Die theologischen Disziplinen sollen unter Berücksichtigung der verschiedenen Gesichtspunkte (des ökumenischen, des missionarischen usw. (157) so gelehrt werden, dass der innere Zusammenhang klar ersichtlich ist (158), das Geheimnis der Kirche im rechten Licht dargestellt wird (159) und alle Disziplinen jeweils in ihrer Art harmonisch darauf hinzielen, die Heilsgeschichte darzulegen; die sich beständig im Leben der Kirche und den Wechselfällen der Welt verwirklicht (160).

78 Die Heilige Schrift ist gleichsam die Seele der ganzen Theologie und muss alle theologischen Disziplinen durchformen (161).

Darum soll auf die biblische Bildung entsprechend großer Wert gelegt werden. Nach einer angemessenen Einführung sollen die Kandidaten mit Unterstützung durch die biblischen Hilfswissenschaften sorgfältig in die exegetischen Methoden eingeführt werden. Die Professoren mögen sie in geeigneter Weise über das Wesen der Hauptprobleme und deren Lösung unterweisen und ihnen wirksam helfen, dass sie einen überblick über die gesamte Heilige Schrift gewinnen und die wesentlichen Züge der Heilsgeschichte tiefer erfassen. In gleicher Weise sollen sich die Professoren bemühen, den Alumnen eine theologische Gesamtschau der göttlichen Offenbarung zu vermitteln, um so für deren geistliches Leben und für ihren künftigen Verkündigungsdienst ein solides Fundament zu schaffen (162).

79 Die Liturgie ist jetzt als Hauptdisziplin zu Studium zu behandeln. Sie soll daher nicht unter rein juridischem, sondern vielmehr unter theologischem, historischem sowie spirituellem und pastoralem Aspekt in innerem Zusammenhang mit den anderen Disziplinen dargeboten werden. So sollen die Studenten vor allem begreifen, auf welche Weise die Heilsgeheimnisse in den liturgischen Handlungen gegenwärtig sind und wirken. Weiterhin soll durch die Erklärung von Texten und Riten der Kirche des Ostens und des Westens die heilige Liturgie als der vorzügliche theologische Ort aufscheinen, an dem der Glaube der Kirche und ihr geistliches Leben zeichenhaft dargestellt werden (163).

Schließlich sind den Alumnen auch die Normen der liturgischen Erneuerung darzulegen, damit sie die von der Kirche beschlossenen Anpassungen beziehungsweise Veränderungen besser verstehen. Auch sollen sie beurteilen können, welche Veränderungen darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes angestrebt werden können. Desgleichen sollen sie bei den gewichtigeren und schwierigeren Fragen, die heute überall diskutiert werden, unterscheiden können, welche Elemente der Liturgie unveränderlich sind, weil sie nämlich auf göttlicher Einsetzung beruhen, und welche eine Veränderung zulassen (164).

Die dogmatische Theologie soll unverkürzt und planmäßig so dargelegt werden, zuerst die biblischen Texte selbst ausgelegt werden; dann soll dargelegt werden, was die Väter des Ostens und des Westens zur Überlieferung und Entfaltung der geoffenbarten Wahrheiten beigetragen haben und auf welche Weise die Dogmengeschichte vorangeschritten ist. Schließlich sollen die Alumnen in spekulativem Denken unter der Lehrmeisterschaft des heiligen Thomas lernen, die Heilsgeheimnisse tiefer zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen; sie sollen gelehrt werden, diese Heilsgeheimnisse in den liturgischen Handlungen als gegenwärtig und wirksam zu begreifen; weiterhin sollen sie lernen, die Lösung der menschlichen Probleme mit Hilfe der Offenbarung zu suchen, die in den wandelbaren menschlichen Zeitumständen enthaltenen ewigen Wahrheiten zu entdecken und sie den Menschen in geeigneter Weise mitzuteilen (165).

Dennoch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Erklärung der Dogmen nach der sogenannten regressiven Methode bei den Konzilsdefinitionen beginnt und über die Väterlehre zur Heiligen Schrift aufsteigt, die so im Licht der lebendigen kirchlichen Überlieferung gelesen und verstanden werden kann (166).

Schon zu Beginn des Theologiestudiums soll zudem auch die feststehende Lehre von den theologischen Quellen vermittelt werden (167). Man soll auch nicht darauf verzichten, im ökumenischen Geiste und in einer für die heutigen Zeit passenden Form den Stoff darzubieten, der früher unter dem Namen Apologetik behandelt wurde, und der das Vorfeld des Glaubens und dessen rationale und lebensmäßige Begründung betrifft; dabei sind auch die soziologischen Zusammenhänge zu berücksichtigen, die für das christliche Leben von besonderer Bedeutung sind (168).

Die Moraltheologie soll ebenfalls von der Heiligen Schrift her leben, sie soll die christliche Berufung der Gläubigen, die in der Liebe gründet, entfalten und deren Verpflichtungen in systematischer Weise aufzeigen; sie sei bemüht, die Lösung der menschlichen Probleme im Lichte der Offenbarung zu finden und die ewigen Wahrheiten in die verschiedenartigen menschlichen Verhältnisse zu übertragen. Sie soll auch dazu beitragen, das Empfinden für Tugend und Sünde in den Gewissen der Menschen zu erneuern, ohne dabei die neueren Erkenntnisse einer gesunden Anthropologie außer acht zu lassen (169). Die Moraltheologie vollendet sich in der Theologie der Spiritualität, die unter anderem das Studium der Theologie und der Spiritualität des Priestertums sowie des gottgeweihten Lebens nach den evangelischen Räten umfassen muss, so dass die Menschen ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend auf dem Weg der Vollkommenheit geführt werden können (170).

Die Pastoraltheologie soll die theologischen Prinzipien der Tätigkeiten aufzeigen, auf Grund derer der Heilswille Gottes in der Kirche von heute durch die verschiedenen Dienste und Einrichtungen wirksam wird (171).

Da zum erfolgreichen pastoralen Dienst eine gediegene Ausbildung im sozialen Bereich von nicht geringem Nutzen ist, ist dafür zu sorgen, dass wenigstens eine bestimmte ausreichende Zahl von Vorlesungen der kirchlichen Soziallehre gewidmet wird, damit die Kandidaten lernen, in welcher Weise die Lehre des Evangeliums und der christlichen Grundsätze auf das gesellschaftliche Leben anzuwenden ist (172).

Die Kirchengeschichte soll durch wissenschaftliche Erforschung der historischen Quellen Ursprung und Entwicklung der Kirche als des Volkes Gottes darstellen, das sich in Zeit und Raum entfaltet. Bei der Darbietung des Stoffes ist zu achten auf die Entwicklung der theologischen Lehren, auf die tatsächlichen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse sowie auf die Auffassungen und Lehren, die einen besonders starken Einfluss ausgeübt haben. Dabei sind deren Abhängigkeit voneinander, ihr Zusammenhang und ihre Entwicklung aufzuzeigen. Schließlich ist dem wunderbaren Zusammenwirken des göttlichen und des menschlichen Handelns Aufmerksamkeit zu schenken. Desgleichen soll bei den Kandidaten ein echter Sinn für die Kirche und die Tradition gefördert werden (173). Auch der Geschichte des betreffenden Landes ist die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

Das Kirchenrecht soll unter Berücksichtigung des geheimnishaften Wesens der Kirche dargelegt werden, wie es im II. Vatikanischen Konzil entfaltet worden ist. Bei der Erklärung der Prinzipien und der Gesetze muss unter anderem gezeigt werden, wie die gesamte rechtliche Verfassung und disziplinäre Ordnung der Kirche dem heilschaffenden Willen Gottes entsprechen muss, indem in allem das Heil der Seelen gesucht wird (174).

80 Auch die Hilfsdisziplinen und die Spezialkurse sollen festgelegt werden mit der Angabe, welche verpflichtend sind und welche als freies Angebot gelten. Ebenso soll den Alumnen Gelegenheit gegeben werden, die hebräische und die bibelgriechische Sprache zu erlernen (175), durch die sie befähigt sein sollen, die biblischen Urtexte anzugehen, zu verstehen und zu erklären.

Man soll jedoch dafür sorgen, dass, bevor die Anzahl der Disziplinen vermehrt wird, eher in die schon bestehenden Disziplinen neue Fragestellungen und neue Gesichtspunkte in angemessener Weise eingebaut werden (176).

In dieser Art soll man auch verfahren, um die Alumnen zu einer umfassenderen Kenntnis der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die vom Apostolischen Stuhle getrennt sind, zu führen, damit die Wiederherstellung der Einheit gefördert werde (177). Dabei sollen das Dekret Ober den Ökumenismus und das vom Heiligen Stuhl erlassene Ökumenische Direktorium richtungweisend sein (178).

In gleicher Weise muss dafür Sorge getragen werden, dass die Alumnen die anderen Religionen kennen lernen, die in den einzelnen Gegenden am meisten verbreitet sind, damit deren Werte und Wahrheitsgehalte anerkannt und ihre Irrtümer abgewiesen werden und damit das volle Licht der Wahrheit denen vermittelt werden kann, die es noch entbehren (179).

Eine nicht geringere Sorge ist der Behandlung der Fragen des modernen Atheismus unter seinen verschiedenen Aspekten zu widmen, damit die künftigen Priester fähig werden, die schwierigen pastoralen Aufgaben leichter zu erfüllen, die sich daraus ergeben (180).

81 In der Ordnung für die Ausbildung der Priester (oder in deren Anhang soll ein Überblick über alle Disziplinen gegeben werden, die zum theologischen Studiengang gehören. Dabei ist das Studienprogramm der einzelnen Disziplinen sowie die Zahl der dafür zur Verfügung stehenden Studienjahre beziehungsweise Studiensemester und Wochenstunden kurz anzugeben.

Falls das sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist, weil es sich um große, weiträumige Länder handelt, in denen eine von der Bischofskonferenz gebilligte rechtmäßige Verschiedenheit der Studienordnungen herrscht, sollen wenigstens einige modellartige Studienprogramme angegeben werden, um gewisse allgemein gültige Schwerpunkte für das Studium festzusetzen.

XIII. DIE SPEZIALSTUDIEN ZUR VORBEREITUNG AUF SONDERAUFGABEN

82 Der heutige apostolische Dienst verlangt immer mehr, dass neben der oben dargelegten allgemeinen Ausbildung, die allen gemeinsam ist, eine Spezialausbildung erfolgt, die den verschiedenartigen von den einzelnen zu leistenden Sonderaufgaben speziell entspricht (181).

83 Wenn für alle eine gründliche, allgemeine philosophisch-theologische Ausbildung sichergestellt ist, kann eine solche Spezialausbildung in zweifacher Weise erfolgen:

A. Die eine Form, die den Priestern für die pastorale Arbeit sehr nützlich ist, kann bereits im Seminar - ohne den Besuch besonderer Institute - vor allem im letzten Jahr geleistet werden, zum Beispiel die Vorbereitung zum Apostolat bei bestimmten Zielgruppen (Arbeiter, Landbevölkerung usw.).

B. Die andere Form ist für jene Priester notwendig, die für Aufgaben vorgesehen sind, die eine besondere Ausbildung an Spezialinstituten erfordern, wie zum Beispiel für künftige Dozenten der Theologie oder profaner Wissenschaften.

84 Soweit A. in Frage kommt, ist dafür zu sorgen, dass diese Zurüstung innerhalb des philosophisch-theologischen Studiums geschehe. Das kann zum Beispiel auf folgende Art erreicht Ausbildung werden:

a) Durch Spezialkurse, die während der Vorlesungszeit (besonders in den letzten Jahren) oder in den Ferien geboten werden, Das soll in entsprechender Zuordnung und im rechten Verhältnis zu den Hauptfächern geschehen, wie auch im passenden harmonischen Zusammenhang mit der allgemeinen Ausbildung,

b) Die allgemeinen Disziplinen werden alle – oder fast alle - auf die ersten fünf Jahre verteilt. Im sechsten Jahr wird dann die Möglichkeit zur Spezialausbildung in Sonderkursen und Spezialdisziplinen geboten.

Durch diese und andere denkbare Verfahrensweisen können sich die Alumnen zu einer je eigenen Spezialausbildung gruppieren. Dabei sind die Befähigung der einzelnen und vor allem die besonderen Erfordernisse der Diözese zu berücksichtigen, Das Urteil darüber steht dem Bischof zu. In der Ordnung für die Ausbildung der Priester soll angegeben werden, was die Bischofskonferenzen für die einzelnen Länder und Seminarfakultäten festlegen.

85 In bezug auf B. ist es erforderlich dass die Kandidaten nach Abschluss der allgemeinen Ausbildung und einer gewissen Erfahrung in der pastoralen Praxis an höhere Institute oder Fakultäten geschickt werden, wo diese Spezialausbildung mit den entsprechenden Diplomen oder akademischen Graden erworben werden kann.

Für diesen Zweck sind solche (Kandidaten) auszuwählen, die nach Charakter, Tugend und Begabung wirklich geeignet sind. Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass ihre spirituelle und pastorale Ausbildung - vor allem, wenn sie noch nicht Priester sind - weiter vervollständigt wird (182).

In den einzelnen Ländern sollen die Bischofskonferenzen dazu geeignete Normen aufstellen (183). Wo Priesterseminare sind, in denen die theologischen Studien nach einer entsprechenden wissenschaftlichen Studienordnung betrieben werden, sollen die Bischofskonferenzen prüfen, ob eine Angliederung an eine theologische Fakultät erfolgen kann, damit mehrere Alumnen des Seminars unter Leitung dieser Fakultät den ersten akademischen Grad der Theologie (Baccalaureat) erwerben können.

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der römischen Kollegien (184), die eine reiche Fülle von Spezialstudien anbieten können, sollen zwischen den Bischofskonferenzen und ihren jeweiligen Kollegien enge Beziehungen aufrechterhalten werden. So soll durch gemeinsames Bemühen deren besondere Funktion gefördert und den heutigen Erfordernissen der Länder und der Gesamtkirche angepasst werden.

XIV. DIE LEHRE

86 Ursprüngliches Fundament und eigentlicher Horizont der priesterlichen Bildung ist die göttliche Offenbarung, deren mit echter Hingabe erfüllte Diener die Alumnen werden sollen. Deshalb sollen Professoren und Alumnen dem geschriebenen und überlieferten Wort Gottes treu anhangen, es lieben, ständig in es eindringen und zu ihrer geistlichen Nahrung machen (185). Sie sollen ein lebendiges Gespür für die Tradition - die mit der Heiligen Schrift den einen, heiligen, der Kirche anvertrauten Schatz des Wortes Gottes darstellt (186) - entwickeln, vor allem aus den Werken der heiligen Väter, indem sie deren Lehren und die anderer Lehrer, die in der Kirche in Ansehen stehen, hoch achten (187). Den heiligen Thomas von Aquin sollen sie als einen der großen Lehrmeister der Kirche betrachten und auch neueren Autoren gebührende Beachtung schenken (188).

87 Die Professoren der kirchlichen Wissenschaften, die ein ehrenvolles und zugleich verantwortungsvolles Amt in der Kirche versehen, lehren nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Kirche, von der sie ihre Sendung haben. Indem sie sich ihre besondere Stellung in der Kirche als dem Leibe Christi vor Augen halten, sollen sie stets kirchliche Gesinnung zeigen in einem einsichtigen Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche, so dass sie zur Auferbauung im Glauben sowohl der Alumnen als auch aller Gläubigen beitragen können (189).

88 Die Professoren sollen um den gegenwärtigen Stand und um die Fortentwicklung der Lehre bemüht sein. Sie sollen die ihnen zustehende Freiheit zum Forschen nutzen und aufgeschlossenen Geistes sein. Immer aber sollen sie als echte „Mitarbeiter der Wahrheit (190)" bei neuen Fragestellungen mit der Klugheit und dem Verantwortungsbewusstsein vorgehen, wie es der Würde ihres Amtes und der geoffenbarten Wahrheit selbst entspricht.

Unter Beachtung der verschiedenen theologischen Gewissheitsgrade sollen die Professoren deutlich unterscheiden zwischen dem, was als Glaubenslehre, und dem, was durch übereinstimmende theologische Lehrmeinung belegt ist. Das kann in wirksamer Weise nur geschehen in Anwendung eines grundlegenden und gültigen Textes. Nachdem sie zunächst die gesicherte Lehre als solche vorgetragen haben, mögen sie anerkannte (probabiles), neue und eigene Lehrmeinungen maßvoll vorlegen (191).


89 Zugleich mit einer in die Tiefe gehenden Pflege der kirchlichen Lehre Sorge zu ragen, Kultur dass die Alumnen in besonnener Weise für die moderne Kultur aufgeschlossen sind. Die Lehrenden sollen im Hinblick auf dieses Ziel bemüht sein, die Priesterkandidaten zur rechten Ausgeglichenheit und zu einem gesunden Urteilsvermögen zu führen (192), so dass sie es lernen, bei der Beurteilung der heutigen Kultur und bei der Lektüre von Schriftstellern kritisch vorzugehen, indem sie festhalten, was zu billigen, und ablehnen, was unhaltbar ist. Sehr viel vermag dazu eine gemeinsame Lesung von Zeitschriften und Büchern mit den Professoren beizutragen, an die sich eine kritische Diskussion anschließt.

XV. DIE LEHRORDNUNG (193)

90 Die Ordnung der Disziplinen soll zu bestimmten Zeiten überprüft werden, damit überholte Fragestellungen ausgeschieden und solche, die weiterhin von Bedeutung sind, besser und ausführlicher behandelt werden können.

Wie oben bereits gesagt wurde (vgl. Nr. 80), sollen neue Disziplinen nicht leichtfertig eingeführt werden. Eher sollen neue Fragestellungen an geeigneter Stelle in die gebräuchlichen Disziplinen eingefügt werden.

Die Professoren sollen sich darauf verstehen und willens sein, eine organische Einheit zu bilden; denn die erwünschte Einheit in der Lehrverkündigung kann nur erreicht werden, wenn sie zugleich bei den Lehrern selbst gegeben ist. Sie sollen um die Verbindung der Disziplinen untereinander und um deren Einheit besorgt sein, so dass die Studenten das Bewusstsein gewinnen, nicht viele, sondern die eine Wissenschaft - nämlich die des Glaubens und des Evangeliums - zu studieren (194).

Damit dies leichter erreicht wird, soll im Seminar ein Modertor sein, der für die gesamte Studienordnung zuständig ist.

91 Auch die Lehrmethoden sind zu überprüfen. Dazu halte man sich folgendes vor Augen:

a) In den festgelegten Studiengängen aller Disziplinen soll entsprechend dem gemeinsamen Rat der Professoren eine bestimmte Zahl von Vorlesungen gehalten werden, Darin sollen die grundlegenden Lehraussagen dargeboten und erklärt, für das Privatstudium der Alumnen allgemeine Richtlinien angegeben und geeignete bibliographische Angaben gemacht werden.

b) Um die aktive Teilnahme der Studenten zu fördern, sollen Seminare und Übungen eingeführt werden. Die Professoren, denen die Leitung der Übungen obliegt, seien sich der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst, die mit nicht geringerer Sorgfalt zu erfüllen ist als die Vorlesungen.

c) Auch die Arbeit in kleineren Gruppen unter Leitung des Dozenten wie auch das Privatstudium sollen gefördert werden, und zwar durch häufige Kolloquien mit den Professoren, damit die Studenten sich auch eine Methode des persönlichen geistigen Arbeitens aneignen.

d) Schließlich sollen die Priesterkandidaten durch geeignete Erkundungen angeregt werden, die verschiedenen pastoralen Probleme der Diözese wissenschaftlich zu erforschen (195). Auf diese Weise wird durch das gemeinsame theologische Studium der Vorgänge und der Sachverhalte der enge Zusammenhang zwischen dem Leben selbst und der Frömmigkeit und den aus den Vorlesungen gewonnenen Erkenntnissen deutlicher, was zur umfassenderen theologischen Ausbildung der Alumnen beiträgt.

Damit all diesen Erfordernissen, die sich im Hinblick auf die Methoden und das persönliche Studium ergeben, Rechnung getragen werden kann, muss eine ausreichende Anzahl von Professoren zur Verfügung stehen, die für diese Aufgaben in rechter Weise vorgebildet sind.

92 Unentbehrliche Studienhilfe für Professoren und Alumnen stellt eine Bibliothek dar. Deshalb soll diese von einem tüchtigen und dazu ausgebildeten Bibliothekar in jedem Seminar mit großer Sorgfalt eingerichtet, gepflegt und mit Hilfe der zuständigen Stellen fortlaufend durch einen Jahresbetrag ergänzt werden, der für diesen Zweck großzügig festzusetzen ist.

Die Studenten sollen angeleitet werden, die Bibliothek nach den heutigen Methoden zu benutzen.

93 über den Fortschritt in den Studien sollen die Alumnen zu bestimmten Zelten durch Kolloquien, wissenschaftliche Arbeiten und Prüfungen Rechenschaft geben. Dafür sind von den Bischofskonferenzen genaue Ordnungen zu erlassen.

XVI. DIE PASTORALE AUSBILDUNG IM ENGEREN SINNE (196)

94 Die gesamte priesterliche Ausbildung muss von pastoralem Geist durchdrungen sein, da es Ziel des Seminars ist, Seelsorger heranzubilden (vgl. Nr. 20). Deshalb ist auch der pastorale Aspekt in allen Disziplinen in besonderer Weise herauszuarbeiten (197).

Unerlässlich ist jedoch darüber hinaus eine pastorale Ausbildung im engeren Sinne, die den Gegebenheiten der verschiedenen Länder angemessen ist: denn in manchen Ländern ist das Christentum sehr lebendig; in anderen wird das religiöse Leben bekanntlich sehr vernachlässigt oder ist völlig unbedeutend; wieder andere Länder sind in verschiedene Konfessionen oder Religionen zerspalten. Diese Ausbildung muss in erster Linie Wert legen auf die katechetischen und homiletischen Fähigkeiten, auf die Spendung der Sakramente, auf geistliche Leitung in den verschiedenen Situationen des Lebens, auf die Verwaltung einer Pfarrgemeinde, auf pastoralen Umgang mit Nichtkatholiken und Nichtgläubigen und auf andere Erfordernisse, die zur Auferbauung des Leibes Christi notwendig sind (198). Gleichzeitig mit dieser Ausbildung sollen sich die Alumnen darum bemühen, dass sie im Leben der Gläubigen mit wirklicher Anteilnahme und pastoralem Einfühlungsvermögen zu Diensten sein können. Zu einem tieferen Verständnis des menschlichen Lebens können sie viel Hilfe erfahren von den Wissenschaften der Psychologie, der Pädagogik und der Soziologie. In diesen Fächern sollen sie methodisch richtig und gemäß den Normen der kirchlichen Autorität unterwiesen werden (199).

95 Auch über die vielfältigen Formen des modernen Apostolats sind die Alumnen zu unterweisen: über die katholische Aktion und andere Zusammenschlüsse; über die Zusammenarbeit mit den Diakonen; über die Art und Weise, mit den Laien zusammenzuarbeiten, um deren eigenes apostolisches Wirken anzuregen und zu fördern und um deren gemeinsames Bemühen mehr und mehr voranzutreiben (200); über die Art, allen Menschen den örtlichen Gegebenheiten und den verschiedenen Lebensverhältnissen entsprechend beizustehen und über die Weise, mit ihnen in ein fruchtbares Gespräch zu kommen (201).

Es muss auch Wert darauf gelegt werden, dass die Alumnen zu einem rechten und gesunden Verhalten Frauen gegenüber geführt werden. Durch ein gediegenes Wissen um die Eigenart und die Psychologie (der Frau) in den verschiedenen Lebensständen und Altersstufen sollen sie bei der Erfüllung ihres pastoralen Dienstes in der Lage sein, sich wirklich um deren geistliches Wohl zu sorgen und zugleich mit der nüchternen Klugheit zu verfahren, die den Dienern Christi ansteht (202).

96 Die Alumnen sollen vom Geist einer echten Katholizität durchdrungen sein, indem sie die Grenzen der eigenen Diözese, Nation oder des eigenen Ritus überschreiten und auch Menschen anderer Zugehörigkeit offenen Herzens beizustehen vermögen. Deshalb sollen sie über die Bedürfnisse der Gesamtkirche unterrichtet werden, zum Beispiel über die drängenden ökumenischen, missionarischen und sonstigen Probleme, die sich in den verschiedenen Teilen der Welt stellen (203). Mit besonderer Sorge sollen die Alumnen auch auf den Dialog mit den Nichtglaubenden vorbereitet werden (204).

97 Die Seelsorgepraktika, die notwendig zu der pastoralen Ausbildung im engeren Sinne gehören, sollen nach dem wohlbedachten Urteil der Bischöfe - dem Alter der Alumnen und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend - während des ganzen Studiums, sowohl während der Semesterzeit wie auch während der Ferien, eingeführt werden (205).

Da es oft geschieht, dass die Alumnen in den Ferien in fremde Länder reisen, um Erfahrungen für die Seelsorge zu gewinnen, erscheint es angebracht, dass die zuständigen Bischofskonferenzen in gemeinsamer Beratung geeignete Richtlinien aufstellen, mit deren Hilfe der besondere Zweck dieser Studienreisen am wirksamsten erreicht wird.

98 Während des Semesters sollen - unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Seminars, der Zahl der Alumnen und der sonstigen Umstände - jene Übungen gewählt werden, die hierfür geeigneter erscheinen wie zum Beispiel: Katechesen halten, an Festtagen liturgische Feiern der Pfarreien mitgestalten, Kranke, Arme und Gefangene besuchen, jenen Priestern Hilfe leisten, die in der Jugend- und Arbeiterseelsorge tätig sind usw.

Der für diese praktischen Übungen anzusetzende Zeitraum soll im rechten Verhältnis zu den Erfordernissen des Studiums stehen. Darüber hinaus sollen (diese Übungen) nach theologischen Grundsätzen durchgeführt werden und unter der Leitung wirklich erfahrener und kluger Priester wohlüberlegt geschehen. Diesen kommt es zu, den einzelnen (Alumnen) ihre Aufgaben zuzuweisen, sie dazu anzuleiten und ihnen bei der Ausführung zur Seite zu stehen. Sie sollen mit den Alumnen Nachüberlegungen anstellen, damit so die gemachten Erfahrungen bedacht und den Alumnen passende Ratschläge erteilt werden. Auf solche Weise werden diese Übungen keineswegs der spirituellen und theoretischen Ausbildung schaden, sondern vielmehr diese wirksam unterstützen.

99 Solche Praktika können verhältnismäßig leicht während der Ferien eingerichtet werden. Sie sollen im Rahmen einer von der Seminarleitung zu bestimmenden Ordnung durchgeführt werden, sei es, dass die Seminaristen Priestern in der Seelsorge helfen, sei es, dass sie ein Arbeitspraktikum machen usw. Dies soll immer unter der Leitung sachkundiger Leute geschehen, wie es im vorausgehenden Abschnitt ausgeführt wurde.

XVII. DIE (BERUFSBEGLEITENDE) FORTBILDUNG NACH DER SEMINARZEIT

100 Die priesterliche Ausbildung ist ihrem Wesen nach so beschaffen, dass sie das ganze Leben hindurch, vor allem aber in den ersten Jahren nach der heiligen Weihe - fortgesetzt und immer mehr vervollkommnet werden muß (206). Deshalb schreibt das Dekret „Optatam totius“ in Nr. 22 vor, die Ausbildung der Priester unter spirituellem, intellektuellem und vor allem pastoralem Aspekt nach der Seminarzeit fortzusetzen und zu vervollständigen, damit die jungen Priester ihren apostolischen Dienst besser aufnehmen und durchführen können. Dabei soll auch die Teamarbeit bei den Priestern, die der Förderung der pastoralen Tätigkeit gerade heute so sehr förderlich sein kann, gefördert werden (207).

101 Im Hinblick auf die Vervollständigung der Ausbildung nach der Seminarzeit soll Bischofskonferenz in der Ordnung für die Ausbildung der Priester Mittel und Wege angeben, die sie entsprechend den Gegebenheiten des betreffenden Landes wählt und empfiehlt. Als Beispiele seien hier einige der gebräuchlichen Wege genannt (208):

a) Ein oder zwei Pastoraljahre, in denen die Neupriester zusammen wohnen, wöchentlich einige Tage für Vorlesungen und Pastoralstudien zur Verfügung haben, und an den anderen Tagen in Pfarreien Dienst tun.

b) Die pastorale Ausbildung wird auf mehrere Jahre ausgedehnt, in denen die jungen Priester schon im Amte sind und an einem oder zwei Tagen in der Woche zu Vorlesungen und pastoralem Studium zusammenkommen.

c) In den Ferien oder zu einer anderen günstigen Zeit werden Kurse gehalten, in denen die jüngeren Priester pastorale Probleme behandeln und sich zugleich auf die alle drei Jahre stattfindenden Prüfungen vorbereiten.

d) Ein „Priester-Monat" nach ungefähr fünf Jahren priesterlichen Dienstes, in dem die jungen Priester durch geistliche Übungen spirituelle Erneuerung suchen und darüber hinaus durch besondere Kurse in der Lehre (aggiornamento) wie auch durch die Behandlung pastoraler Probleme in der seelsorglichen Praxis unter Mitwirkung von Fachleuten weitergebildet werden.

Jedoch kann dies nur zu dem gewünschten Erfolg führen, wenn die Seminarausbildung und die Fortbildungskurse nach der Seminarzeit koordiniert sind und wenn deren Leitung einem Priester anvertraut wird, der durch Wissen, Tüchtigkeit und Erfahrung hoch qualifiziert ist.

Schließlich ist für alle diese Unternehmungen die brüderliche Zusammenarbeit der Pfarrer sowie der (anderen) älteren und erfahrenen Priester notwenig. Wenn so die pastorale Formung der jungen Priester vervollkommnet wird, wird zugleich jene brüderliche Gesinnung gefördert, die vom Dekret „Presbyterorum ordinis“ (Nr. 8) empfohlen wird und die einen Bruch zwischen der älteren und der jüngeren Priestergeneration verhütet.

Diese Grundordnung für die Ausbildung der Priester hat Papst Paul VI. rechtskräftig genehmigt, bestätigt und veröffentlichen lassen.

Gegeben zu Rom, am Amtssitz der Kongregationen,
am 6. Januar, dem Fest der Erscheinung des Herrn 1970
Gabriel M. Card. Garrone
Präfekt
Josef Schröffer
Titular-Erzbischof von Volturno
Sekretär

Anmerkungen

In den Vorbemerkungen:

  • Damit das Wesentliche und deshalb unbedingt Festzuhaltende leichter von dem zu unterscheiden ist, was nicht als solches betrachtet werden muss, ist folgendes

zu beachten:

a) Zu einem großen Teil wird aus der Natur der Sache klar, was zur rechten Bildung der künftigen Priester als ganz und gar notwendig überall erforderlich ist.

b) In manchen Paragraphen wird deutlich angezeigt, was - obgleich als wesentlich angesehen –dennoch nach den örtlichen Gegebenheiten modifiziert werden kann; vgl. z. B. Nr. 60 (Gesamt-Koordinierung der Studien), 75, 80, 81 (Studienordnungen, anzufertigende Aufstellungen der Disziplinen), 93 (Prüfungen), 84, 101 (eine Ordnung, die Ratschläge für Spezialstudien und Fortbildung nach der Seminarzeit enthält).

c) Manche (Paragraphen) werden geradezu nur als Beispiel oder als praktischer Rat angeführt, um die dargelegten Prinzipien leichter anwenden zu können: vgl. z. B. Nr. 9 (verschiedene Mittel zur Förderung der Berufe), 39, 40, 41 (es wird die Notwendigkeit einer ernsten Prüfung betont, jedoch werden nur einige Mittel angeraten, durch die eine solche erreicht werden kann), 48, 49, 50, 51 (eindringlich wird auf die Tugenden und Eigenschaften hingewiesen, die den Priester auszeichnen sollen, jedoch werden nur einige Mittel und Weisen vorgeschlagen, diese zu fördern), 52, 53, 54, 56 (die Notwendigkeit gewisser Hilfen für das geistliche Leben wird hervorgehoben, die Aufzählung dieser Hilfen ist jedoch nicht als erschöpfend zu betrachten), 91 (die Notwendigkeit, nicht aber die Art und Weise, die Lehrmethoden zu überprüfen), 27 (das Verzeichnis der verschiedenen Moderatoren), 29 (die Handlungs- und Lebensweise der Moderatoren, z. B. die vita communis), 31, 36 (die Verschiedenartigkeit der Mittel, die pädagogische und die wissenschaftliche Eignung zu vervollkommnen), 38 (das konkret zur Zusammenarbeit der Professoren Gesagte, z. B. „dass sie wenigstens einmal im Monat zusammenkommen sollen"), 67, 68 (die Weise, nach der die Unterweisung der Kandidaten fruchtbarer gestaltet werden kann), 89 (die gemeinsame Lektüre, um das Urteilsvermögen zu schärfen), 90 (der Studienleiter), 94, 95, 97, 98, 99 (Gebiete, Orte und Zeiten der pastoralen Einübung werden nur nach Art von Beispielen angeführt).

(1) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Vorrede; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 1, 2, 7 und ganz.

(2) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 4-6.

(3) Ebd., Nr. 3.

(4) Genauere Beschreibung der Seminare: siehe unten Anm. 74.

(5) Pius XII., Apostolisches Mahnwort: Menti Nostrae, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 685; Paul VI., Ansprache: Non è senza, bei der Weihe der neuen Gebäude des Päpstlichen Lombardischen Kollegs in Rom, 11. November 1965: Insegnamenti di Paolo VI., III, pp. 604-605, Poliglotta Vaticana 1965.

(6) Johannes XXIII., Ansprache: E grande, an die Versammlung aller italienischen Förderer geistlicher Berufe in Rom, 21. April 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 311.

(7) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die christliche Erziehung, Einleitung; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Kapitel 11; Paul VI., Ansprache: Salutiamo con vivissima, an die Vereinigung aller Führer der Bewegung der Erwachsenen-Pfadfinder, 5. November 1966: Insegnamenti, IV, pp. 538 ff.

(8) VgI. Paulus VI., Radiobotschaft: La riccorenza, zum Fest der Geburt des Herrn, 22. Dezember 1964: Insegnamenti, II, S. 761; Ansprache: Le parole, an alle Mitglieder der Vereinigung italienischer Universitäten (FUCI), 6. Dezember 1966: Insegnamenti, IV, S. 611; Ansprache: Noi sappiamo, an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 25. September 1968: Insegnamenti, VI, S. 927 ff.

(9) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 25, 26, 41; Paul VI., Ansprache: Salutiamo con vivissima, vgl. Nr. 7.

(10) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 31.

(11) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, ganz.

(12) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 10.

(13) Ebd., Nr. 28.

(14) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 1.

(15) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 10.

(16) Was besonders bei der geistlichen und pastoralen Ausbildung der Alumnen zu beachten ist (vgl. Kapitel VIII und XVI.).

(17) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7.

(18) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28.

(19) Vatikanisches Konzil, Über Dienst und Leben der Priester, Nr. 8.

(20) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28.

(21( II. Vatikanisches Konzil, Über Dienst und Leben der Priester, Nr. 8.

(22) Ebd., Nr. 9.

(23) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28.

(24) Ebd., Nr. 48.

(25) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 15.

(26) II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 43.

(27) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6.

(28) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 4; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28.

(29) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 4.

(30) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28.

(31) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6.

(32) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 10.

(33) Ebd., Nr. 11, 12.

(34) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 13.

(35) Die neue Situation für die apostolische Arbeit des Priesters wird genauer behandelt in den Akten des II. Vatikanischen Konzils und in den neuesten Päpstlichen Verlautbarungen, z. B. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute; Johannes XXIII., Rundschreiben: Pacem in terris, 11. April 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 257 ff.; Rundschreiben: Mater et Magistra, 15. Mai 1961: A.A.S., (1961), S. 401 ff.; Paul VI., Rundschreiben: Ecclesiam suam, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 609 ff.; Rundschreiben: Populorum progressio, 26. März 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 257 ff.; Ansprache: Potrebbe bastare, an die Teilnehmer der in Rom stattgefundenen Tagung für die Anpassung der pastoralen Seelsorge an die Erfordernisse der Zeit, 9. September 1966: Insegnamenti, IV, S. 388-392; Ansprache: Benedicamus Domino, an die Ehrwürdigsten Vorsteher aus den Ländern Lateinamerikas, die an der zweiten Generalversammlung in Medellin Kolumbien teilnahmen, 24. August 1968: Insegnamenti, VI, S. 403 ff.; Ansprache: Questo annuale incontro, an die Fastenprediger und Pfarrer von Rom, 17. März 1969: L'Osservatore Romano, 17./18. März 1969, S. 1; Ansprache: Il Sig. Cardinale, an das Heilige Kollegium, 15. Dezember 1969: L'Osservatore Romano, 15./16. Dezember 1969, S. 1 f.

(36) II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 4-10; Paul VI., Homilie: Hodie Concilium, in der 9. Sitzung des II. Vatikanischen Konzils, am 7. Dezember 1965: Insegnamenti, III, S. 720 ff.

(37) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 22.

(38) Paul VI., Ansprache: Questo annuale incontro, 1. c.; vgl. Ansprache: Il Sig. Cardinale, 1. c., vgl. Nr. 35.

(39) Diese allgemeineren Normen legen den Bischofskonferenzen einige Kapitel vor, mit deren Hilfe sie ihre eigenen nationalen Ordnungen für die Priesterausbildung abfassen sollen.

(40) Oder von der Kommission bzw. dem Sekretariat, dem die Sorge für die Seminarien anvertraut ist. Von der Bischofssynode 1967 wurden diese Kommissionen oder Sekretariate - wie auch die sogenannten technischen Kommissionen der Sachverständigen - sehr empfohlen. Ihre Zusammensetzung, ihre Aufgabe und ihre Kompetenz sollen von der Bischofskonferenz genau festgelegt werden.

(41) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Vorwort; Paul VI., Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“ über Normen zur Ausführung einiger Dekrete des II. Vatikanischen Konzils, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 781; bezüglich der Missionsgebiete, vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16.

(42) Normae quaedam - Einige Normen zur Apostolischen Konstitution „Deus scientiarum Dominus“ über die Revision akademischer kirchlicher Studien, herausgegeben von der Kongregation für das katholische Unterrichtswesen, 20. Mai 1968.

(43) Zum Beispiel: Dekret über Dienst und Leben der Priester; Erklärung über die christliche Erziehung; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; Dogmatische Konstitution über die Kirche; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute; Dekret über den Ökumenismus; Konstitution über die heilige Liturgie; Dekret über das Apostolat der Laien usw.

(44) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 9; vgl. Paul VI., Ansprache: Il Nostro desiderio, an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 5. Mai 1965: Insegnamenti, III, S. 928 f.

(45) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 7.

(46) Ebd.

(47) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2.

(48) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6.

(49) Ebd.; vgl. Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 15.

(50) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2.

(51) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11.

(52) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 11; Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 357 ff.; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 984 ff.; vgl. Ansprache: „ll grande ritu", bei Gelegenheit der 400. Wiederkehr der vom Trienter Konzil angeordneten Seminaren, 4. November 1963: Insegnamenti, I, S. 288-290; Ansprache: „ll Nostro desiderio", 1. c., Nr. 44; Ansprache: „Vous nous offrez", an jugendliche Ministranten aus ganz Europa, 30. März 1967: Insegnamenti, V, S. 126-127.

(53) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 11; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 24; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 15; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16, 39; vgl. auch Pius XII., Motu proprio „Cum nobis", „über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der Kongregation für die Seminarien und Universitäten und ihr unterstellt", 4. November 1941: A.A.S., 33 (1941), S. 479; mit den zugehörigen „Statuten und Normen", die von derselben Kongregation am 8. September 1943 herausgegeben wurden; Motu proprio „Cum supremae" über das Päpstliche Werk der Ordensberufe, 11. Februar 1955: A.A.S. 47 (1955), S. 266; mit den zugehörigen „Statuten und Normen", herausgegeben von der Kongregation für die Ordensleute (ebd., S. 298-301).

(54)II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2; Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 357; Paul VI., „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 984:ff.

(55) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 11; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 24; Dekret über das Apostolat der Laien, Nr. 11; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 15; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 52; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 39; vgl. auch Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 683; Ansprache „Una parola" an Neuvermählte, 25. März 1942: Reden im Rundfunk, IV, S. 11-17; Johannes XXIII., Ansprache „E grande“, an die Teilnehmer der 1. Zusammenkunft aus ganz Italien in Rom für Berufsförderung ..., 21. April 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 308-314; Ansprache „Quod spectaculum" an alle, die an der ersten internationalen Zusammenkunft zur Förderung kirchlicher Berufe teilnahmen, 26. Mai 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 451-453; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 985.; Radiobotschaften gegeben zur Feier des „Welttages für (geistliche) Berufe", „Pregate il Padrone", 11. April 1964: Insegnamenti, II, S. 240-242; Quest'anno, 5. März 1967: Insegnamenti, V, S. 699-702; La quinta Giornata, 19. April 1968: Insegnamenti, VI, S. 133-136; Schriftliche Botschaft gegeben am 19. März 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 330-333; Kongregation für die Seminarien und Universitäten, La preminente, Instruktion für das Werk der Katholischen Aktion zur Förderung von Priesterberufen, 1. Oktober 1960.

(56) Brief von Kardinal Cicognani, Staatssekretär, an Kardinal Pizzardo, Präfekt der Kongregation für die Seminarien und Universitäten, 23. Januar 1964.

(57) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 11; Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2.

(58) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2; vgl. die Dokumente, die in der Anmerkung 55 genannt sind; bezüglich der Spätberufe vgl. Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 684.

(59) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 2; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 10, 11.

(60) über die Vorbereitung auf das Große Seminar (= Priesterseminar), das die unmittelbar auf das Priestertum zielende Einrichtung ist und für notwendig erachtet wird, hat das II. Vatikanische Konzil seine Auffassung dargelegt, und es hat auch die bis heute allgemein verbreitete Einrichtung, die den Namen „Kleines Seminar" trägt, ins Auge gefasst. Das Konzil war der Meinung, dass diese Einrichtung ganz neu zu gestalten sei, dass sie jedoch auch in unserer Zeit weiterhin gültig und geeignet bleibe, keimende Berufungen zu pflegen. Damit aber das Kleine Seminar diesem überaus wichtigen Vorhaben unter den heutigen Verhältnissen besser entspreche und es auch verwirkliche, hat das Konzil zwar wenige, jedoch sehr geeignete Normen erlassen, damit diese Einrichtung ihre spezifische Struktur ihrem Wesen und ihrem Ziel entsprechend besitze und nicht eine Kopie des Großen Seminars im verkleinerten Maßstab darstelle, in der weder für das Studium noch für die echte Freiheit der Berufswahl angemessen gesorgt wird. Wenn das Konzil jene Empfehlung ausspricht, schließt es nicht aus, dass jemand zugleich andere Wege erproben könne, ja erproben solle, um Berufungen zum Priestertum zu fördern, sofern nur die Einrichtung des Kleinen Seminars dadurch nicht geschädigt wird und die neuen Versuche selbst mit Bedacht und Ernst auf ihr Ziel ausgerichtet sind und nicht bloßen Abschaffungswillen verbergen. Die Kirche ist nämlich - wie aus ihrer Lehre und ihrer erprobten Praxis feststeht - der Meinung, dass man schon vom Knabenalter an gewisse Kennzeichen einer gottgewirkten Berufung erkennen kann, die eine kluge und angemessene Beachtung verlangen.

(61) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3; Pius XII., Apostolisches Mahnwort: „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 685; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 358 ff.; Ansprache: „C'est une grande joie", an die in Rom versammelten Alumnen von Kleinen Seminaren aus Frankreich, die eine Pilgerfahrt gemacht hatten, 5. September 1957: A.A.S., 49 (1957), S. 845-849.

(62) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 6; Pius XII., Apostolisches Mahnwort: „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 684; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 357; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 990 ff. VgI. Anmerkungen zu Nr. 39-40.

(63) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 9; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 25; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 39; Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 627, 638; Ansprache „L'odierna udienza" an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 2. September 1964: Insegnamenti, II, S. 517-519.

(64) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3; Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 3; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 685.

(65) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3; Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 1; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 687; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 357; Paul VI., Radiobotschaft „La quinta Giornata" zum 5. Welttag für (geistliche) Berufe, 19. April 1968: Insegnamenti, VI, S. 134-135.

(66) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung Nr. 5.

(67) II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 1; vgl. Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 359-360.

(68) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3.

(69) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8: Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 13, 14, 17; vgl. Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 2, 4; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 671, 689; Paul VI., Ansprache „Il Concilio" an die italienischen Bischöfe, 6. Dezember 1965: Insegnamenti, III, S. 710; Kongregation der Sakramente, Instruktion „Postquam Pius" an die Bischöfe über die tägliche Kommunion in Seminarien und anderen kirchlichen Instituten, 8. Dezember 1938; Riten-Kongregation: Instruktion „Inter Oecumenici“ zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, 26. September 1964, Nr. 14, 15, 17, 18: A.A.S., 56 (1964), S. 880-881; Instruktion über Feier und Verehrung des Geheimnisses der Eucharistie, 25. Mai 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 539-573.

(70) Johannes XXIII., Ansprache „Questo incontro" an die versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 676.

(71) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3; vgl. Nr. 13; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 687; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 361 bis 362.

(72) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3; vgl. Nr. 13.

(73) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 3.

(74) Das II. Vatikanische Konzil bestätigt die Notwendigkeit des Priesterseminars (Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 4) und schreibt eine Reihe von Normen vor, um diese Institution in ihren verschiedenen Teilbereichen zu erneuern. Damit also dieser offenkundigen Absicht Genüge getan und neuentstehenden Erfordernissen in der Priesterausbildung zweckmäßig entsprochen wird, muss unbedingt klar erkennbar sein, was nach dem Urteil der Kirche zum Wesen dieser Institution gehört und was nicht. Damit der Name Seminar zu Recht besteht, ist nach den Dokumenten und der beständigen Auffassung der Kirche folgendes unbedingt erforderlich:

- eine vom Geist echter Nächstenliebe durchdrungene Gemeinschaft, die für die Erfordernisse der heutigen Welt offen und nach Art eines lebendigen Organismus aufgebaut ist, in welcher die rechtmäßige Autorität eines Leiters nach dem Geiste und dem Beispiel Christi wirksam ausgeübt und unter Mitwirkung aller die menschliche und christliche Reifung der Alumnen wirklich gefördert wird;

- die Möglichkeit, erste Erfahrungen in der priesterlichen Lebensform zu machen, sowohl durch den Kontakt mit den Mitbrüdern als auch durch die Beziehungen zur übergeordneten Hierarchie;

- die Darbietung der Lehre über das priesterliche Amt durch vom Bischof selbst beauftragte Moderatoren und gleichzeitig die Erläuterung alles dessen, was zum Leben und zu den gesamten Berufsverhältnissen des Priesters gehört, denn diese Dinge sollen die Alumnen nach und nach kennen lernen und sich aneignen, gleichviel, ob es sich um die Glaubenslehre oder um die Lebensweise handelt;

- die Möglichkeit, die Berufung zum Priestertum zu prüfen und bestimmte Kennzeichen und Eigenschaften festzustellen, damit dem Bischof über die Eignung des Kandidaten zum Priesterberuf ein sicheres Urteil abgegeben werden kann.

(75) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 4.

(76) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5, 9.

(77) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 7; Pius XI., Apostolisches Schreiben „Officiorum omnium", 1. August 1922: A.A.S., 14 (1922), S. 456-457; Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdotii". 20. Dezember 1935: A.A.S., 28 (1936), S. 38-39.

(78) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 8; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 690.

(79) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 7

(80) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; Paul VI. Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus", 24, Juni 1967: A.A,S., 59 (1967), S. 684, Nr. 68; Ansprache „Libenti fraternoque animo" an die Delegierten der Bischofskommissionen für die Seminarien, die in Rom zur Ausarbeitung der Grundordnung zusammenkamen, 27. März 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 253-256,

(81) VgI, Anmerkung 70.

(82) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 686; Johannes XXIII., Ansprache „Questo incontro" an die in Rom versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 676; Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus", 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 684, Nr. 67.

(83) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5; Pius XI., Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdoii", 20. Dezember 1935; A.A.S., 28 (1936), S. 37; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S.984.

(84) VgI. Johannes XXIII., Ansprache „L'incontro odierno" an die aus ganz Italien versammelten Rektoren über die heutige Ausbildung der Alumnen, 29. Juli 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 562; Ansprache „Questo incontro" an die in Rom versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 673.

(85) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5; vgl. Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 18; Pius XI., Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdotii", 20. Dezember 1935: A.A,S., 28 (1936), S. 37; vgl. Johannes XXIII., Ansprache „E grande“ an alle, die aus ganz Italien an der Tagung in Rom zur Förderung von Priesterberufen teilnahmen, 21. April 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 311.

(86) Vgl. Antrag Nr. 4, gestellt vom Kardinal-Präfekten der Kongregation für das katholische Unterrichtswesen in der Bischofssynode: „Soll man vorschreiben, dass die Erzieher der künftigen Priester eine spezifische Vorbereitung haben müssen, die sie durch den regulären Besuch eines von der Bischofskonferenz errichteten oder approbierten Instituts, oder wenigstens durch die Teilnahme an dazu eingerichteten Kursen erwerben können?" Zu dieser Frage haben die Väter (der Synode) folgende Voten abgegeben: 120 = Ja, 8 = Nein, 51 = Ja mit Vorbehalt, 3 = Stimmenthaltungen. Vgl. Johannes XXIII., Ansprache „Questo incontro" an die in Rom versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S.. 54 (1962), S. 674.

(87) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 16; Johannes XXIII., Ansprache „L'incontro odierno" an die aus ganz Italien versammelten Rektoren über die heutige Ausbildung der Alumnen, 29. Juli 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 560; Ansprache „La vostra vibrante" an die in Rom versammelten kath. Lehrer, 22. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 713-714; Paul VI., Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 786; III, Nr.3.

(88) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 18.

(89) Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31, Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 362.

(90) Vgl. Anmerkung 88.

(91) Vgl. Paul VI., Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 786; III, Nr. 3.

(92) II, Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5; vgl. Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31, Mai 1956, A.A.S., 48 (1956), S. 362-363; Johannes XXIII., Ansprache: „E grande“ an die Versammlung aller italienischer Förderer geistlicher Berufe in Rom, 21, April 1961: A,A.S., 53 (1961).

(93) Kongregation des Heiligen Offiziums (jetzt Kongregation für die Glaubenslehre), Mahnwort „Cum compertum", über falsche Meinungen betreffs der Sünden gegen das VI. Gebot und über psychoanalytische Untersuchungen, 15. Juli 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 571; Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über die zeitgemäße Erneuerung der Ausbildung zum Ordensleben, 6. Januar 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 113, Nr. 11.

(94) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 6; Pius XI., Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“, 20. Dezember 1935: A.A.S., 28 (1936), S. 41; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 684; Kongregation der Sakramente, Rundschreiben „Magna equidem", an die Ortsordinarien, 27. Dezember 1955, Nr. 10; für Ordensleute vgl. General-Statuten, die mit der Apostolischen Konstitution „Sedes sapientiae“ verbunden sind, 31. Mai 1956, Art. 33; Johannes XXIII., Rundschreiben „Princeps Pastorum", 28. November 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 842-843; Ansprache „Ad vobiscum" in der 2. Sitzung der römischen Synode, 26. Januar 1960: A.A.S., 52 (1960), 224 ff.; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 987 f.; Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus", 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 682 f.

(95) Kongregation der Sakramente, Rundschreiben „Magna equidem" an die Ortsordinarien, 27. Dezember 1955, Nr. 4 ff.

(96) Vgl. C.I.C.: can. 994, 1000; Pius XI., Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“, 20. Dezember 1935: A.A.S., 28 (1936), S. 39 ff.

(97) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 12; Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 685, Nr. 71; vgl. Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute: Instruktion über die zeitgemäße Erneuerung der Ausbildung zum Ordensleben, 6. Januar 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 109, 115 f., Nr. 5, 23, 24.

(98) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 12; vgl. Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion „Renovationis causam", 6. Januar 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 110, Nr. 6 (bezüglich der feierlichen Gelübde).

(99) In diesem Kapitel werden einige Grundzüge priesterlicher Spiritualität geboten, wie die Alumnen sie sich nach und nach aneignen sollen. Man kann sie folgendermaßen skizzieren: Das spirituelle Leben der Alumnen empfängt seine besondere Form von Christus, dem Priester, dem alle künftigen Priester auf besondere Weise durch ihre Berufung zugesellt werden. Da sie nämlich „an dem einen und selben Priestertum und Dienste Christi" (Dienst und Leben der Priester, Nr. 7) teilhaben sollen, ist es notwendig, dass sie Ihm nicht nur durch die heilige Weihe, sondern von Grund auf und dem ganzen Herzen nach ähnlich werden, indem sie sich die evangelische Lebensform durch tägliches Bemühen mehr und mehr aneignen. Auf besondere Weise sollen sie sich Christus weihen und ihm nachfolgen, „der jungfräulich und arm (vgl. Mt 8,20; Lk 9,58), durch seinen Gehorsam bis zum Tode am Kreuz (vgl. Phil 2, 8) die Menschen erlöst und geheiligt hat" (Über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 1). Von Tag zu Tag tiefer in Glaube, Hoffnung und Liebe verwurzelt, sollen sie ihren Geist dem Licht des Heiligen Geistes öffnen und sich bemühen, die rechte Art des Betens vor allem aus der Liturgie und der Betrachtung des Wortes Gottes zu erlernen, und alle Tugenden zu harmonischer Entfaltung bringen, indem sie durch regelmäßigen Sakramentenempfang ihr inneres Leben nähren, so dass sie würdige „Diener des Hauptes" (Dienst und Leben der Priester, Nr. 12) im mystischen Leibe Christi werden können. So sollen sie zu kirchlicher Gesinnung und auf den künftigen apostolischen Dienst hin erzogen werden, damit sie im Diözesanklerus ihre Mitarbeit unter der Autorität des Bischofs und im Geiste des Dienens in bescheidener und brüderlicher Weise einbringen können. Aus pastoraler Liebe sollen sie lernen, die Veränderungen der menschlichen Gesellschaft schnell und offenen Geistes wahrzunehmen, die Zeichen der Zeit zu deuten und im Licht des Willens Gottes (vgl. Dienst und Leben der Priester, Nr. 14) ihr inneres Leben mit der äußeren Tat zu verbinden, so dass sie sich durch die treue Ausübung des apostolischen Dienstes heiligen und, wiewohl sie in dieser Welt leben, dennoch immer zeigen, dass sie nicht von dieser Welt sind (vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 41).

(100) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 4, 8; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 4, 5, 6; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 660 ff.; Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia", 1. August 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 545 ff.; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 979 ff.

(101) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8; vgl. Johannes XXIII., Apostolisches Schreiben „Pater misericordiarum", 22. August 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 677; Ansprache „Questo incontro" 1an die in Rom versammelten Lehrer des geistlichen Lebens, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S.673-674.

(102) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8.

(103) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 3; vgl. Pius XII., Ansprache „Magis quam" an die Mitglieder des Ordens der unbeschuhten Karmeliter, 23. September 1951: Radiobotschaft, XIII, S. 256; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 358-360; Paul VI., Ansprache „Il 12 dicembre", gehalten bei der Weihe der neuen t Gebäude des Päpstlichen Kollegs für Lateinamerika in Rom, 30. November 1963: Insegnamenti; I, S. 352; Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 683-684, Nr. 65-67.

(104) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 15.

(105) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 8.

(106) Vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 686-687; vgl. auch Johannes XXIII., Rundschreiben „Princeps Pastorum", 28. November 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 842.

(107) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 10; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 16; Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 657-697.

(108) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 16.

(109) Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 686-690, Nr. 72-82.

(110) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 10.

(111) Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 683, Nr. 65, 66.

(112) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 1; vgl. Pius XII., Ansprache „Magis quam" an die Mitglieder des Ordens der unbeschuhten Karmeliter, 23. September 1951: Radiobotschaften XIII, S. 257; Rundschreiben „Sacra Virginitas", 25. März 1954: A.A.S., 46 (1954), S. 183-186.

(113) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 12; vgl. Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia", 1. August 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 554-556; Ansprache „Questo incontro" an die Alumnen aus den italienischen Seminaren, 22. November 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 904-905; Paul VI., Rundschreiben „Sacerdotalis caelibatus“, 24. Juni 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 684-685, Nr. 70.

(114) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 15.

(115) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 9, 11; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7, 15; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 690; Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia“, 1. August 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 556-558; Paul VI., Ansprache „A voi, che siete qua" an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 5. Oktober 1966: Insegnamenti, IV, S. 863 bis 866; Ansprache „Il Concilio" an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 9. Oktober 1968: Insegnamenti, VI, S. 959-963; Ansprache „Libenti fraternoque" an die in Rom versammelten Vertreter der bischöflichen Kommissionen für die Seminarien zur Erarbeitung der Grundordnung, 27. März 1969: A.A.S.,61 (1969), S. 253-256.

(116) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 17.

(117) Ebd., Nr. 6.

(118) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 9; vgl. Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia“, 1. August 1959: 51 (1959), S. 551-554; Paul VI., Ansprache „Siamo particolarmente" an die Priester, die an der Zusammenkunft der Föderationsverbände des italienischen Klerus teilnahmen, 30. Juni 1955: Insegnamenti, III, S. 385-386; Ansprache „Benedicamus Domino" an die Vorsteher von Lateinamerika, die an der II. Generalversammlung in Medellin (Kolumbien) teilnahmen, 24. August 1968: Insegnamenti, VI, S. 411-412; Ansprache „Se vogliamo" an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 2. Oktober 1968: Insegnamenti, VI, S. 943 ff.

(119) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 3; Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 1; vgl. Pius XII., Ansprache „Sull'esempio", vorbereitet für die Feier des 50. Jahrestages der Gründung des Regional-Seminars von Apulien, Oktober 1958: Radiobotschaft XX, S. 446-447; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 991; vgl. auch Anmerkung Nr. 103.

(120) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 19; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6, 9; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 28; Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 640 ff.; Ansprache ,,Il Concilio" an die zur allgemeinen Audienz zugelassenen Gläubigen, 9. Oktober 1968: Insegnamenti, VI, S. 959 ff.

(121) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11.

(122) II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 10; vgl. Ritenkongregation, Instruktion „De cultu mysterii Eucharistici", 25. Mai 1967: A.A.S., 59 (1967), S. 539-573.

(123) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8; Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 17, 18, 19; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 5; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 19; Riten-Kongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, 26. September 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 880-881, Nr. 14, 15; vgl. auch Pius XII., Rundschreiben „Mediator Dei", 20. November 1947: A.A.S., 39 (1947), S. 547 ff.; Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 666 ff.; 691: Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia“, 1. August 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 561 ff.; Paul VI., Ansprache „Voi avete" an die Teilnehmer der XIII. Nationalwoche zur pastoralen Orientierung in Rom, 6. September 1963: Insegnamenti, I, S. 121-122; Rundschreiben „Mysterium Fidei", 3. September 1965: A.A.S., 57 (1965), S. 770 ff.

(124) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 5.

(125) II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 17, 90; Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“, 1. c., Nr. 14-17; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Mediator Dei", 1. C., S. 547 ff., 572 f.; Johannes XXIII., Apostolisches Mahnwort „Sacrae Laudis", 6. Januar 1962: A.A.S., 54 (1962), S.69; Ansprache „Flagrantissima voluntas" an die in Rom zum Studium weilenden Alumnen, 28. Januar 1960: A.A.S., 52 (1960), S. 275 f.

(126) II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 10.

(127) II, Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8.

(128) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 8; Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 12, 13; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 6. Betreffs dieser vornehmlichen Mittel für das geistliche Leben, vgl. Rundschreiben Johannes XXIII., „Sacerdotii Nostri", 1. August 1959: A.A,S., 51 (1959), S. 560: „Diese dauernde Verbindung mit Gott wird jedoch vor allem bewirkt und erhalten durch verschiedene priesterliche Frömmigkeitsübungen. Viele von ihnen, die von besonderem Wert sind, hat die Kirche in weisen Normen vorgeschrieben, wie z. B. besonders die tägliche Meditation, die fromme Besuchung des Tabernakels, das Rosenkranzgebet, die sorgfältige Gewissenserforschung (C.I.C., can. 125). Was das Stundengebet betrifft, so sind die Priester durch die strenge Verpflichtung, die sie der Kirche gegenüber auf sich genommen haben, gehalten, es zu verrichten (ebd., can. 135). In der Tatsache, dass eine dieser Normen missachtet worden ist, ist vermutlich häufig der Grund zu suchen, warum Männer der Kirche vom Strudel der äußeren Dinge verschlungen werden, nach und nach das Wehen des Geistes entbehren und schließlich, leider, in die Verführungen dieses irdischen Lebens verstrickt, in großer Gefahr schweben, da sie bereits jeglichen geistlichen Schutzes beraubt sind."

(129) Pius XII., Rundschreiben „Mystici Corporis", 29. Juni 1943: A.A.S., 35 (1943), S. 235; Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 674; Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia“, 1. c., S. 574-575; Paul VI., Apostolische Konstitution über die kirchliche Fasten- und Bußdisziplin, 17. November 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 177 ff.

(130) C.I.C., can. 1358, 1361; II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 18.

(131) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 6.

(132) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; Paul VI., Ansprache „Il grande rito", gehalten bei der 400-Jahr-Feier der vom Trienter Konzil angeordneten Seminarien, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 1034.

(133) II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 1-4.

(134) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 11.

(135) Ebd.

(136) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 11; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 3; vgl. Johannes XXIII., Ansprache „Questo incontro" an die in Rom versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 675-676; Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 627, 638.

(137) Vg1. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 13-17; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 58, 62; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 361 f.; Paul VI., Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 786; III Nr. 2.

(138) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 14.

(139) Ebd.

(140) C.I.C., can. 1365; Paul VI., Motu proprio „De Episcoporum muneribus", 15. Juni 1966: A.A.S. 58 (1966), S. 470.

(141) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 14; vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 16; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16.

(142) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16, 19, 22; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 44, 58, 62; Dekret über den Ökumenismus, Nr. 4, 17; Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 4, 5, 6; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Evangelii Praecones", 2. Juni 1951: A.A.S., 43 (1951), S. 521 ff.; Johannes XXIII., Rundschreiben „Princeps Pastorum", 28. November 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 843 ff.; Paul VI., Predigt „Hi amicti sunt" bei der Heiligsprechung der Märtyrer von Uganda, 18. Oktober 1964: Insegnamenti, II, S. 588-589; Motu propria „Ecclesiae Sanctae“, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 786, III, Nr. 2.

(143) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 13; vgl. Nr. 3; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 687; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 361-362.

(144) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 13; Paul VI., Apostolisches Schreiben „Summi Dei Verbum“, 4. November 1963: A.A.S., 55 (1963), S. 993; Apostolisches Schreiben „Studia Latinitatis", 22. Februar 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 225 ff.

(145) über das rechte Verhältnis der menschlichen und mitmenschlichen Kultur zur christlichen Bildung vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 59, 62, über christliche Kunst und Musik: II, Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 115,129; Ritenkongregation, Instruktion über die Musik in der Liturgie, 5, März 1967: A.A,S., 59 (1967), S. 300 ff.; vgl. Nr. 52.

(146) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die publizistischen Mittel, Nr. 16; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 61; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 13; vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 20; Paul VI., Radiobotschaft „Ci rivolgiamo" zum I. Welttag für die Förderung des rechten Gebrauchs der sozialen Kommunikationsmittel, 2, Mai 1967: Insegnamenti, V, S. 203-206.

(147) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 20; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 687, 696--697; Johannes XXIII., Rundschreiben „Mater et Magistra", 15. Mai 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 453; Paul VI., Ansprache „The visit of so many" an jugendliche Katholiken aus England, 30. Juli 1963:Insegnamenti, I, S. 94.

(148) Die gegenwärtige Situation verlangt in verschiedener Hinsicht eine echte philosophische Bildung, und zwar:

a) Sowohl vom Ziel der philosophischen Studien als auch von den Gegebenheiten her, die heute eine gediegene Bildung erfordern, ist hinreichend klar, dass diese Studien beim Bemühen um den Glauben und bei seiner Weitergabe nicht nur nicht wesensfremd sind, sondern sogar in hervorragender Weise dabei mithelfen. Es ist jedoch notwendig, diese Beziehung immer mehr ins Licht zu rücken, sei es in der Art des Dozierens, sei es in der Zusammenarbeit zwischen den Professoren der Philosophie und der Theologie, sei es in einer entsprechenden Anordnung der Traktate beider Wissenschaften, so dass die künftigen Priester durch die philosophischen Studien keinesfalls etwa von der Wahrheit und Liebe Christi sozusagen mit Gewalt abgezogen werden, sondern vielmehr in ihnen Fortschritte erfahren. Das II. Vatikanische Konzil selbst legt in verschiedenen Dokumenten, insbesondere in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ einleuchtend dar, wie die Prinzipien einer gesunden Philosophie dazu beitragen, die echten christlichen Werte im heutigen sozialen und kulturellen Leben zu bewahren, fruchtbar zu machen und weiter zu entfalten zum Wohl der gesamten Menschheit (vgl. Nr. 23 ff.; 53 ff.).

b) Außer der notwendigen Festlegung der Methoden und der zu behandelnden Disziplinen ist das letzte Ziel der philosophischen Bildung klar zu fassen und immer wieder zu überdenken, wie es sich als erfolgreich bewährt hat. Die Diener am Glauben müssen ein rechtes Seinsverständnis entwickeln, das eine volle Zustimmung gestattet; darüber hinaus die Fähigkeit, die Wahrheit zu unterscheiden, sie zu erfassen und anzunehmen, von wem sie auch kommen mag. In gleicher Weise ist es notwendig, dass sie die Fähigkeit erlangen, sich ein klares Urteil zu bilden, so dass sie die Probleme und Gegebenheiten des täglichen Lebens recht erfassen und zu beurteilen vermögen. Dies ist anzustreben, damit die künftigen Priester besser in der Lage sind, zu lehren, einen wirksamen Dialog zu pflegen, und nicht von jedem Wind einer Lehrmeinung zum schweren Schaden ihres Amtes hin- und hergeworfen werden. Daher rührt die Sorge der Kirche, mit der notwendigen Klugheit geeignete Wege zu finden und zu erproben, um die philosophische Ausbildung in den Seminaren wirksamer zu gestalten.

c) Die Aufgabe, die Philosophie zu lehren, erfordert Professoren, die wirklich dazu befähigt sind. Niemals darf es geschehen, dass wegen des Fehlens dieser spezifischen Lehrbefähigung die Studenten sich weder die Disziplinen aneignen noch zwischen den verschiedenen Lehrmeinungen in rechter Weise auszuwählen verstehen und die philosophischen Auffassungen geradezu für Spielereien halten.

d) Damit die philosophische Bildung wirksam und nützlich sei, ist es gleichfalls erforderlich, dass sie eine enge Verbindung mit den Fragen anstrebt, die unsere Zeit bewegen. Deshalb ist es z. B. notwendig, die heute zunehmende Neigung zum Atheismus und zur Trennung von Glauben und Religion zu beachten. Weiterhin dürfen nicht außer acht gelassen werden jene philosophischen Prinzipien, die einer echten Interpretation des Wortes Gottes abträglich sind. In gleicher Weise muss man der Bedeutung, die Psychologie, Soziologie und die Humanwissenschaften (überhaupt) für den heutigen Menschen haben, Aufmerksamkeit zuwenden.

(149) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 15; vgl. Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 44, 59; Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 10; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; vgl. Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6, August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 637 ff.

(150) VgI, Pius XII., Rundschreiben „Humani generis“, 12. August 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 571-575; Paul VI., Ansprache „Nous sommes" an die Teilnehmer des VI, Internationalen Thomistischen Kongresses, 10. September 1965: Insegnamenti, 111, S. 445 ff.

(151) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 15.

(152) Ebd.

(153) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 15; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 44, 62; Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A,S., 48 (1956), S. 362; Paul VI., Ansprache „Siate i benvenuti" an die Teilnehmer der XXXVI. Italienischen Versammlung für Stomathologie -Heilkunde für Mundhöhlenerkrankungen -24. Oktober 1963: Insegnamenti I, S. 256-257.

(154) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 15; vgl. Johannes XXIII., Rundschreiben „Princeps Pastorum", 28. November 1959: A.A,S., 51 (1959), S. 843 f,

(155) C.I.C., can. 1365; vgl. Paul VI., Motu proprio „De Episcoporum muneribus", 15. Juni 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 470.

(156) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Humani generis“, 12. August 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 567-569; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 361-363; Paul VI., Ansprache „Incensissimo desiderio" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana Rom, 12. März 1964: Insegnamenti, 11, S. 178 ff.; Ansprache „Libentissimo sane" an die Teilnehmer der Internationalen Tagung über die Theologie des II. Vatikanischen Konzils, 1. Oktober 1966: Insegnamenti, IV, S. 443 ff. Ansprache „Gratia Domini" an die Internationale Theologen-Kommission, 6. Oktober 1969: L'Osservatore Romano, 6.-7. Oktober 1969, S. 1.

(157) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus, Nr. 4, 5, 6, 10, 17; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 39; Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 16; Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 4, 6.

(158) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 17, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 16; vgl. Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 363.

(159) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 8 und ganz; Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 2; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; vgl. Paul VI., Ansprache „Salvete, Fratres" bei der Eröffnung der 2. Konzilsperiode des II. Vatikanums, 29. September 1963: Insegnamenti, I, S. 172 ff.

(160) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 14, 16; Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 16; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; vgl. Paul VI., Ansprache „Nous sommes profondement" an die delegierten Beobachter des II. Vatikanischen Konzils, 17. Oktober 1963: Insegnamenti, I, S. 232, 235.

(161) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 24; vgl. Leo XIII., Rundschreiben „Providentissimus Deus", 18. November 1893: A.A.S., 26 (1893-1894), S. 283.

(162) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 23; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Divino afflante Spiritu", 30. September 1943: A.A.S., 35 (1943), S. 310 ff.; vgl. Päpstliche Bibel-Kommission, Instruktion „de S. Scriptura recte docenda", 13. Mai 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 502 f.; Johannes XXIII., Ansprache „La diciassettesima Settimana" an die Mitglieder der italienischen Gesellschaft für die Auslegung der Heiligen Schrift, die an deren 17. Versammlung teilnahmen, 24. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 716 bis 719; Paul VI., Ansprache „Noi dobbiamo esprimere" an die Teilnehmer der 19. Woche für die italienischen Bibelexegeten, 23. September 1966: Insegnamenti, IV, S. 414 ff.; Ansprache „Nous remercions" an die Teilnehmer der VI. Internationalen Versammlung der Alttestamentlichen Exegeten, 19. April 1968: Insegnamenti,VI, S. 138 ff.

(163) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 2, 10, 14, 15, 16; Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 4.

(164) II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 23; vgl. Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“ über die ordnungsgemäße Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, 26. September 1964: 56 (1964), S. 879 f., Nr. 11, 12; vgl. Paul VI., Ansprache „Facile conicere" an die 11. Vollversammlung des Rates zur Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, 14. Oktober 1968: Insegnamenti, VI, S. 535 ff.

(165) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; vgl. Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 10; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Humani generis“, 12. August 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 568 bis 569; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 362 f.; Johannes XXIII., Ansprache „Gaudet Mater Ecclesia" zur feierlichen Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils, 11. Oktober 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 791 ff.; Paul VI., Ansprache „Siamo particolarmente lieti" an die Teilnehmer der Tagung „über das Geheimnis der Erbsünde" in Rom, 11. Juli 1966: Insegnamenti, IV, S. 364 ff.; Ansprache „Incensissimo desiderio" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana Rom, 12. März 1964: Insegnamenti, 11, S. 178 ff.

(166) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 8, 9.

(167( VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung.

(168) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 62; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 22.

(169) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 52, 62; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 22; vgl. Pius XII., Ansprache „Animus Noster" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana Rom, 17. Oktober 1953: A.A.S., 45 (1953), S. 688; Paul VI., Ansprache „Praesentia vestra" an das General-Kapitel der Redemptoristen, 22. September 1967: Insegnamenti, V, S. 444.

(170) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 19; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 5, 6; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 15.

(171) Die besondere pastorale Befähigung wird im XVI. Kapitel ausführlicher behandelt.

(172) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 20; vgl. Johannes XXIII., Rundschreiben „Mater et Magistra", 15. Mai 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 453; Pius XII., Ansprache „Animus Noster" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana Rom: 1 c. S. 686 f.

(173) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 9, 16; Pius XII., Ansprache „Sollemnis conventus" an die in Rom weilenden Studenten der heiligen Wissenschaften, 24. Juni 1939: A.A.S., 31 (1939), S. 248; Ansprache „Animus Noster" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana Rom, 17. Oktober 1953: A.A.S., 45 (1953), S. 689.

(174) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Pius XII., Ansprache „Animus Noster" 1. c. S. 688; Paul VI., Ansprache „Singulari cum" an die Päpstliche Kommission für die Revision des kirchlichen Gesetzbuches, 20. November 1965: Insegnamenti, III, S. 640 ff.; Ansprache „Salvere libenter" an die Teilnehmer der II. Internationalen Tagung für das Kirchenrecht, 25. Mai 1968; Insegnamenti, VI, S. 205 ff.

(175) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 13.

(176) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 17.

(177) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus, Nr. 9; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16.

(178) A.A.S., 59 (1967), S. 574 ff.; der Teil, der unmittelbar die Seminaristen betrifft, ist im 2. Teil des Ökumenischen Direktoriums enthalten, der noch veröffentlicht wird. (Die Veröffentlichung ist am 15. Mai 1970 erfolgt.)

(179) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, Nr. 2; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; Nr. 16.

(180) II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 21; Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), S. 650 ff.; Ansprache „Nous sommes" an die Teilnehmer des VI. Internationalen Thomisten-Kongresses, 10. September 1965: Insegnamenti, III, S. 445 ff.; Sekretariat für die Nichtglaubenden, Documentum: Über den Dialog, 28. August 1968: A.A.S., 60 (1968), S. 692-704.

(181) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 18, 19, 20; vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; Dekret über das Apostolat der Laien, Nr. 25; Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 364; Paul VI., Ansprache „Voi avete" an die Teilnehmer der XIII. nationalen Woche für pastorale Orientierung, 6. September 1963: Insegnamenti, I, S. 118-119.

(182) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 18; vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16.

(183) Es ist sehr zu wünschen, dass auch die Religiosen sich den von den einzelnen (Bischofs-) Konferenzen dazu festzusetzenden Normen anschließen.

(184) Vgl. Pius XII., Ansprache „Le centenaire" an die Vorsteher und Studenten des Päpstlichen Seminars für Frankreich in Rom, 16. April 1953: A.A.S., 45 (1953), S. 287 f.; Paul VI., Ansprache „Due fatti", gehalten in der Vatikanischen Basilika bei der Eucharistischen Conzelebration mit den Vorstehern der Römischen Kollegien, 6. Juni 1965: Insegnamenti, III, S. 330.

(185) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 24-26; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Divino afflante Spiritu", 30. September 1943: A.A.S., 35 (1943), S. 321.

(186) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 10.

(187) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Nr. 8, 23; Dekret über den Ökumenismus, Nr. 17; vgl. Pius XII., Rundschreiben „Divino afflante Spiritu", 30. September 1943: A.A.S., 35 (1943), S. 312.

(188) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 16; Erklärung über die christliche Erziehung, Nr. 10; Pius XII., Ansprache „Sollemnis conventus" an die Studenten der kirchlichen Wissenschaften in den Römischen Kollegien, 24. Juni 1939: A.A.S., 31 (1939), S. 247; Ansprache „Animus Noster" an den Universitätssenat und die Studenten der Päpstlichen Gregoriana, 17. Oktober 1953: A.A.S., 45 (1953), S. 684 ff.; Johannes XXIII., Ansprache „L'incontro odierno" an die Seminar-Rektoren aus ganz Italien, 29. Juli 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 564 f.; Paul VI., Ansprache „Incensissimo desiderio" an den akademischen Senat und die Studenten der Päpstlichen Universität Gregoriana, 12. März 1964: Insegnamenti, 11, S. 178 ff.; Ansprache „Nous sommes" auf dem VI. Internationalen Kongress der Thomisten, 10. September 1955: Insegnamenti, 111, S. 446 f.

(189) Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 362; Paul VI., Ansprache „Libentissimo sane" an die Teilnehmer der römischen Tagung über die Theologie des II. Vatikanums, 1. Oktober 1966: Insegnamenti, VI, S. 443 f.; Ansprache „Benedicamus Domino" an die Vorsteher aus ganz Lateinamerika, die an der II. Vollversammlung in Medellin teilnahmen, 24. August 1968: Insegnamenti, VI, S. 405 f.; Ansprache „Gratia Domini" an die internationale Theologen-Kommission, 6. Oktober 1969: L'Osservatore Romano, 6.-7. Oktober 1969, S. 1.

(190) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 8.

(191) Pius XII., Rundschreiben „Humani generis“, 12. August 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 572; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 362; Paul VI., Ansprache „Siamo particolarmente lieti" an die Teilnehmer der Theologentagung in Rom über die Erbsünde, 11. Juli 1966: Insegnamenti, IV, S. 365; Ansprache „Incensissimo desiderio" an den Universitätssenat der Päpstlichen Gregoriana in Rom, 12. März 1964: Insegnamenti, II, S. 177 f.

(192) Johannes XXIII., Ansprache „L'incontro odierno" an die Seminar-Rektoren aus ganz Italien, 21. Juli 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 564; Paul VI., Ansprache „En vous accueillant" an die Päpstliche Akademie der Wissenschaften, 23, April 1966: Insegnamenti, IV, S. 197 ff.

(193) II, Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 17.

(194) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 5, 17; vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 16.

(195) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 17; vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16,

(196) Diese Ausbildung erfordert, dass in diesem Kapitel genauer angezeigt wird, dass die Alumnen im Verlauf ihrer Studien nicht nur mit apostolischer Liebe Christus, dem Erlöser, anhangen, sondern auch „im religiösen und profanen Bereich sorgfältig geschult werden, dass sie im wahren Sinne zum Sauerteig der Welt, zur Stärkung und zum Wachstum des Leibes Christi" (über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 11) beitragen. Deshalb sollen die Alumnen allmählich eine pastorale Gesinnung erlangen und - nachdem sie sich die Normen der Lehre zu eigen gemacht haben – durch geeignete Maßnahmen jene Fähigkeiten in sich zu entfalten suchen, durch die sie die Gnade und Lehre Christi den Menschen in den verschiedenen Lebensumständen in passender Weise näher bringen können. Das alles erfordert, dass zwischen dem Seminar und der kirchlichen Gemeinschaft sowie der bürgerlichen Gesellschaft, die ja das eigentliche Feld der apostolischen Wirksamkeit darstellen, angemessene Beziehungen hergestellt werden. Das Seminar darf nicht so abgeschlossen konzipiert sein, dass sich die Alumnen von den Gegebenheiten des menschlichen Lebens und der sonstigen Wirklichkeit gleichsam gegen ihren Willen ferngehalten fühlen; aber es soll auch nicht so offen konzipiert sein, dass die Studenten der Meinung sein können, jegliche Erfahrungen seien erlaubt. Alles muss in Redlichkeit geschehen, im Hinblick auf ein künftiges priesterliches Leben, das in rechter Weise verstanden und bejaht wird. Damit diese Ausbildung möglichst fruchtbar werde, sollen die Vorsteher bemüht sein, angemessene Grundsätze darzulegen, die den Notwendigkeiten des Studiums und des Gebetslebens gemäß sind und der rechten Rangordnung der Werte entsprechen. Insbesondere sollen sie darauf achten, dass sie den künftigen Priester zum rechten Gebrauch seiner Freiheit heranbilden und nur solche Erfahrungsmöglichkeiten zulassen, die dem eigentlichen Ziel der pastoralen Bildung zuträglich sind. Das alles werden die Priesterkandidaten nur bereitwillig annehmen, wenn das allen Anstrengungen gemeinsame Ziel, das täglich entschiedener angestrebt wird, von den Vorstehern in geeigneten Ansprachen immer klar vor Augen gestellt wird.

Bei dieser praktischen Ausbildung zum Apostolat ist es darüber hinaus notwendig, dass die Alumnen nicht nur mit den Priestern des Bistums, sondern auch mit den Laien in eine fruchtbare Zusammenarbeit eingeführt werden, damit sie die pastorale Situation des Bistums immer besser kennen lernen. Im Blick auf die Lehre des II. Vatikanums, das die Bedeutung der Laien in der Kirche darlegt (Dogmatische Konstitution über die Kirche, Kap. 4) und die ihnen eigenen Aufgabenbereiche deutlich macht (Dekret über das Apostolat der Laien, Kap. 3), sollen sie allmählich unter der Führung erfahrener Moderatoren entsprechende Kontakte mit apostolischen Laiengruppen gewinnen und deren eigene und spezifische Aufgaben im Leibe Christi in ihrem Wesen verstehen lernen. Sie sollen die Notwendigkeit der apostolischen Laienarbeit gebührend einschätzen (Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 9; Dekret über das Apostolat der Laien, Nr. 25) und die hohe Aufgabe, die die Laien in der Kirche erfüllen, diesen in rechter Weise darzustellen lernen. Darüber hinaus sollen sie sich befähigen, die dem Priester eigene Aufgabe zum Dienst an den Laien so auszuüben, dass sie den echten Wert eines jeden der beiden Stände begreifen und erfassen, dass beide wesentlich aufeinander hingeordnet sind.

(197) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 4, 19. Das Bild des vollkommenen Seelsorgers wird in verschiedenen Päpstlichen Dokumenten anschaulich gemacht, z. B. Pius X., Mahnwort an den Klerus „Haerent animo"; Pius XI., Rundschreiben „Ad Catholici Sacerdotii“; Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“; Johannes XXIII., Rundschreiben „Sacerdotii Nostri primordia“; Paul VI. in mehreren Ansprachen, z. B. „Voi avete", 3. September 1963: „Questo annuale incontro", 17. März 1969.

(198) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 19; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 16; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 18; Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 4; vgl. Pius XII., Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 363 f.; Johannes XXIII., Ansprache „L'ultimo incontro" an Alumnen aus verschiedenen Seminarien, 10. August 1962: A.A.S., 45 (1962), S. 584 ff.; Paul VI., Ansprache „Voi avete" an die Teilnehmer der Tagung der XIII. Woche zur pastoralen Orientierung, 6. September 1963: Insegnamenti, I, S. 117ff.

(199) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 20; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 16, 17; Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 62; vgl. Pius XII., Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 680; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 364; Johannes XXIII., Rundschreiben „Princeps Pastorum", 28. November 1959: A.A.S., 51 (1959), S. 842; Rundschreiben „Mater et Magistra", 15. Mai 1961: A.A.S., 53 (1961), S. 401ff.; Paul VI., Rundschreiben „Ecclesiam suam“, 6. August 1964: A.A.S., 56 (1964), ganz; Ansprache „Benedicamus Domino" an die Vorsteher von Lateinamerika, die an der II. Generalversammlung in Medellin (Kolumbien) teilnehmen, 24. August 1968: Insegnamenti, VI, S. 403 ff.

(200) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 20; Dekret über das Apostolat der Laien, Nr. 25; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 17; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 33; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 676 f.; Paul VI., Ansprache „Salutiamo i Delegati" an die bischöflichen Delegierten und die Priester, die zum Rat der Katholischen Aktion gehören, 9. Juli 1966: Insegnamenti, IV, S. 355 ff.

(201) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 18; Kongregation für den Klerus, Direktorium über die Ausländer, 30. April 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 361 f!., Nr. 21; Paul VI., Motu proprio „Pastoralis Migratorum cura", 15. August 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 601-603; vgl. Kongregation der Bischöfe, Instruktion: De pastorali migratorum cura über die Auswandererseelsorge, 22. August 1969: A.A.S., 61 (1969), S. 614-643; vgl. auch II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6.

(202) Vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 664; vgl. oben Nr. 48.

(203) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 20; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 17, 23; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Nr. 6; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 20; Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 4; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 39; vgl. Paul VI., Rundschreiben „Populorum progressio", 2. April 1967: A.A.S., 49 (1967), S. 257 ff.; Ansprache „L'odierna udienza" an versammelte Studenten der Missionswissenschaft, 2. September 1964: Insegnamenti, 11, S. 517-518; Ansprache an die Vollversammlung des Sekretariats zur Förderung der christlichen Einheit, 28. April 1967: Insegnamenti, V, S. 187 bis 193; Ansprache „As we look" an die Gläubigen, die in Bombay an der Syrisch-Malankarischen Liturgiefeier teilnahmen, 4. Dezember 1964: Insegnamenti, 11, S. 712 ff.

(204) Sekretariat für die Nichtglaubenden, Dokument über den Dialog, 28. August 1968: A.A.S., 60 (1968), S. 692-704.

(205) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung, Nr. 21; vgl. Pius XII., Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 676; Apostolische Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 364.

(206) II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 19; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bisd1öfe, Nr. 16; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 18; vgl. Pius XII., Motu proprio „Quandoquidem templum", 2. April 1949: A.A.S., 41 (1949), S. 165; Apostolisches Mahnwort „Menti Nostrae“, 23. September 1950: A.A.S., 42 (1950), S. 691-692; Apostolisd1e Konstitution „Sedes sapientiae“, 31. Mai 1956: A.A.S., 48 (1956), S. 364; Johannes XXIII., Ansprache „Questo incontro" an die in Rom versammelten Spirituale, 9. September 1962: A.A.S., 54 (1962), S. 674; Paul VI., Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“, 6. August 1966: A.A.S., 58 (1966), S. 761.

(207) VgI. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 7.

(208) VgI. Kongregation für den Klerus, Rundbrief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die dauernde Aus- und Weiterbildung des Klerus, namentlich des jüngeren, 4. November 1969: Nr. 16-21.

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